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"Kontoplünderungen" verhindern

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Kontoplünderungen" verhindern im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Sohn einer B. hatte bis zur Betreuerbestellung Kontovollmacht und das Sparkonto geleert sowie auch Renten für sich verwendet. Das ...


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Alt 22.04.2016, 12:16   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard "Kontoplünderungen" verhindern

Der Sohn einer B. hatte bis zur Betreuerbestellung Kontovollmacht und das Sparkonto geleert sowie auch Renten für sich verwendet. Das war der Hauptgrund für eine Betreuerbestellung. B. wohnt mit ihm zusammen. Ich habe sie aufgeklärt und sie findet das auch ganz furchtbar und er soll die Gelder zurück zahlen. Allerdings überlässt sie ihm weiterhin ihre EC-Karte. Sie hat mir klar gesagt, dass er auch weiterhin an ihr Konto können soll, da sie selbst ja nicht zur Bank gehen könne.
Ich habe die Vermögenssorge, es gibt keinen Einwilligungsvorbehalt. Nach meiner Einschätzung "lebt" er weiterhin zum Teil von ihrem Geld. Wo enden meine Möglichkeiten und meine Verantwortung?
mimi91 ist offline  
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Alt 22.04.2016, 15:43   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Kannst du nicht in einem gewissen Zyklus der Betreuten und dem Sohn Taschengeld zur Verfügung stellen.
So hast du Übersicht über das Kontoguthaben und kannst das Geld so einteilen, dass es bis zum Monatsende für beide ausreichend ist.

Ich lass mir in solchen Fällen auch immer schriftlich das Einverständnis des Betreuten quittieren, dass Gelder an Dritte (Kinder;Ehegatten....)ausgehändigt werden.

Caro
Caro ist offline  
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Alt 23.04.2016, 09:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hallo!

Je nach Bank lege ich in solchen Fällen ein zweites kostenloses Unterkonto an. Darauf per Dauerauftrag zum 1. ds Monats den Betrag X den ich benötige um alles zu bestreiten. So habe ich Kontrolle über das Vermögen und das was ich 3. zur Verfügung stelle. Alles in Absprache mit dem Klienten versteht sich.

Gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 23.04.2016, 13:21   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der Sohn einer B. hatte bis zur Betreuerbestellung Kontovollmacht und das Sparkonto geleert sowie auch Renten für sich verwendet. Das war der Hauptgrund für eine Betreuerbestellung.
So weit schön und folgerichtig/logisch..

Zitat:
Ich habe sie aufgeklärt und sie findet das auch ganz furchtbar und er soll die Gelder zurück zahlen. Allerdings überlässt sie ihm weiterhin ihre EC-Karte. Sie hat mir klar gesagt, dass er auch weiterhin an ihr Konto können soll, da sie selbst ja nicht zur Bank gehen könne.
Warum bzw. wie sollte man als Betreuer hier den Willen umsetzen? Welchen Willen vor allem?
Den, ich möchte mein Geld zurück? Oder den, er soll weiterhin Geld (für sich) holen können.

Betreuer haben nicht die Aufgabe die Kinder ihrer Betreuten zu einem anderen Verhalten zu erziehen.
Ich würde ganz klar die Karte sperren lassen, eine neue auf mich ausstellen lassen und Geldauszahlungen gegen Quittung mit der Betreuten vereinbaren. Wenn sie dem Sohn dann Bargeld übergeben mag, dann sollte sie das selbst machen- oder auch nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.04.2016, 09:48   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Danke schön. Nein, ich möchte den Sohn nicht erziehen. Nachdem er (glaubhaft) beteuerte, er sei in einer Notlage gewesen und mit allen besprochen wurde, wieviel und wofür Geld ausgegeben werden kann, fand ich, es sei zu versuchen. Nun, der Versuch erwies sich schon diese Woche als gescheitert. Parallel dazu musste ich das Konto umschreiben lassen (verstorbener Ehemann stand noch drin). Im Zuge dessen beantragte ich eine Karte für mich. Die Karte der B. wurde gesperrt. Noch bevor ich mit ihr besprechen konnte, wann und wieviel ich ihr ab jetzt bar überbringe, erhielt ich Mitteilung der Bank: Karte der B. wurde "auf Kundenwunsch" wieder freigeschaltet. Ich werde am Montag mit der Bank sprechen, aber das heißt für mich ja erst mal, wenn B. die Karte weiter benutzen will (=ihrem Sohn überlässt), kann ich dagegen nichts tun, außer zu versuchen sie zu überzeugen, dass sie mir ihre Karte aushändigt?
mimi91 ist offline  
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