Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung - Eheleute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich finde diese Forum wirklich super. Ich bin Betreuerin meines Mannes. Nun hat mich das Amtsgericht aufgefordert eine Vermögensaufstellung ...
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29.12.2007, 23:07 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.12.2007
Beiträge: 1
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Vermögensaufstellung - Eheleute
Hallo,
ich finde diese Forum wirklich super. Ich bin Betreuerin meines Mannes. Nun hat mich das Amtsgericht aufgefordert eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Allerdings weiß ich nicht, wie Anlagen, die auf seinen Namen bewertet werden, anzurechnen sind. Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft und eigentlich ist nach es doch nach einer Scheidung auch, dass alles halbiert wird, ist das hier auch so? Ich bin sehr verunsichert und befürchte, wenn alles als sein Vermögen gilt mir eine geeignete Betreuung und Therapie für ihn nicht leisten zu können, da das Sozialamt erst alles aufgebraucht sehen will. Was habt ihr für Erfahrungen? Vielen, vielen Dank für die Hilfe -wäre sehr schön, wenn ich bald eine Antwort bekäme, da ich bis 7.1. die Aufstellung abgeben soll. Mit besten Grüßen Elke |
30.12.2007, 09:44 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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ohne
Hallo,
als Erstes würde ich mit dem zuständigen Rechtspfleger sprechen, wie er sich das vorstellt. Ansonsten würde ich eben eine Aufstellung über das Gesamtvermögen machen und die Endsumme halbieren. Es empfiehlt sich auch, für den Ehemann ein eigenes Konto anzulegen, das macht die Rechnungslegung einfacher. Eigentlich will der Rechtspfleger ja nur wissen, was an Vermögen da ist (logisch) und es soll verhindert werden, dass jemand sich noch ein paar Millionen in die Schweiz überweist, überspitzt formuliert. Das ganze ist zu Anfang ein ganz schöner Aufwand, aber anders geht es nicht. Gruss Andreas |
01.01.2008, 21:52 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend,
so wie es Andreas sagt ist das nicht ganz Richtig! Offensichtlich sollen Sie ein Vermögensverzeichnis ausfüllen. Sie führen alle Grundstücke und Konten auf in denen Ihr Mann entweder allein oder mit Ihnen gemeinsam eingetragen ist. Sollten Sie nur gemeinsame Konten haben, so führen Sie diese in der Gesamtsumme an und halbieren diese. z.B. Gemeinschaftskonto mit Ehefrau bei der xy Bank, Kontonummer...., Guthaben: z.B. 2000 Euro, 1/2 Anteil des Betreuten = 1000 Euro usw. Von der von Andreas erwähnten Rechnungslegung sind Sie als Ehefrau für Ihren Mann befreit. Sofern Sie Ihren Mann zur Pflege in ein Pflegeheim abgeben, empfiehlt sich die Trennung der Konten. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus |
02.01.2008, 07:34 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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ohne
Hallo Stracciatellamaus,
an die Befreiung von der Rechnungslegung hatte ich nicht gedacht. Aber muss nicht jährlich eine Aufstellung über das (noch vorhandene) Vermögen eingereicht werden ? Gruss Andreas PS: Schön, mal wieder etwas von Ihnen zu hören ! |
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Stichworte |
angehörige, befreite betreuer, befreiter betreuer, konto, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
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