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Ehemann der Betreuten verstorben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehemann der Betreuten verstorben im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, seit einigen Wochen habe ich die Betreuung einer dementen Frau (Aufenth.bestimmungsrecht, Behördenangelegenh., Gesundheitsfürsorge, Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten), deren Ehemann ...


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Alt 18.05.2016, 20:45   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von servus49
 
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
Standard Ehemann der Betreuten verstorben

Hallo zusammen,
seit einigen Wochen habe ich die Betreuung einer dementen Frau (Aufenth.bestimmungsrecht, Behördenangelegenh., Gesundheitsfürsorge, Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten), deren Ehemann nun verstorben ist. Ich war noch auch für seine Betreuung vorgesehen. Beide lebten zuletzt im Pflegeheim, die gerichtliche Genehmigung der Wohnungskündigung ist beantragt. Er hatte keine leiblichen Kinder, sie 2 Söhne, zu denen kein Kontakt mehr besteht, den sie auch nicht mehr will. Es gibt nur eine kaum noch ansetzbare Wohnungseinrichtung, 2 Lebensversicherungen, aber auch noch Schulden.
Meine Fragen dazu: Meine Betreute hat die Verpflichtung, die Beerdigung zu übernehmen, damit wohl ich. Sie "erbt" ja auch (die Wohnungseinrichtung, die relativ geringen Versicherungssummen, die Schulden), aber muss man sich unter diesen Umständen auch mit den Stiefsöhnen des Verstorbenen auseinandersetzen, weil sie als Ehefrau "erbt"? Gibts Tipps zur Vorgehensweise und was zu beachten ist? Danke im Voraus!
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Alt 18.05.2016, 21:01   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin servus

Als allererstes mal schnell herausfinden, ob das Erbe überschuldet ist.
Wenn ja: Die Erbschaft ausschlagen!
Wenn die Betreute Witwe das nicht mehr selber kann, dann umgehend die Erweiterung der Betreuung um die Nachlassangelegenheiten beantragen (Da gab es erst kürzlich einen ausgiebigen Thread zu dem Thema)

Gibt es ein Testament?
Lesen, was drinsteht.
Die Kinder der Witwe sind nicht automatisch auch Erben, weil sie Keine gemeinsamen Kinder sind (es sei denn sie wurden an Kindes statt von dem Verstorbenen vor dem erreichen der Volljährigkeit adoptiert).

Die Bestattungskosten sind trotz der Erbausschlagung die Sache der Angehörigen. Du kannst für die Ehefrau einen Antrag auf KÜ beim Sozialamt stellen, wenn sie selber nicht genug Geld hat.
Das Sozialamt sucht dann schon nach weiteren Angehörigen, die in Frage kommen... (um sich dort das Geld wiederzuholen)


Die Lebensversicherungen sind vielleicht interessant:
Sie fallen nicht direkt in die (auszuschlagende) Erbmasse, sofern z.B. die Witwe direkt persönlich begünstigt ist. Das würde natürlich bei den Bestattungskosten helfen.

Eine Wohnungseinrichtung, die man üblicherweise so zum Leben braucht, ist üblicherweise der "Vorab", der im Sterbefall dem Ehepartner zufällt. (Besondere Wertgegenstände wie edle Möbel, Briefmarkensammlungen etc. gehören jedoch nicht zum "Vorab")
Bei einer Erbauseinandersetzung wird der "Vorab" nicht besonders gewertet. Ich weiß aber nicht, in wie weit der "Vorab" bei einer Erbausschlagung noch zusteht.

Bei der Räumung der Wohnung sollte die Einrichtung eigentlich Wurscht sein, wenn sie nicht viel Wert ist. Die Wohnung kann also in Ruhe weiter geräumt und zurückgegeben werden.
...wenn das Erbe überschuldet ist, wird wohl auch keiner da sein, der das Erbe (nebst Schulden) annehmen will, um dann den WErtlosen Raffelkram aus der Wohnung einzufordern.

So weit erst mal.

MfG

Imre
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Alt 19.05.2016, 07:50   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von servus49
 
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
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Besten Dank Imre,
für die erhellenden Auskünfte, die eine erste Orientierung -insbesondere zum "Vorab" im Erbrecht- in so einer Angelegenheit bieten, die mir in dieser Form noch nicht begegnet ist. Da meine Betreute den gemeinsamen Privatkredit mit unterschrieben hat, wird sie den auf den Verstorbenen entfallenden Anteil der Restschulden gesamtschuldnerisch wohl ohnehin "erben", auch wenn sie die hohen Raten von über 400 € mtl. nicht bedienen kann. Dann werde ich mich jetzt zunächst mal an das Sozialamt wenden und die Übernahme der Bestattungskosten beantragen, danach die Antragstellung zur Witwenrente klären.
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Alt 20.05.2016, 19:33   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin servus

Wenn der Privatkredit, bei dem die Betreute gesamtschuldnerisch haftet, die einzige Schuldenquelle ist - sprich: sonst gibt es keine Schulden des Erblassers - dann kann das Erbe auch angenommen werden.
Für die Betreute ist das im Prinzip dumm gelaufen...
...Du kannst dafür sehen und entscheiden, was Dir weniger Arbeit bereitet.

MfG

Imre
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Alt 21.05.2016, 11:04   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von servus49
 
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 98
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moin Imre,
danke, verstanden. Diese Wahl nehme ich gern an, hat man nicht immer
bei dieser Gelegenhei: toll, wie hilfreich dieses Forum ist! danke an Alle, die sich hier engagieren! ohne Euch hätte ich schon einige Male im Regen gestanden... ist ja ohnehin schon nicht immer einfach, so im "Einzelkämpfer-Dauermodus"
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