Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mit Wirkung 18.05.2016 wurde meine Betreuung gegenüber meiner Mutter um Vermögenssorge erweitert.
Meine Mutter ist verheiratet und es besteht Hauseigentümer.
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22.05.2016, 22:48 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 10
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Vermögensaufstellung
Mit Wirkung 18.05.2016 wurde meine Betreuung gegenüber meiner Mutter um Vermögenssorge erweitert.
Meine Mutter ist verheiratet und es besteht Hauseigentümer. Nun wurde ich vom Amtsgericht aufgefordert, ein Verzeichnis über Vermögen auszufüllen. Nun meine Frage: wenn das Haus auf beide Namen läuft und ein Kredit ebenso, müssen diese aufgelistet werden? Oder listet man nur die Gegenstände bzw. Vorgänge auf, die auf den alleinigen Namen meiner Mutter laufen? Vielen Dank Astrid |
22.05.2016, 23:27 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Du musst auch das Vermögen auflisten was im Teileigentum ist.
Der Wert ist entsprechend des Eigentumsanteils zu berechnen.
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22.05.2016, 23:32 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 10
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Danke...das habe ich mir schon fast gedacht. Dann müsste ich ja auch die Verbindlichkeiten auflisten, wenn diese auf beide Namen läuft.
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22.05.2016, 23:49 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Richtig erkannt!
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23.05.2016, 08:40 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 10
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Dann wird es jetzt richtig spannend.....meine Eltern haben sich immer gesträubt über die Themen zu sprechen.
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