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Betreuter vertorben, Amtsgericht will Geld zurück.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter vertorben, Amtsgericht will Geld zurück. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie ich ja hier im Forum schon geschrieben habe, bin ich der Betreuer meines Vaters. Letztes Jahr im Januar ist ...


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Alt 19.01.2008, 22:49   #1
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Registriert seit: 26.03.2006
Beiträge: 4
Standard Betreuter vertorben, Amtsgericht will Geld zurück.

Wie ich ja hier im Forum schon geschrieben habe, bin ich der Betreuer meines Vaters.
Letztes Jahr im Januar ist meine Mutter verstorben, 6 Wochen später mein Vater.
Wie ich ja schon geschrieben habe, wurde vom Amtsgericht bei Erstellung der Betreuung ein Berufsbetreuer eingesetzt und auf Grund meiner Beschwerde und Klage beim Landgericht wurde ich als Betreuer eingesetzt.
Das Amtsgericht hat den Fehler gemacht, weder mich noch meinen Bruder als Betreuer in Betracht zu ziehen, dass obwohl in der Akte aufgeführt war, dass wir zur Verfügung standen und sogar, dass der Soziale Dienst des Krankenhauses in dem mein Vater damals war, mich als Betreuer vorgeschlagen hat.
Dieser Berufsbetreuer war ca. 4 Monate im "Amt".

Anfang 2007 verstarb meine Mutter und 6 Wochen später mein Vater.
Damit erlosch ja auch ja meine Betreuung über meinen Vater.

Jetzt kommt da Amtsgericht und will von mir als Erben das Geld wieder haben, dass es dem Berufsbetreuer gezahlt hat.

Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt.

Da macht ein Amtsrichter einen Fehler, der erst vom Landgericht festgestellt wurde und korrigiert wurde und nun will das Amtsgericht für seinen Fehler mich zahlen lassen.

Wieso muß man in unserem Land sein Recht erst immer einklagen, dass obwohl genau feststeht, dass Fehler nicht bei mir lag?
Mir kommt es langsam so vor, als ob die Amtsgerichte/Betreuungsgerichte gar nicht wissen, wie die Gesetzeslage ist.
Mit ihren Bescheiden sorgen die doch nur dafür, dass zu Betreuende und ihre Angehörigen viel Leid erfahren und viel Geld loswerden.
Denn ohne Rechtsanwälte kommt man in solchen Sachen ja nicht weit.
Leider ist das aber auch mit Geld verbunden.
Leider aber auch mit sehr viel Zeit.
charleshenry ist offline  
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Alt 20.01.2008, 19:09   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard Betreuter vertorben, Amtsgericht will Geld zurück.

Moin Moin Charleshenry

Meine Antwort wird Sie vielleicht nicht gerade erfreuen, aber die Situation vielleicht etwas deutlich machen:

Jeder Betreute, der vermögend ist, muss die Kosten der Betreuung selbst tragen. Hat er das Geld gerade nicht in bar, sondern z.B. in Form des Hauses, in dem erlebt, dann muss er für die Betreuung nicht gleich bezahlen, sondern (wie in Ihrem Fall) mit dem Erbe. D.h. die Erben müssen mit dem bezahlen, was sie geerbt haben.
Falls Ihr Vater Ihnen mehr als den Erbenfreibetrag (ca. 1300,00 €) vererbt hat, so müssen Sie davon für die Betreuungskosten aufkommen. Sie müssen aber nicht mehr bezahlen, als Sie geerbt haben.
Der Anspruch des Gerichtes ist also durchaus korrekt.

Angenommen jemand wird betreut und die Betreuung wird aufgehoben, dann kann das Gericht bis zu 10 Jahren nach der Betreuung die Kosten zurückfordern (z.B. wenn zwischendurch ein Lottogewinn oder ein Erbe eingetrudelt ist).

Mal ganz ehrlich: Als Berufsbetreuer sehe ich das Ganze möglicherweise anders als Sie, aber:
Eine rechtliche Betreuung ist dafür da, dass die Rechte eines Menschen auch dann noch gewahrt und durchgesetzt werden, wenn der betreffende Mensch dies nicht mehr selber kann.
Das gibt es nicht geschenkt - und es sollte jedem, der Geld hat, auch etwas wert sein!
(Oder wie gering oder hoch schätzen Sie den Wert Ihres Lebens oder das des Großvaters ein?)


Mit freundlichen Grüßen

Imre Holocher
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.01.2008, 08:01   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

ich würde gegen den festsetzenden Rechtspfleger wegen Amtspflichtverletzung vorgehen. Es ist vom Gericht zu vertreten, dass irrtümlich ein Betreuer bestellt wurde.

Es kann sein, dass die Vergütung für den Betreuer erst bezahlt werden muss, dann aber vom Gericht zurückerstattet wird.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.01.2008, 09:16   #4
das Ich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@ AndreasLübeck

Damit wird man nicht weit kommen.
Vorliegend bestand die Betreuung nun mal - ob nun ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlicher eingesetzt wurde. Solange die Vergütungen bzw. Aufwandspauschalen aus der Staatskasse geflossen sind, kann gem. § 1836e BGB zurückgefordert werden.
 
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Alt 21.01.2008, 10:10   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

vielleicht habe ich ja einen falschen Ansatz. Für mich stellt sich als erstes die Frage, ob die Betreuerbestellung (Berufsbetreuer) falsch war, und ob diese falsche Entscheidung vom Amtsgericht zu vertreten ist.

Dies ist hier offenbar der Fall. Daher würde ich nicht zahlen oder vom Gericht das Geld zurück verlangen. Ohne Anwalt wird es hier wohl kaum gehen. Der Erfolg ist auch zweifelhaft, denn welcher Anwalt will es sich schon mit dem AG verderben ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreuungskosten, erbe, vergütung


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