Dies ist ein Beitrag zum Thema Waffen verkaufen als Betreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe vor ca. 4 Monaten die Betreuung meines Vaters übernommen (stark dement und anderes), nun war das Altenheim ...
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23.01.2008, 16:45 | #1 |
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Beiträge: 2
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Waffen verkaufen als Betreuer?
Hallo,
ich habe vor ca. 4 Monaten die Betreuung meines Vaters übernommen (stark dement und anderes), nun war das Altenheim in meiner Nähe unumgänglich. Dem Gericht habe ich eine Vermögensaufstellung erstellt, in der auch die zahlreichen Waffen, mein Vater "ist" Jäger, aufgeführt sind. Das Waffengesetz ist mit Androhung von Bestrafungen nicht zimperlich, wenn man allein schon Zugang zu den Waffen hat. Geplant ist die Waffen zu verkaufen, wahrscheinlich privat über z. B. egun (ähnlich ebay, nur für Waffen). Es handelt sich ca. 40 registrierte Lang- und Kurzwaffen. Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Muß ich zunächst eine WBK (Waffenbesitzkarte) beantragen? Grüße |
23.01.2008, 17:02 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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....................
Geändert von sternfee (11.05.2008 um 16:21 Uhr) |
23.01.2008, 17:17 | #3 |
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Sternfee, ich kann nix entziffern...
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23.01.2008, 17:42 | #4 |
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Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 2
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Man kann erlaubnispflichtige Waffen ausschließlich nur mit einer Erwerbsberichtigung kaufen, d. h. man ist z. B. Jäger mit gültigem Jagdschein oder Sportschütze.
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23.01.2008, 18:57 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallot ian,
enstchdulgiung :-( ich cih meinte, man kann waffen im nezt kaufne? hahb ich so verstaden grus ssternfee |
23.01.2008, 19:36 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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Waffen
Hallo,
das wäre mein persönlicher Albtraum. Als nicht autorisierter Mensch mit Ballermännern zu tun zu haben. Im Ernst, heutzutage kann schon diese Anfrage im Forum dazu führen, dass die Polizei recht deutlich Einlaß begehrt. Denn die Sicherheit der Waffen ist ggfls. nicht gewährleistet, und es ist keine Person da, die berechtigt ist, mit den Waffen zu hantieren. Von weiteren Aktionen mal ganz abgesehen. Machen wir es kurz: ab zur Polizei, Personalausweis und Betreuerausweis mitnehmen und den Vorgang schildern. Dann sollen die entscheiden. Sonst kann man gegen mehr Paragraphen verstoßen, als man sich denken kann. Gruss Andreas |
24.01.2008, 13:17 | #7 | |
Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
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Zitat:
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24.01.2008, 18:54 | #8 |
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Ort: Hessen
Beiträge: 8
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Hallo,
in jedem Kreis gibt es eine "Waffenbehörde". Über die kann man Waffen von Betreuten (nach meiner Meinung u. Erfahrung) sehr gut verkaufen. Die Waffenbehörde kann im Kreis Hersfeld-Rotenburg die Waffen auch in Verwahrung nehmen und Kontakte zu Käufern vermitteln. Natürlich muss für jede Waffe die Verkauft wird eine Verkaufsbestätigung mit 2 Unterschriften der Behörde gezeigt bzw. die Waffen ausgetragen werden. M.f.G. ohrid |
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Stichworte |
waffen, waffenbesitzkarte, waffenschein |
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