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Waffen verkaufen als Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Waffen verkaufen als Betreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe vor ca. 4 Monaten die Betreuung meines Vaters übernommen (stark dement und anderes), nun war das Altenheim ...


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Alt 23.01.2008, 16:45   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 2
Standard Waffen verkaufen als Betreuer?

Hallo,
ich habe vor ca. 4 Monaten die Betreuung meines Vaters übernommen (stark dement und anderes), nun war das Altenheim in meiner Nähe unumgänglich. Dem Gericht habe ich eine Vermögensaufstellung erstellt, in der auch die zahlreichen Waffen, mein Vater "ist" Jäger, aufgeführt sind. Das Waffengesetz ist mit Androhung von Bestrafungen nicht zimperlich, wenn man allein schon Zugang zu den Waffen hat. Geplant ist die Waffen zu verkaufen, wahrscheinlich privat über z. B. egun (ähnlich ebay, nur für Waffen). Es handelt sich ca. 40 registrierte Lang- und Kurzwaffen.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Muß ich zunächst eine WBK (Waffenbesitzkarte) beantragen?
Grüße
atlantis ist offline  
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Alt 23.01.2008, 17:02   #2
sternfee
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Beiträge: n/a
Standard

....................

Geändert von sternfee (11.05.2008 um 16:21 Uhr)
 
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Alt 23.01.2008, 17:17   #3
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Sternfee, ich kann nix entziffern...
Tina L. ist offline  
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Alt 23.01.2008, 17:42   #4
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Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 2
Standard

Man kann erlaubnispflichtige Waffen ausschließlich nur mit einer Erwerbsberichtigung kaufen, d. h. man ist z. B. Jäger mit gültigem Jagdschein oder Sportschütze.
atlantis ist offline  
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Alt 23.01.2008, 18:57   #5
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallot ian,

enstchdulgiung :-( ich cih meinte, man kann waffen im nezt kaufne? hahb ich so verstaden

grus ssternfee
 
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Alt 23.01.2008, 19:36   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Waffen

Hallo,

das wäre mein persönlicher Albtraum. Als nicht autorisierter Mensch mit Ballermännern zu tun zu haben.

Im Ernst, heutzutage kann schon diese Anfrage im Forum dazu führen, dass die Polizei recht deutlich Einlaß begehrt. Denn die Sicherheit der Waffen ist ggfls. nicht gewährleistet, und es ist keine Person da, die berechtigt ist, mit den Waffen zu hantieren. Von weiteren Aktionen mal ganz abgesehen.

Machen wir es kurz: ab zur Polizei, Personalausweis und Betreuerausweis mitnehmen und den Vorgang schildern. Dann sollen die entscheiden. Sonst kann man gegen mehr Paragraphen verstoßen, als man sich denken kann.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.01.2008, 13:17   #7
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

das wäre mein persönlicher Albtraum. Als nicht autorisierter Mensch mit Ballermännern zu tun zu haben.

Im Ernst, heutzutage kann schon diese Anfrage im Forum dazu führen, dass die Polizei recht deutlich Einlaß begehrt. Denn die Sicherheit der Waffen ist ggfls. nicht gewährleistet, und es ist keine Person da, die berechtigt ist, mit den Waffen zu hantieren. Von weiteren Aktionen mal ganz abgesehen.

Machen wir es kurz: ab zur Polizei, Personalausweis und Betreuerausweis mitnehmen und den Vorgang schildern. Dann sollen die entscheiden. Sonst kann man gegen mehr Paragraphen verstoßen, als man sich denken kann.

Gruss

Andreas
Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe eben meinen Schwager gefragt, der ist Jäger. Er meint auch, dass man hier vorher zur Polizei oder zu einem RA gehen sollte. Wenn du als nicht WBK Inhaber Waffen verkaufst (auch im Auftag), kann das ziemlich in die Hose gehen.
Achim ist offline  
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Alt 24.01.2008, 18:54   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.07.2005
Ort: Hessen
Beiträge: 8
Standard

Hallo,

in jedem Kreis gibt es eine "Waffenbehörde". Über die kann man Waffen von Betreuten (nach meiner Meinung u. Erfahrung) sehr gut verkaufen. Die Waffenbehörde kann im Kreis Hersfeld-Rotenburg die Waffen auch in Verwahrung nehmen und Kontakte zu Käufern vermitteln. Natürlich muss für jede Waffe die Verkauft wird eine Verkaufsbestätigung mit 2 Unterschriften der Behörde gezeigt bzw. die Waffen ausgetragen werden.

M.f.G.

ohrid
ohrid ist offline  
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Stichworte
waffen, waffenbesitzkarte, waffenschein


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