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gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsanregung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsanregung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dann will ich noch einmal den wesentlichen Passus aus dem ersten Beitrag zitieren: "Nachdem sie dann entlassen wurde, erhielt sie ...


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Alt 05.09.2016, 22:21   #11
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Dann will ich noch einmal den wesentlichen Passus aus dem ersten Beitrag zitieren:

"Nachdem sie dann entlassen wurde, erhielt sie jetzt vom Krankenhaus eine „Betreuungsanregung“, die auch an die Betreuungsbehörde bzw. den zuständigen Notar, samt eines psychiatrischen Gutachten, weitergeleitet wurde."

Diese Verfahrensweise verstößt m. E. eindeutig gegen den Grundsatz der ärztlichen Schweigepflicht und ist absolut nicht zulässig.

Ich hoffe, dass nicht nur ich mit so einem Verfahren ein Problem hat.

Insgesamt scheint mir aber der dargestellte Sachverhalt nicht so zu sein, dass man eine solide Grundlage für eine Beurteilung hat.

Geändert von Schnieder (05.09.2016 um 22:57 Uhr)
Schnieder ist offline  
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Alt 06.09.2016, 08:01   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Diese Verfahrensweise verstößt m. E. eindeutig gegen den Grundsatz der ärztlichen Schweigepflicht und ist absolut nicht zulässig.
Ich will deine grundsätzlichen Bedenken nicht niedermachen aber dennoch zu bedenken geben, dass niemand letztendlich im KH dabei war.
Hier haben die KH`s Vordrucke zur Betreuungsanregung. Ein Passus dabei ist, der Betreute hat zugestimmt.
An der Stelle habe ich schon unenendlich oft das Ja-Kreuzchen gesehen.....um dann beim ersten Zusammentreffen mit dem Kunden, manchmal erst einige Wochen später, das genaue Gegenteil, Einschränkungen, Zweifel bis hin zur kompletten Ablehnung vorzufinden.

Damit sage ich nicht, dass KH`s an der Stelle unrichtige Angaben machen aber die Einzelheiten einer Gerichtsakte, die Antworten die zu Betreuende in einer bestimmten Situation oder Gesprächslage geben sind später für Aussenstehende nicht mehr nachvollziehbar. Werden in der Regel auch nie erwähnt.

Damit sage ich auch nicht, dass Angehörige und/oder Freunde "lügen". Sie können in einem solchen komplizierten Verfahren aber immer nur das wiedergeben was man ihnen erzählt hat.
Mir z.B. hat ein "abwehrender" Angeöriger noch nie etwas zum Bogen der Betreuungsanregung etwas erzählen können denn der ist nicht allseits bekannt sondern befindet sich lediglich in der Gerichtsakte. Hier wird er manchmal zuammen mit dem Beschluss versandt-an den Betreuer.
Die Blätter zur Betreuungsanregung aus dem KH werden lediglich von Ärzten unterschrieben die ihre Angaben nach bestem Gewissen machen, der Betreute selbst unterschreibt z.B. dort nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2016, 18:31   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Insgesamt scheint mir aber der dargestellte Sachverhalt nicht so zu sein, dass man eine solide Grundlage für eine Beurteilung hat.
Da darf ich aber doch widersprechen!

Im Grunde genommen wurden mir hier auch alle von mir gestellten Fragen, bis auf die, was bei der Anhörung u. U. gefragt wird, ausgiebig beantwortet.

Was Michaele Mohr schreibt, dass da eventuell von meiner Freundin irgendwo ein Kreuzchen gemacht wurde, ist durchaus möglich, auch, wenn sie das selber verneint.

Wie ich schon dargestellt habe, unterstelle ich der Klinik kein für die Patientin negatives Unterfangen. Ich sehe dahinter inzwischen, auch nach den vielen Berichten von Betreuern hier im Forum, die Fürsorge, die Patientin könne ggf. in eine hilflose Situation kommen.
M. E. wird aber von der Klinik die Aufgabe eines Betreuers zumindest in Teilen falsch eingeschätzt.

Störend ist für mich, aber auch für meine Freundin, in der Darstellung der Klinik, dass eine Betreuung wie angeordnet und ohne Einwilligung der Betroffenen wirkt. Auch störend und falsch, dass eine Betreuung praktisch wie eine Bedrohung dargestellt wird.
Das ist nicht nur falsch, sondern auch den Betreuern gegenüber höchst unfair.

Beste Grüße
DiFa ist offline  
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Alt 06.09.2016, 22:16   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von DiFa
Auch störend und falsch, dass eine Betreuung praktisch wie eine Bedrohung dargestellt wird.
Das ist nicht nur falsch, sondern auch den Betreuern gegenüber höchst unfair.
Und absolut kontraproduktiv, weil es bei dem Patienten eine negative Einstellung auslösen wird.

Aber die Hürde, um eine Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person anzuordnen, ist hoch. Bei einem Menschen, der alleine zurechtkommt, sollte es nicht dazu kommen.
Hastur ist offline  
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Alt 11.09.2016, 18:20   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Hallo Zusammen!

Jetzt war der Termin meiner Freundin beim Betreuungsamt.

Sie hat mir erzählt, dass der Beamte sie fast eine Stunde lang "regelrecht ausgequetscht" hätte.

Gleich erledigt hätte sich die Anregung wegen dem Aufenthaltsrecht, weil sie ja bereits eine Wohnung hat.
Auch abgehakt wäre das Finanzielle, da sie solvent ist und alles selbst erledigt.
Genauso, und das wusste ich bislang nicht, dass dies mit angeregt wurde, sei die Postangelegenheit.

Der Punkt, zu dem der Beamte nochmals ein Gespräch haben möchte, seien die Medikamente.

Ich verstehe jetzt an der ganzen Geschichte noch einiges nicht wirklich. Vielleicht mag mich jemand darüber aufklären?
  1. Das "Gutachten" (sie will es mir nicht zeigen), entpuppt sich als "Ärztliches Zeugnis".
    Nach alldem, was ich hier mir erlesen habe und mich informiert habe, frage ich mich: Wenn meine Freundin tatsächlich in nichts eingewilligt und nichts unterschrieben hat, wieso darf die Klinik, also der Chefarzt überhaupt ohne Schweigepflichtsentbindung ungefragt und unaufgefordert (in diesem Fall dann ja nur vom Gericht?) irgendetwas über den Gesundheitszustand an Dritte weiterleiten?
  2. Muss man denn tatsächlich, selbst wenn man selber gar keine Betreuung will, dem Mitarbeiter vom Amt Rede und Antwort stehen, und die nachgefragten Details aus seinem Leben preisgeben?
  3. Was gehen den Beamten die Medikamente an? (siehe Schweigerecht). Das ist doch definitiv allein die Sache zwischen Patient und Arzt, oder?
  4. Was passiert denn nun tatsächlich in so einem Fall, wenn die Betroffene schlicht jede weitere Auskunft verweigert und sagt, sie möchte in Ruhe gelassen werden?

Ich stelle mir das irgendwie schwierig vor: Da darf jeder, z. B. mein Nachbar (den ich u. U. gar nicht wirklich kenne) eine Betreuungsanregung einreichen. Und dann wird mir die Hölle heiss gemacht. (Bildlich gesprochen).
Welche Gründe gibt es denn überhaupt in dem erwähnten Fall meiner Freundin, dass sie sich für ihr Leben und Handeln rechtfertigen muss?
Sie ist ja weder straffällig geworden, noch hat sie anderen irgendwie geschadet.
Und nach allem, was ich hier von Euch erfahren habe, darf doch jeder mit seinem Leben umgehen, wie er gerne möchte.

Für Eure Antworten vielen Dank schon mal!

Grüße
DiFa ist offline  
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Alt 13.09.2016, 09:46   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Hallo Forum,

kann mir niemand eine Antwort auf meine Fragen geben?

Würde mich echt freuen!

Grüße
DiFa ist offline  
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Alt 13.09.2016, 11:05   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Die Fragen sind alle samt nicht leicht zu beantworten.
Ob eine Klinik unaufgefordert ein ärztliches Attest ausstellen darf, ist zweifelhaft. Warum sie es dennoch tut, steht auf einem anderen Papier (Recht haben und Recht bekommen).
Anregen darf eine Betreuung jeder und es ist Aufgabe des Gerichtes, dies zu prüfen. Auf der Betreuungsanregung wird auch nicht nach einer Diagnose gefragt, sondern nach Symptomen und Auffälligkeiten.
Aber versuchen wir es mal nach und nach.

Zu 1.: Darf er an sich nicht, ist aber passiert, siehe oben. Ob deine Freundin aber eine Entbindung unterschrieben hat, kann ich nicht sagen. Normal agieren Kliniken in dem Bereich äußerst vorsichtig. Sollte die nötige Entbindung fehlen, kann man das durchaus gegen die Klinik verwenden. Das ärztliche Zeugnis reicht in jedem Fall nicht zur Einrichtung einer Betreuung, schon gar nicht gegen den Willen.

zu 2.: Das ist bis zu einem gewissen Grade sinnvoll. Die Damen und Herren von der Betreuungsstelle und die Richter am Amtsgericht machen das nicht, um jemanden zu drangsalieren. Sie haben eine Anregung bekommen und sind verpflichtet, diese zu überprüfen. Meine Empfehlung: Kooperieren und aufzeigen, warum keine Betreuung notwendig ist. Dabei klar artikulieren, dass man keine Betreuung will.

zu 3.: Das Gericht wird ein Gutachten in Auftrag geben, um die rechtlichen Vorraussetzungen für eine Betreuung zu überprüfen. In dem Gutachten wird es auch um die Medikamente gehen. Im Prinzip gilt hier gleiches wie bei 2.

zu 4.: Nicht vorhersehbar. Ich würde höflich kooperieren, allein schon um zu zeigen, dass ich keine Betreuung brauche, sondern das allein schaffe.

Zur letzten Frage: Ja, auch dein Nachbar darf eine Anregung zur Betreuung einreichen. Dies ist eine Schutzfunktion des Staates für seine Bürger, denn für viele ist dies eine letzte und gute Möglichkeit.
Eine paranoide Schizophrenie ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Von daher ist die Betreuungsanregung der Klinik für mich schon verständlich, wenn ich auch das geschilderte Prozedere für fragwürdig halte (Atteste ohne Schweigepflichtsentbindung).
DannyKasche ist offline  
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Alt 13.09.2016, 11:56   #18
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Da es nicht sinnvoll ist, die von dir gestellten Fragen ausführlich zu beantworten - bringt nämlich nichts für die Frage ob eine Betreuung eingerichtet werden darf - will ich mich darauf beschränken, dir mitzuteilen, dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht eingerichtet werden dar.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der/die Betroffene zur freien Willensbildung in der Lage ist. Da du mitteilst, dass nur ein ärztliches Zeugnis zur Anregung der Betreuung vorliegt, wird es keine Aussagen dazu enthalten, ob die Betroffene zur freien Willensbildung in der Lage ist.

Da das Amtsgericht und die Betreuungsstelle prüfen müssen, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, sollte deine Bekannte hier möglichst kooperativ sein, d. h. aber nicht, dass man jede Frage beantworten muss.

Wenn die Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Betroffene ihre Angelegenheiten alleine besorgen kann und der Einrichtung einer Betreuung widerspricht, wird auch keine Betreuung eingerichtet.

Die Betreuungsstelle muss die Anregung zur Einrichtung Betreuung durch die Klinik XY - egal ob von deiner Bekannten unterschrieben oder nicht - prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung dem Betreuungsgericht mitteilen.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, den beteiligten Stellen bei der Ermittlung der Betreuungsnotwendigkeit dadurch zu helfen, dass man entsprechend mitarbeitet.

Hat deine Bekannte evtl. einen Facharzt (Psychiater), der eine ergänzende ärztliche Stellungnahme dahingehend kann?
Schnieder ist offline  
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Alt 13.09.2016, 17:34   #19
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Hallo Danny,

lieben Dank für Deine ausführlichen Antworten. Das alles leuchtet mir so ein!
Ich habe ihr auch bereits zur Kooperation geraten, wozu sie ja auch bereit war.

Zitat:
Zitat von DannyKasche Beitrag anzeigen
Eine paranoide Schizophrenie ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Von daher ist die Betreuungsanregung der Klinik für mich schon verständlich, wenn ich auch das geschilderte Prozedere für fragwürdig halte (Atteste ohne Schweigepflichtsentbindung).
Dazu schrieb ich schon, dass ich die Anregung an sich für einen fürsorglichen Akt halte. Und ich stimme Dir auch zu, dass die Vorgehensweise mehr als fragwürdig ist.

Hallo Schnieder,

auch Dir Dank für Deine hilfreichen Ausführungen!

Meine Freundin sucht sich jetzt einen Psychiater außerhalb der Klinik.

Grüße
DiFa ist offline  
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Alt 14.09.2016, 09:48   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2014
Beiträge: 32
Standard

Hallo DiFa,

die Anregung seitens des Krankenhauses ist zunächst genau DAS, nämlich NUR eine ANREGUNG. Diese Anregung ist mit Sicherheit nicht böse oder drangsalierend gemeint, sondern wie Du ja schon selbst festgestellt hast, fürsorglich.

Auf die Anregung hin MUSS das Gericht reagieren (und das ist auch genau richtig so).

Wie jetzt der/ die einzelne Beamte diese Anhörung (für welche es sicherlich einen Leitfaden o. ä. gibt) ausgestaltet, ist sehr individuell und wird für den den/ die Betroffene(n) mal mehr, mal weniger angenehm verlaufen. Denn auch Beamte sind nur Menschen, haben manchmal schlechte, manchmal bessere Tage.
Louise ist offline  
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abwehren, betreuung, betreuungsanregung

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