Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallöle liebe Wissenden,
ich habe einen Umzug für einen Betreuten zu organisieren und umzusetzen. Bedauerlicher Weise ist der Betreute nicht ...
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24.01.2008, 22:57 | #1 |
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Umzug
Hallöle liebe Wissenden,
ich habe einen Umzug für einen Betreuten zu organisieren und umzusetzen. Bedauerlicher Weise ist der Betreute nicht in der Lage die Kosten zu erbringen. Besteht die Möglichkeit Fördermittel oder Zuschüsse zu beantragen? Falls ja, wo, wie und unter welchen Bedingungen ??? Geändert von Heinz (28.01.2008 um 15:36 Uhr) |
25.01.2008, 16:18 | #2 |
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Hallöle,
was hälst du von weiteren Auskünften? Hat dein Betreuter Einkünfte oder Vermögen? Von wo nach wo soll er ziehen? Bei Erstbezug (von Heim in eigene Wohnung oder von der Straße in eigene Wohnung gibts Hilfen beim Sozialhilfeträger). Nicht jedoch von der Wohnung ins Heim (Redaktionsversehen des Gesetzgebers). Heinz |
26.01.2008, 09:17 | #3 |
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Beiträge: 2
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Hallo Heinz,
vielen Dank für deine so kurzfristige Reaktion. Die Betreuung erfolgt durch die Familie. Die Tochter ist als Betreuerin bestellt. Als Einkommen steht eine winzige Rente zur Verfügung (ca. 500). Vermögen besteht nicht. Der Umzug soll von einer gewöhnlichen Wohnung in ein betreutes Wohnen (kein Heim) erfolgen, es handelt sich um einen Fall von seniler Demenz des Alzheimertyps. Mir wurde zugetragen, dass es über die Krankenkasse eventuell eine Kostenübernahme geben könnte ??? |
26.01.2008, 12:33 | #4 |
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Hallo Chsch,
wenn die Krankenkasse nicht einmal das Taxi übernimmt um ins Krankenhaus oder von dort nach Hause zu kommen (ohne Befreiung und vorheriger Genehmigung, ansonsten doch eher mit dem Krankenwagen) dann möchte ich es als ein Märchen sehen, dass die Krankenkasse einen Umzug finanziert. Eher wäre noch an die Pflegekasse zu denken (ist ja bekanntlich nicht dasselbe). Aber auch dort gibt es lediglich Finanzierungen hinsichtlich der Pflege zu Hause (Pflegedienst, Tagespflege, Pflegeurlaub und auch Kosten für Teilnahme am Demenzkaffee), aber einen Umzug, sorry, glaube ich nicht. Außerdem ist der Umzug aufzuschlüsseln: Packen der persönliche Habe, Räumung der Wohnung, evtl. Renovierung, eigentlicher Umzug (Transport), bei eigener Wohnung Kosten der Renovierung, Aufstellen und Anschluss der Möbel, Auspacken, Mieten bei Kündigung der alten Wohung im Rahmen der Kündigungsfrist, Kaution für die neue Wohnung. Das und noch mehr will gut durchdacht sein. Bis vor der Gesetzesänderung gab es beim der Kommune bei Notwendigkeit (ärztliches Attest) und Bedarf (fehlende eigene Mittel) Unterstützung und konnte als außergewöhnlicher Bedarf beantragt werden. Doch die Zeiten sind längst vorbei. Da gibts nichts mehr. Letztlich wird die Familie die Kosten tragen und es organisieren, wenn sie es denn unbedingt wollen und können. Ansonsten bleibt es wie es ist. Leider. Heinz |
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beihilfen, betreutes wohnen, krankenkasse, pflegeversicherung, umzug |
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