Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger als Betreuer ??? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
in einem Betreuungsverfahren habe ich als Verfahrenspfleger unter anderem zu prüfen, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Dies ...
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25.01.2008, 11:01 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Verfahrenspfleger als Betreuer ???
Hallo,
in einem Betreuungsverfahren habe ich als Verfahrenspfleger unter anderem zu prüfen, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Dies ist aus meiner Sicht ausdrücklich zu bejahen. Ferner soll ich feststellen, ob der Betroffene Vorschläge zur Betreuerbestellung macht. Da es sich um eine „schwierige“ Betreuung handelt und auch auf Grund der Tatsache, daß der zu Betreuende es ausdrücklich wünscht, kommt niemand aus dem Familienumfeld in Frage. Da sich auf Grund mehrerer Gespräche zwischen mir und dem Betreuenden eine Art Vertrauensverhältnis gebildet hat, möchte der Betreute mich zum Betreuer vorschlagen. Ich meine jedoch, gelesen zu haben, daß der Verfahrenspfleger im gleichen Verfahren nicht zum Betreuer bestellt werden kann. Kann mir jemand helfen ? Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rütten |
25.01.2008, 12:08 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Verfahrenspfleger
Hallo,
Betreuung R.Wiese Betreuung und Beratung ich bin der Meinung, dass eine Bestellung als Betreuer nicht rechtens wäre. Gruss Andreas |
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Stichworte |
betreuung, verfahrenspfleger |
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