Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
muss ich den Einwilligungsvorbehalt eigentlich wo melden (bei Schufa, etc.)?
Danke schon mal....
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03.11.2016, 13:56 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Einwilligungsvorbehalt
Hallo,
muss ich den Einwilligungsvorbehalt eigentlich wo melden (bei Schufa, etc.)? Danke schon mal. |
03.11.2016, 20:00 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Tingeltangel
Du mußt vielleicht nicht unbedingt. Zumindest nicht überall. Aber bekannt machen solltest Du den EiWi schon - zumindest an den Stellen, wo es ums Geld geht. Einen EiWi in der Vermögenssorge gebe ich auch grundsätzlich bei der Schufa bekannt, wodurch man Gläubiger leichter auf Abstand halten kann (insbesondere die Internetgläubiger, Handyprovider etc.) Die Bank wird Dich ziemlich schräg ansehen, falls der Betreute dort Mist baut und Du den Eiwi nicht bekannt gegeben hast. Den Arzt wird es kaum interessieren - es sei denn, der Betreute will teuer Sonderbehandlungen haben, die extra bezahlt werden müssen. Einen EiWi aus Gutmenschseinwollen heraus nicht bekannt zu geben ist eigene Blödheit und massive sowie unnötige Arbeitsbeschaffung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.11.2016, 20:21 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Tingeltangel,
wie kam es denn zum EiWi? Wenn Du ihn beantragt5 hast, dann ja wohl mit Grund. Wenn nicht steht es im Gutachten, warum es ihn geben sollte. Und damit wäre klar, wo er dringend anzugeben ist. Ansonsten hat ja Imre schon klar formuliert. Ihn nicht bekannt zu geben konnte für Dich zur Haftungsfrage werden wenn es hart auf hart kommt. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
04.11.2016, 19:10 | #4 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Ich will ihn ja bekanntgeben.
Einwilligungsvorbehalt ist bei Vermögenssorge. Jetzt melde ich ihn halt mal bei der Schufa. Die Bank weiß schon Bescheid. Aber wenn die Betreute irgendwo bestellt, habe ich ja keinen Einfluß darauf - oder muss ich ihr den Computer nehmen? Da ja wohl doch nicht. |
05.11.2016, 05:57 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Frage nach dem Computer-Abnehmen soll ein Witz sein oder?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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