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Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, muss ich den Einwilligungsvorbehalt eigentlich wo melden (bei Schufa, etc.)? Danke schon mal....


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Alt 03.11.2016, 13:56   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
Standard Einwilligungsvorbehalt

Hallo,
muss ich den Einwilligungsvorbehalt eigentlich wo melden (bei Schufa, etc.)?
Danke schon mal.
Tingeltangel ist offline  
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Alt 03.11.2016, 20:00   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Tingeltangel

Du mußt vielleicht nicht unbedingt. Zumindest nicht überall.

Aber bekannt machen solltest Du den EiWi schon - zumindest an den Stellen, wo es ums Geld geht.

Einen EiWi in der Vermögenssorge gebe ich auch grundsätzlich bei der Schufa bekannt, wodurch man Gläubiger leichter auf Abstand halten kann (insbesondere die Internetgläubiger, Handyprovider etc.)

Die Bank wird Dich ziemlich schräg ansehen, falls der Betreute dort Mist baut und Du den Eiwi nicht bekannt gegeben hast.

Den Arzt wird es kaum interessieren - es sei denn, der Betreute will teuer Sonderbehandlungen haben, die extra bezahlt werden müssen.

Einen EiWi aus Gutmenschseinwollen heraus nicht bekannt zu geben ist eigene Blödheit und massive sowie unnötige Arbeitsbeschaffung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.11.2016, 20:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Tingeltangel,
wie kam es denn zum EiWi? Wenn Du ihn beantragt5 hast, dann ja wohl mit Grund. Wenn nicht steht es im Gutachten, warum es ihn geben sollte. Und damit wäre klar, wo er dringend anzugeben ist. Ansonsten hat ja Imre schon klar formuliert. Ihn nicht bekannt zu geben konnte für Dich zur Haftungsfrage werden wenn es hart auf hart kommt.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 04.11.2016, 19:10   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
Standard

Ich will ihn ja bekanntgeben.
Einwilligungsvorbehalt ist bei Vermögenssorge.
Jetzt melde ich ihn halt mal bei der Schufa. Die Bank weiß
schon Bescheid.
Aber wenn die Betreute irgendwo bestellt, habe ich ja
keinen Einfluß darauf - oder muss ich ihr den Computer nehmen?
Da ja wohl doch nicht.
Tingeltangel ist offline  
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Alt 05.11.2016, 05:57   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber wenn die Betreute irgendwo bestellt, habe ich ja
keinen Einfluß darauf - oder muss ich ihr den Computer nehmen?
Äh..... weisst du was die Schufa ist? Viele Verkäufer/Anbieter erkundigen sich dort nach der Bonität. Wenn ein Eintrag vorhanden ist werden Käufe meistens abgelehnt.
Die Frage nach dem Computer-Abnehmen soll ein Witz sein oder?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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