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Angehörigenbetreuung und Arbeitsamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Angehörigenbetreuung und Arbeitsamt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin Betreuerin meiner Mutter. Kann ich beim Arbeitsamt sagen, bzw. wie sieht es aus mit Krankenversicherung, usw., wenn ich ...


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Alt 03.02.2008, 20:47   #1
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Beiträge: 3
Standard Angehörigenbetreuung und Arbeitsamt

Ich bin Betreuerin meiner Mutter. Kann ich beim Arbeitsamt sagen, bzw. wie sieht es aus mit Krankenversicherung, usw., wenn ich meine Mutter berufsmässig betreue, denn sie hat Altersdemenz, Bluthochdruck, Alterszucker u sie kann nicht mehr als 3 Stunden alleine bleiben.
inge ist offline  
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Alt 05.02.2008, 16:56   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo Inge,

du bringst manche Dinge durcheinander.

Also berufsmäßig betreuen kann nur, wer entweder als Betreuer angestellt ist z.B. als Amtbetreuer (Behörde) oder Vereinsbetreuer (im Verein Caritas oder Diakonie); oder aber freiberuflich tätig ist. Dann muss die Betreuung oder die Gesamtheit aller Betreuungen einer Berufstätigkeit entsprechen. Als >Anhaltspunkt< gelten mindestens 11 Betreuuungen. Dann kann das Vormundschaftsgericht dich als Berufsbetreuerin anerkennen.

Wenn du nur deine Mutter betreust, dann nimmt deine Arbeit auch viel Zeit in Anspruch, die als rechtliche Betreuung nicht anerkannt wird, z.B. Aufsicht, Pflege, Einkauf, Haushalt. Das heißt, du betreust zwar deine Mutti, aber nicht nur im Sinne einer gesetzlichen Betreuung, sondern als Angehörige oder Pflegeperson.

Auf dem Arbeitsamt fragst du nach finanzieller Unterstützung und Arbeitsvermittlung. Deine Chance in Arbeit vermittelt zu werden, ist ähnlich die einer allein erziehenden Mutter. Sie muss sich auch um eine Angehörige zuhause kümmern. Doch von einer arbeitssuchenden Mutter wird erwartet, das Kind zeitweilig in Krippe, Hort oder zur Tagesmutter zu geben. Das gleiche wird von dir auch erwartet. Die Sorge um deine Mutter kann zeitweilig eine Tagespflege im Altenheim übernehmen. Das heißt, deine Mutter wird morgens abgeholt, tagsüber beschäftigt (singen Lieder, basteln, machen Gedächtnistraining u. dgl.) und sie wird versorgt (bekommt mehrere Malzeiten). All das bezahlt die Pflegekasse. Und du kannst arbeiten gehen.

Wenn deine Mutti nicht in eine Tagespflege kann und muss zuhause gepflegt werden, dann kann es sein, dass du als Pflegeperson von der Pflegekasse anerkannt wirst. Das heißt, deine Mutti muss eine Pflegestufe haben. Sodann wird berechnet, wieviel Pflege sie am Tag benötigt. Es kann dann sein, dass deine Pflege von der Pflegekasse und auch als Arbeitszeit für deine Rente anerkannt wird. Das wird aber wohl keine volle Stelle sein, auch wenn du dich ganztägig um deine Mutti kümmern willst. Ich denke, du wirst dich bei der örtlichen Pflegeberatungsstelle (findest du im Telefonbuch) oder der Kranken-Pflegekasse beraten lassen, wer sich um deine Mutti kümmern kann, während du arbeiten gehen kannst, so wie das Arbeitsamt dich vermitteln will.

Heinz
 
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Stichworte
angehörige, pflege, pflegegeld, pflegestufe, voraussetzungen

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