Dies ist ein Beitrag zum Thema "Unterhalt" für Lebensgefährtin im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen 😊 Ja, Michaela, genauso geht es mir auch- ich würde am Liebsten eine schriftliche Vereinbarung über die monatliche ...
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15.11.2016, 06:37 | #11 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Guten Morgen 😊 Ja, Michaela, genauso geht es mir auch- ich würde am Liebsten eine schriftliche Vereinbarung über die monatliche Summe unterzeichnen lassen, so dass es erstmal gesichert ist, dass sie ihn weiterhin versorgen kann. Sobald Pflegegeld kommt, ist es auch nicht mehr so dramatisch. Aber es gibt streitereien zwischen Sohn und ihr und Geld spielt da leider eine Rolle...ich verstehe Ihre Perspektive total, auf einmal kommt da jemand und mischt sich in alles ein...ich möchte mich andererseits absichern. (Auch rechtlich was die Zahlung betrifft) Es geht ja nicht drum das Ersparte weiter zu sparen, sie sollen ihr Leben leben wie bisher...schwierig ist, dass der B. Dies nicht mehr kommunizieren kann...(extreme Wortfindungsstörungen ) - gesxhäftsunfähigkeit ging aus ärztlichen Attest hervor. Es ist schwierig, einerseits, anderseits macht sie ja viel...sie haben noch unterschiedliche Wohnungen, leben aber gemeinsam in einer Wohnung- das erklärt die Höhe der Unkosten...
Ich danke euch allen... Leider hab ich auch schon viel Komisches erlebt, sobald Geld verfügbar ist- aber versuche wertfrei an solche konstellationen ran zu gehen... |
15.11.2016, 08:07 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Endlich lichtet sich das Dunkel etwas.
Zitat:
Du bist sein Vertereter und hast- solange nichts schwerwiegendes dagegen steht- seine Poition, ob laut geäussert oder der Biographie entnommen, zu vertreten. Dass man sich als Betreuer absichern möchte ist absolut verständlich. Es gibt dazu aber auch die Möglichkeit dem Gericht mitzuteilen, dass bestimmte Dinge in der Vergangenheit, seit Jahren (?) so und so geregelt waren- und funktionierten, weswegen man die Konstellation dann weiterhin ohne jegliche Änderung genauso bestehen lässt. Mein Zauubersatz dabei ist: sollte das Gericht mein Vorgehen nicht teilen können oder bedenklich finden erbitte ich einen kurzen Hinweis. Man kann z.B. auch die Verwaltung eines Giro/Verbrauchskontos aus der Vermögensverwaltung herausnehmen lassen. Usw. usw. da gäbe es noch weitere Möglichkeiten- je nach Sachlage. Eine Betreuung ist dafür da dass Betroffene ihr Leben nach ihren (vorherigen, aktuellen) Vorstellungen führen können. (Nicht dafür, dass der Betreuer abgesichert ist.) Ohne wirkliche Not ändere ich an funktionierenden Gegebenheiten nichts. Ein streitsüchtiger Sohn stellt für mich keine Not dar.Und dem leiste ich vor allem keinen indirekten Vorschub.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.11.2016, 21:48 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
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Unterhalt für Lebensgefährtin
Hallo Neuling 123 - wie wär's denn mit einem Kommunicationscomputer für Deinen Betreuten?
Evtl. erstmal leihweise. Mit einem D o t (Punkt) auf der Stirne zu bedienen. Hilft super bei Sprach- und Wortfindungsproblemen. Dann wäre es auch wieder möglich, seinen Willen zu erfahren und er könnte wieder kommunizieren. Gruss Motzerella |
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