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"Unterhalt" für Lebensgefährtin

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Unterhalt" für Lebensgefährtin im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wollte mal fragen, wie ihr mit "Unterhaltsforderungen" der pflegenden Angehörigen umgeht? Sie kann und will wegen der Versorgung nicht ...


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Alt 13.11.2016, 22:49   #1
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Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
Standard "Unterhalt" für Lebensgefährtin

Hallo, wollte mal fragen, wie ihr mit "Unterhaltsforderungen" der pflegenden Angehörigen umgeht? Sie kann und will wegen der Versorgung nicht arbeiten, benötigt aber 1000€ für Lebenskosten etc. - sie steigert natürlich durch die Versorgung natürlich die Lebensqualität - aber das Ersparte müsste dafür monatlich belangt werden...bin hin - und her gerissen, scheue mich aber auch aufgrund von noch fehlenden überblick vor dieser Zusage...vielen Dank euch schon mal ☺️
Neuling123 ist offline  
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Alt 14.11.2016, 08:57   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
scheue mich aber auch aufgrund von noch fehlenden überblick vor dieser Zusage
Ohne nähere Kenntnis aller Umstände müssen wir uns hier wahrscheinlich vor einer Antwort scheuen.
Um zu antworten bedarf es dieser Infos, alles andere ist Rätselraten.

Was bedeutet: pflegende Angehörige? Wie hoch ist der Pflegebedarf? Wie hoch sind die Ersparnisse, das Einkommen und das Alter des Betreuten? Dessen bisherigen Lebensumstände usw.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.11.2016, 13:54   #3
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Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
Standard

Ja, gut, das verstehe ich natürlich...scheue mich aber auch etwas davor hier öffentlich alles preis zu geben 😏 Schade, ist alles etwas verzwickt grad...vielen Dank jedenfalls für die Rückmeldung!
Neuling123 ist offline  
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Alt 14.11.2016, 16:53   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Wenn die Pflege nur durch pflegende Angehörige sichergestellt werden kann - ansonsten der Umzug in eine Pflegeheim notwendig wäre - solltest du mit der Tochter einen Pflegevertrag abschließen.

In dem Vertrag kannst du dann sauber aufteilen nach Pflege, Unterkunftskosten, Verpflegung.

Sollte das Haus dem zu Betreuenden gehören und die Tochter dort mietfrei wohnen, müsstest du solche Gesichtspunkte entsprechend berücksichtigen.

Wenn die 1.000,00 EUR nur für die Pflege an die Tochter gezahlt werden sollen und alle anderen Kosten zusätzlich von der zu Betreuenden zu tragen sind, sollte man allerdings prüfen ob es nicht günstiger ist einen Pflegedienst zu beauftragen und dann zusätzliche Leistungen zu ordern, die nicht von der Pflegekasse getragen werden.

Wenn du der Tochter monatlich 1.000,00 EUR für die Pflege bezahlst, geht dies nur auf Steuerkarte und du musst noch den Arbeitgeberanteil zu der Sozialversicherung dazurechnen.

Sehen Angehörige meistens nicht so, trotzdem viel Erfolg.

Geändert von Schnieder (14.11.2016 um 18:20 Uhr)
Schnieder ist offline  
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Alt 14.11.2016, 17:03   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Der Vorschlag von Schnieder ist gut.
Schau Dir vorher an, was für ein Einkommen Deine Betreute hat
und wieviel Geld von der Pflegekasse reinkommt.
Dann kannst Du für die einzelnen Posten (Miete, Lebenshunterhalt, Pflegeleistungen) entsprechende Summen festlegen.
Für die Pflegeleistungen solltest Du aber nicht mehr veranschlagen, als auch von der Pflegekasse gezahlt wird - es sei denn die Betreute hat noch genug vom Einkommen über.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.11.2016, 18:18   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Da ist mir leider ein Fehler unterlaufen.

Nicht die Tochter übernimmt die Pflege sondern die "Lebensgefährtin", ändert aber an der zu regelnden Problematik nichts.
Schnieder ist offline  
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Alt 14.11.2016, 20:23   #7
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Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Vielen Dank, bzgl. Pflegevertrag hab ich mich heute auch schon schlau gemacht- d.h. Aber wenn sie netto 1000€ braucht, wird es für meinen zu Betreuenden deutlich teurer 😩 Aber so wäre es rechtlich wenigstens korrekt...PS hat er noch nicht, beantrage ich sobald die Unterlagen vorliegen- gehe von PS 1 mit EAK aus- wird ja 2017 wenigstens mehr Pflegegeld. Sie ist von der Betreuung sowieso nicht begeistert- diese Problematik mäht es leider auch nicht besser- davor verfügten sie halt frei...vielen Dank für die Antworten! ☺️
Neuling123 ist offline  
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Alt 14.11.2016, 20:38   #8
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Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Muss ich auch anmelden, wenn nur steuerfreies Pflegegeld, Zuzahlung zur Wohnung und essen gezahlt wird? Dann nicht, oder? Bzw wo habt ihr sonst angemeldet? Alternativ würde vielleicht auch Pflegegeld und Mini- Job gehen? Danke euch 😊
Neuling123 ist offline  
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Alt 14.11.2016, 22:52   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Neuling

Wenn Du Pflegegeld von der Pflegekasse weiter gibst, mußt Du das nicht anmelden (ich gehe mal von einer Anbeldung bei der Knappschaft aus).
Unterhalt, Kostgeld und Miete mußt Du auch nicht anmelden.

Weitere Hilfeleistungen, die auch an andere vergeben werden könnten (z.B. Putzgeld) mögicherweise schon.


Mal was anderes, aber ähnliches:
Ich hatte mal eine Betreute, die bei der Tochter gewohnt hat.
Die Tochter wollte damals vergleichbar viel Geld für Unterkunft, Versorgung und Pflege.
Unabhängig davon war die Tochter nicht gerade hilfsbereit und hat grundsätzlich nur die Unterlagen an mich herausgegeben, die ich mir schon anderweitig beschafft hatte. Also: Bankverbindung, Rentenbescheide, Krankenkassenpost, Welcher Arzt etc.
Es hat sich heruasgestellt, dass die Tochter bis zum Beginn der Betreuung sowohl die 2000,00 € Rente als auch das Pflegegeld der Kasse abgezockt hat.
Die Gegenleistung war ein 10 qm-Zimmerchen, das gerne mal abgeschlossen wurde (wenn die Betreute drin war...) und etwas zu essen. Gefordert wurden allerdings die 2000,00 € Rente und sauer war sie auch, als ich das Pflegegeld von ihrem Konto auf das der Betreuten umgelenkt hatte.

Ich habe mit ihr einen Mietvertrag, einen Vertrag wg. Kost- und Versorgungsgeld sowie einen Vertrag über Pflegeleistungen vereinbart. Alles schön getrennt und bitte mit Belegen nachzuweisen (zumindest für die Sachen, die über die Lebensmittel und täglichen Standards hinaus ging).
Es hat ziemlich gewumst, aber es ging.

Prüf doch bei Deinen Leuten mal nach, ob da nicht evtl. auch so eine Abzocke läuft...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.11.2016, 07:03   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn ich das hier lese dann komme ich mir vor wie bei: welches Schweinderl hättens denn gerne?

Wir kennen alle die Verhältnisse wie Imre sie beschrieben hat, die der Abzocke.
Andererseits kennen wir auch, ich zumindest, Verhältnisse bei denen ein Paar schon jahrelang unverheiratet zusammen lebt und füreinander einsteht und alles bisher teilte. Ncht nur die verschiedenen Einkommmen.

Ob ich da dann vertraglich dazwischengehen würde weiss ich nicht. Eher nicht, ich begreife meinen Job nicht so, dass ich grundlos etwas zerstöre.

Auch wenn ich mir jetzt Unmut zuziehe- ich finde es bedenklich gerade "Neue" spekulativ auf eine bestimmte Schiene zu heben. Der Job an sich erfordert Differenzierung und Handeln/Entscheidung nach Wissen und Kenntnis. An dem fehlt es hier nach wie vor.
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michaela mohr ist offline  
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