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Tod eines Betreuten und Sperrung aller Konten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod eines Betreuten und Sperrung aller Konten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe ein Problem.Ich war für meine Mutti als Betreuerin eingesetzt. Meine Mutti ist jetzt verstorben. Daraufhin wurden alle ...


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Alt 05.02.2008, 09:15   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 1
Standard Tod eines Betreuten und Sperrung aller Konten

Hallo,
ich habe ein Problem.Ich war für meine Mutti als Betreuerin eingesetzt. Meine Mutti ist jetzt verstorben. Daraufhin wurden alle Konten sofort gesperrt. Da meine Mutti finanziell für ihren Tod (Beerdigungskosten)vorgesorgt hatte,habe ich keine Ahnung wie ich an dieses Geld komme. Den Betreuerausweis muss ich ja auch
abgeben.Wer kann mir eine Antwort geben? Danke schon im vorraus.
rosemarie ist offline  
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Alt 05.02.2008, 09:37   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Rosemarie,

die Betreuung ist zu Ende mit dem Tod der Betreuten. Doch über den Tod hinaus gilt das Familien- und Erbrecht, völlig unabhängig von der vorherigen Betreuung. Soll heißen, bist du die einzige Nachkommen oder hast du noch Geschwister? Dann musst du dich mit denen verständigen. Ansonsten hast du mit dem Familienstammbuch die Möglichkeit, schnell an einen Erbschein (Nachlassgericht) zu kommen und damit an den Nachlass. Es sei denn, jemand anderes ist Erbe. Der Erbe erbt natürlich auch Verpflichtungen wie wie die Auszahlung des Pflichtteils oder auch der Kosten, die über die Bestattung hinausgehen, vielleicht Auflösung der Wohnung o. dgl.

Heinz
 
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Alt 05.02.2008, 11:56   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

zuerst mein Beileid zum Tod der Mutter.

Falls ein Sparbuch vorliegt, dann kann dieses gegen Quittung dem Bestatter ausgehändigt werden.

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung ist es so, dass der Bestatter sich von diesem Sparbuch ohne alle Genehmigungen Geld für die Bestattung abheben kann.

Falls mehr Geld auf dem Sparbuch ist, als die Beerdigung kostet, wird das Buch danach zurückgegeben.

Ansonsten verweise ich auf den Beitrag von Heinz.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.02.2008, 13:05   #4
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo Rosemarie,

ich möchte dir auch mein Beileid aussprechen.


Ganz liebe Grüße
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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Stichworte
angehörige, ende der betreuung, erbe, erbschein, tod


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