Dies ist ein Beitrag zum Thema "Positive" Erbschaft ausschlagen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mir geht es durchaus um das Wohl meines Familienmitglieds. Geld is - ohne die Erbschaft - noch mehr als genug ...
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05.12.2016, 17:26 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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Mir geht es durchaus um das Wohl meines Familienmitglieds. Geld is - ohne die Erbschaft - noch mehr als genug da. Aber durch die Betreuung und die damit verbundenen negativen Aspekte (Betreuungsgebühr und mangelnde Anlagealternativen) entsteht meinem Betreuten nunmal ein finanzieller Schaden. Aber genau das sollte eine Betreuung u.a. doch verhindern oder etwa nicht?? Und warum sollte es den Betreuer oder den Betreuten kümmern wenn das Betreuungsgericht weniger Gebühren bekommt, ist doch nicht unser Problem, sondern auch wieder im Interesse des Betreuten. Als Steuerberater ist es doch auch nicht meine Aufgabe die Steuerlast meiner Kunden zu maximieren! Aber was soll die ganze Aufregerei, bringt ja eh nichts.
Was ich mich jetzt noch frage, darf ich als Betreuer und Verwandter überhaupt etwas erben? |
05.12.2016, 17:54 | #12 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Du darfst eben nur nicht das Erbe deiner Großeltern in deiner Eigenschaft als Betreuer ausschlagen um es auf dich umzuleiten.
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05.12.2016, 18:31 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Hans
Ich kann es durchasu verstehen, dass Du als verwandter, rechtlicher Betreuer die Möglichkeiten und Einschränkungen des Betreuungsrechtes als nervig empfindest. Es ist durchaus so, dass Du nicht einfach so handeln kannst, wie Du bzw. Dein betreutes Familienmitglied es gerne tun würdest - und es wahrscheinlich auch laufen würde, wenn es die Betreuung nicht geben würde. Das ist einfach so, aber es hat auch gute Gründe, dass es so ist: Das Betreuungsrecht ist zum Schutz der Betreuten erlassen worden und es ist - weil es eben als Gesetz Gemeingültigkeit haben muss - auch so geschrieben, dass es für alle gilt. Ein Gesetz darf nicht geschrieben werden, um nur einen zu begünstigen und alle anderen zu benachteiligen. In Deinem Fall mag es nervig sein, aber stell Dir einfach mal vor, jemand anders aus der Familie würde der Betreuer sein... ...und ganz tüchtig in die eigene Tasche arbeiten. Spätestens dann bist Du froh, wenn das durch das Gesetz erschwert ist und das Gericht eine Kontrolle ausübt. Oder stell Dir vor, Du wärest selber der Betreute und wirst von einem Familienmitglied abgezockt - und kannst Dich selber nicht mehr wehren. Auch dann bist Du froh, dass es Gesetze und Gerichte gibt. Das Betreuung Geld kostet und auch ein Gericht seine Gebühren erhebt, finde ich vor diesem Hintergrund selbstverständlich. Selbstzahlen und Gebühren fällt nur dann an, wenn man auch Geld hat. Sonst nicht. Und wenn sowieso genug Geld da ist, dann fällt das auch nicht so ins Gewicht. Für die Organisation und Verantwortung für das eigene Leben sowie die Kontrolle der Betreuer kann man zumindest finanziell selber aufkommen, wenn man diese Aufgaben nicht mehr selber erledigen kann. Daran bemißt sich auch, was einem das eigene Leben wert ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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