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"Positive" Erbschaft ausschlagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Positive" Erbschaft ausschlagen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin rechtlicher Betreuer meiner Großeltern. Nun ist es leider so, dass mein Großvater nach schwerer Krankheit in absehbarer Zeit ...


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Alt 01.12.2016, 05:42   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard "Positive" Erbschaft ausschlagen

Ich bin rechtlicher Betreuer meiner Großeltern. Nun ist es leider so, dass mein Großvater nach schwerer Krankheit in absehbarer Zeit sterben könnte. Meine Großmutter, welche in einem Pflegeheim lebt würde dann entsprechend einen Barbetrag erben. Da sie selbst schwer krank ist aber über Jahre hinaus finanziell abgesichert ist, könnte sie mit dem Geld allerdings nichts anfangen. Letztendlich wäre es sogar so, dass durch die restriktiven Anlagemöglichkeiten (mündelsichere Anlagen bringen keine Zinsen) und die zu entrichtende Betreuungsgebühr das Geld mit den Jahren immer weniger würde.

Meine Idee wäre es nun - im Falle eines Falles - das Erbe als Betreuer meiner Großmutter auszuschlagen und den Betrag selbst z. B. bei einer Onlinebank als Festgeld anzulegen. Als Betreuer darf ich das nicht! Was hierbei noch gar nicht berücksichtigt ist, wären eventuelle Strafzinsen (dies steht ja bei der aktuellen EZB-Politik durchaus im Raum). Dies würde ein noch stärkeres abschmelzen des Kapitals bewirken. Auch wären mir dann als Betreuer die Hände gebunden wenn ich das Geld besser anlegen will, z. B. in Aktien.

Am Ende müssten wir als Angehörige ja sowieso für die Pflegeheimkosten aufkommen. Daher frage ich mich, ob ich als Betreuer unter diesen Umständen das Erbe ausschlagen kann?? Meine Großmutter würde dem übrigens zustimmen.
Hans3000 ist offline  
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Alt 01.12.2016, 08:09   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Daher frage ich mich, ob ich als Betreuer unter diesen Umständen das Erbe ausschlagen kann??
Für eine Erbausschlagung bei vorhandenem Vermögen benötigst du die Genehmigung des Betreuuungsgerichts.

Diese wirst du meiner Einschätzung nach sicher nicht erhalten.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.12.2016, 08:38   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Für eine Erbausschlagung bei vorhandenem Vermögen benötigst du die Genehmigung des Betreuuungsgerichts.

Diese wirst du meiner Einschätzung nach sicher nicht erhalten.
Nicht nur nach Deiner Einschätzung nicht.


Für die Erbausschlagung ist eine Genehmigung erforderlich, § 1822 BGB.
Das Gericht prüft, ob die Ausschlagung für die Betreute von "lediglich rechtlichem Vorteil" ist.
Wenn Aktivnachlass vorhanden ist, also keine Überschuldung vorliegt, wirst Du die Genehmigung nicht erhalten.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 01.12.2016, 14:04   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard

Diese Betreuungsmaschinerie ist doch echt das letzte.
Hans3000 ist offline  
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Alt 01.12.2016, 14:19   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Wenn Aktivnachlass vorhanden ist, also keine Überschuldung vorliegt, wirst Du die Genehmigung nicht erhalten.
Ganz abgesehen davon das Hans3000 diese Ausschlagung als dann profitierender Erbe ohnehin nicht vollziehen könnte.

Zitat:
Diese Betreuungsmaschinerie ist doch echt das letzte.
Da die Großeltern sich halt in guten Zeiten nicht darum gekümmert haben wer sie später vertreten soll ist die Betreuung halt die einzige rechtliche Möglichkeit wenn die Großeltern nicht mehr selber handeln können.

Ob einem die rechtlichen Einschränkungen dadurch nun gefallen oder nicht sei mal dahingestellt. Letzlich sollen diese dem Schutz des Betreuten dienen und nicht den Interessen der Erben.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 01.12.2016, 16:37   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von Hans3000 Beitrag anzeigen
Meine Großmutter würde dem übrigens zustimmen.
Sofern sie geschäftsfähig ist, kann sie natürlich selbst ausschlagen.

Aber du als Betreuer wirst mit Sicherheit keine Genehmigung erhalten.
Hastur ist offline  
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Alt 01.12.2016, 18:20   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sofern sie geschäftsfähig ist, kann sie natürlich selbst ausschlagen.
Mit solchen Ideen wäre ich aber mal gaaaaaanz ganz vorsichtig.
Geld auszuschlagen weil es sich nicht günstig anlegen lässt sondern deshalb alleine im Schrank ein trübes Dasein fristen müsste könnte schon auf das Fehlen geistiger Gesundheit hinweisen. In aller Deutlichkeit.

Im Übrigen könnte es schlicht auch als Betrugs-Versuch angesehen werden.
Geld nicht anzunehmen und an andere weiterzugeben weil dann Gerichtsgebühren gezahlt werden müssten ist für jemanden der als Betreuer tätig ist nun mal bestimmt kein Qualitätsmerkmal.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.12.2016, 06:08   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mit solchen Ideen wäre ich aber mal gaaaaaanz ganz vorsichtig.
Geld auszuschlagen weil es sich nicht günstig anlegen lässt sondern deshalb alleine im Schrank ein trübes Dasein fristen müsste könnte schon auf das Fehlen geistiger Gesundheit hinweisen. In aller Deutlichkeit.
Es ist absolut keine Seltenheit, dass gesunde Menschen eine werhaltige Erbschaft ausschlagen, um das Erbe anderen Familienangehörigen zukommen zu lassen.

Natürlich verbietet es sich, als Betreuer eine Person dazu "anzustiften", an deren Geschäftsfähigkeit auch nur der geringste Zweifel besteht.
Hastur ist offline  
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Alt 05.12.2016, 08:22   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Mag sein, dass dies die Intention des ein oder anderen ist, mit seiner Erbausschlagung jemand anderen begünstigen zu wollen.
Kann aber auch mal nach hinten losgehen, wenn man die Rechtswege nicht kennt und sich mit der Familie nicht grün ist.
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Alt 05.12.2016, 09:16   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mag sein, dass dies die Intention des ein oder anderen ist, mit seiner Erbausschlagung jemand anderen begünstigen zu wollen.
Das ginge dann doch am einfachsten so indem man das Erbe annimmt und weiterreicht.
Um Erbschaftssteuer wird man so oder so nicht herunkommen im Fall.
Bei solchen Freds habe ich intuitiv Bauchweh. Konstruktionenen als Familienbetreuer halte ich für fast grundsätzlich schlecht bzw. einfach nicht ratsam.
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michaela mohr ist offline  
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