Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt Gebühren? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runden,
ich mußte gestern im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung für zwei Brüder das Erbe des kürzlich verstorbenen ...
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09.02.2008, 09:12 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
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Wer zahlt Gebühren?
Hallo in die Runden,
ich mußte gestern im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung für zwei Brüder das Erbe des kürzlich verstorbenen Vaters ausschlagen, wegen Überschuldung. (Genehmigung und alles war da). Aber nun meine Frage, in der Vergangenheit habe ich Gebühren von Behörden immer selbst bezahlt, da es immer kleine Beträge waren, aber gestern sind dann mal 50,-€ angefallen. Ist den das auch in meinem pauschalierten Abrechungssatz mit eingerechnet, oder zahlen solche Gebühren die Betreuten selber? Vielen Dank für die Antwort. Timm207 |
09.02.2008, 10:39 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
ich würde die Gebühr vom Konto des Betreuten entnehmen. Bei der Jahresabrechung taucht der Betrag ja auf, und das Gericht prüft das. Wenn das Gericht damit nicht einverstanden ist, dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und die 50 Euro zurückerstatten. Wenn das Gericht das nicht beanstandet, ist es gut. Es ist ja kein Betrug, der hier geplant wird. Sondern die Ausgabe ist vorhanden, und sie läßt sich einwandfrei belegen. Ich denke, damit ist man auf der sicheren Seit. Grundsätzlich rate ich zwar dazu, bei solchen Fragen den Rechtspfleger anzurufen. Aber die haben auch mal schlechte Tage, und mal fällt die Antwort so aus, mal ganz anders. Da sind die Chancen 50:50, und auf Glücksspiel lasse ich mich nicht ein ;-) Das sind natürlich subjektive Erfahrungen, vielleicht sehen andere das nicht so. Vor Jahrem wurde ich mal von der Tochter eines Betreuten per Anwalt aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ich sollte eine bestimmte Behauptung nicht wiederholen. Der ganze Spaß hat ca. 80 Euro gekostet. Nun der Hammer: mit Genehmigung des Gerichtes durfte ich diesen Betrag vom Konto des Betreuten entnehmen !! So kann's gehen. Gruss Andreas |
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Stichworte |
gebühren, pauschale |
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