Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift durch Betreuer im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich werde zunehmend von allen möglichen Stellen, Ämtern, Heimen, Behindertenwerkstätten etc. gebeten, Verträge für meine betreute Person zu unterschreiben:
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11.12.2016, 15:53 | #1 |
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Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 7
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Unterschrift durch Betreuer
Hallo,
ich werde zunehmend von allen möglichen Stellen, Ämtern, Heimen, Behindertenwerkstätten etc. gebeten, Verträge für meine betreute Person zu unterschreiben:
Vielen Dank für Eure Meinungen Franky |
11.12.2016, 17:55 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.08.2016
Ort: Teurow
Beiträge: 34
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Das kommt darauf an, welche Kreise du hast.
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11.12.2016, 22:22 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Franky,
ein geschäftsfähiger Betreuter kann Anträge und Verträge selbst unterschreiben, die Unterschrift eines geschäftsunfähigen Betreuten ist nichtig. Bei geschäftsunfähigen Betreuten müsste der Betreuer unterzeichnen sofern er auch die entsprechenden Aufgabenkreise innehat. Eine Aussage zur Geschäfstfähigkeit findest du im psychiatrischen Gutachten. Gruß gabyhp |
12.12.2016, 08:04 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn das so wäre müsstest du diese Aufgabenkreise aus der Betreuung herausnehmen lassen. Bliebe dann noch was übrig? Zitat:
Beim AK ..Behörden, hier besonders im Zusammenhang mit der Vermögenssorge, bist du letztendlich dafür verantwortlich, dass die Leistungen fliessen. Sobald du dich dort meldest hast du das Verfahren an dich gezogen und der Betreute kann dann gar nichts mehr rechtsverbindlich unterschreiben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.12.2016, 15:14 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Förderung zur Selbständigkeit § 1901 Abs. 4 BGB Sofern die Betreuten verstehen, was sie da tun, unterschreiben sie selbst. |
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12.12.2016, 19:09 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Ufzeer
Das mit den Behörden ist so ein besonderes Ding: Hat man sich da als Betreuer bekannt gemacht, dann hat man das Verfahren an sich gezogen und ist verantwortlich. In diesem Punkt hat es Deutschland noch nicht geschafft, die Entmündigung völlig aus dem gesellschaftlichen Leben zu entfernen. (Das habe ich jetzt mal bwußt so provokant formuliert) Hintergrund dazu ist der Gedanke bzw. das Problem einen rechtsverbindlichen Ansprechpartner für die Behörden zu benötigen - und da hat man sich auf die Betreuer festgelegt und nicht auf die Betreuten. Deshalb kann z.B. ein Bescheid auch nur an die Betreuer rechtsverbindlich zugestellt werden. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.12.2016, 21:46 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Das mit den Ämtern war mir bekannt (macht ja sogar Sinn, bedingt ja so eine Behördenangelegenheit gleich mehrere Willenserklärungen (Antrag, Widerspruch, etc), sodass es schnell zu Widersprüchlichkeiten führen kann, wenn Betreuter A sagt und der Betreuer B), daher sollte man sich überlegen, ob man das Verfahren "an sich reisst" oder ob der Betreute dazu fähig ist es selbt zu regeln.
Ich habe hier ein Heim, das fragt für jeden Kleinkram meine Zustimmung ab und jedesmal frage ich, ob der Betreute gerade bewußtlos sei oder sonstwie nicht handlungsfähig wäre. Also zB ob ne Salbe vom TG Konto gekauft werden kann. Naja da denke ich dann auch .... |
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