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Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Frage, wie es gehandhabt wird, wenn durch das Gericht ein anderer Betreuer bestimmt wird. Es war auf ...


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Alt 10.02.2008, 10:12   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 31
Standard Betreuerwechsel

Ich habe die Frage, wie es gehandhabt wird, wenn durch das Gericht ein anderer Betreuer bestimmt wird. Es war auf meinen Wunsch. Wie ist hier die gesetzlich vorgegebene Regelung für die Übergabe geregelt ? Akten bzw. Schriftverkehr, Briefe, die noch an die alte Betreuung gehen, informieren der Behörden usw.
vielen dank
keineAhnung ist offline  
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Alt 10.02.2008, 15:15   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

es gibt keine explizite Regelung, wer für was zuständig ist. Letztlich ist es mit dem Beschluss die Angelegenheit des/der neuen BetreuerIn, sich um die Belange zu kümmern, sich an den/die vorherige BetreuerIn zwecks Übergabe zu wenden und die Vertragspartner zu informieren.

Was mich in letzter Zeit bei mehreren Wechseln gewundert hat, dass gar kein Interesse besteht an den alten Unterlagen. Es gibt eine Aufbewahrungspflicht von bis zu 10 Jahren. Ich wollte gerne die Unterlagen loswerden, doch die neue Betreuung winkte ab - keine Lagermöglichlichkeit. Nur die neuesten Bescheide und Dokumente für zukünftige Korrespondenz, doch den alten Kram wollten die Betreuten selbst auch nicht. Also werden sie gut verpackt und gammeln in der Garage still vor sich hin.

Wenn zukünftig noch Post dem vorherigen Betreuer zugeht, ist es ein Gebot der Fairness, es dem/der NachfolgerIn zuzusenden. Und dann gibt es natürlich die Pflicht, Unterlagen und dgl. an den Betreuten oder seinen neuen Betreuer herauszugeben, sofern aufgefordert.
Das wars dann.

Heinz
 
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Alt 10.02.2008, 18:46   #3
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von keineAhnung Beitrag anzeigen
Ich habe die Frage, wie es gehandhabt wird, wenn durch das Gericht ein anderer Betreuer bestimmt wird. Es war auf meinen Wunsch. Wie ist hier die gesetzlich vorgegebene Regelung für die Übergabe geregelt ? Akten bzw. Schriftverkehr, Briefe, die noch an die alte Betreuung gehen, informieren der Behörden usw.
vielen dank
Es muss auf jeden Fall eine Schlussrechnung erfolgen. Der alte Betreuer hat meines Erachtens die sich in seinem Besitz befindenden Unterlagen dem neuen Betreuer zu übergeben. Der nee Betreuer ist meines Erachtens für das Informieren der Behörden, usw. zuständig.
Roy ist offline  
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Alt 13.04.2008, 14:14   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Unterhalgen herausgeben

HAllo
wie gut das ich dieses Forum gefunden habe...
Meine Betreuung existiert noch nicht mal ein Jahr...
Meine Unterlagen sind mir wichtig!
Ich bekomme sie aber nicht.
Gestern wurde mir gesagt, von der neuen Betreuerin, nachdem ich schon mehrmals fragte wann ich endlich meine alten Unterlagen von der ehemaligen bekomme (vorher war die ehem. Betreuung im Urlaub)....
Ich bekomme nur noch die Kopien und nur auf Antrag und nur wenn ich persönlich da vorbei fahre.
Alle wissen das das für mich ein grosses Hindernis darstellt ( ICh kann nicht Auto fahren und die andere Betreuungsstelle wo ich vorher gewohnt habe ist für mich mit den öffentlichen fast zwei Stunden entfernt und da ich arbeite schwer für mich zu erreichen...mit dem Auto nur ca 20-30 Minuten)
Ich bekam gestern eine so komisch klingende Auskunft (sie druckste so rum, als ich fragte sie war direkt um Antwort verlegen und schien in Erklärungsnöten)...so dass ich mistrauisch wurde... und nun kann ich mir nach einigen nachdenken und meinen Beobachtungen einen Reim darauf machen.
Durch die vorige Betreuung ist einiges schief gelaufen und zwar so gründlich, dass ich nun auch noch Schaden davon habe. Wäre ich nicht umgezogen hätte ich einen Wechsel auch beantragt.
Da habe ich mir überlegt, warum mir die neue Betreuung so eine Auskunft gibt, wenn sie doch weiss das das eigentlich so gar nicht geht und so nicht stimmt...
folgendes war mir aufgefallen....Am Anfang kannten sich die beiden nicht, ich wurde mehrmals gefragt, wer das ist, welcher Verein, am Ende habe ich sogar die Visitenkarte weiter gegeben.
Da ich zu der Alten Betreuerin mal fast zwei Monate keinen Kontakt hatte und mich das ganz schön in Schwierigkeiten brachte ( ich bekam z.B. meine Lohnsteuerkarte nicht, daraufhin wurde ich mit der höchsten Steuerklasse rückwirkend besteuert, jemand anders musste mir eine Ersatzkarte besorgen sie rief fast zwei Monate trotz Anrufbeantworter sprüchen nicht zurück - erst als es um den Wechsel der Betreuung ging. bzw schon nach dem das "genehmigt" war bekam ich einen Anruf mit der Mitteilung darüber und das ich mal kommen müsste für eine Unterschrift - auf die anderen Dinge wurde gar nicht eingegangen)...
Ich sagte der neuen Betreuung auch mal andeutungsweise dass ich grosse Schwierigkeiten dadurch habe und ich eigentlich so verzweifelt bin, dass ich, da ich das alles gar nicht bezahlen kann was da verursacht wurde , so dass ich die Unterschrift zur Entlastung nicht leisten werde, denn das war ja der einzige und letzte Anruf mit der Mitteilung das da noch ein Treffen stattfinden müsste so irgenwann mal in nächster Zeit... - ich sagte das in dem naiven Glauben eine unterstützende Reaktion von meiner neuen Betreuung zu bekommen...
Sie sagte nichts dazu ich dachte sie nimmt es einfach mal zur Kenntnis. Heute würde ich diese Zurückhaltung anders sehen...

Als ich gestern dann mal wieder zu einer Besprechung da war da heftete auf dem kleinen - einzigen Stapel- von letzten Unterlagen
eine Haftnotiz "Unterlagen von: *Vorname der ehem. Betreuung*" ...
Gestern auf meine Nachfrage liess sie mir dann den o.g. Umstand ausrichten, (ich bekäme also meine Unterlagen nur geg. persönliches Erscheinen und nur in Kopie und auf Antrag...) - ich denke man will die Situation nutzen bei der Gelegenheit mir zu sagen ,dass ich die Unterlagen wohl nur auf Unterschrift bekomme. Das ist vielleicht ein bischen weit spekuliert aber einen anderen Grund für diese Behauptung ich dürfte meine Unterlagen gar nicht zurück erhalten gibts für mich nicht. Ist alles Post die an mich gerichtet war. Dabei sind Unterlagen die ich für eine Beweisführung benötigte. Dadurch wird der Schaden den ich erlitten hatte noch viel grösser da ich meine Aussagen nicht belegen kann und ohne Beweise sind manche Anmträge sinnlos und damit wirke ich noch unglaubwürdiger als es durch die ganze BEtreuung eh schon der FAll ist.
Ich denke aber inzwischen haben sich die zwei Bekannt gemacht und ich werde von der neuen Betreuung keine Unterstüzung in der Sache bekommen und mich mal wieder selbst bemühen müssen - seufz

Durch den Wechsel der Betreuung hat sich die Situation noch verschärft ich gewinne den Eindruck das da "Informationsflüsse" gelaufen sind, die nicht so ganz "koscher" sind. Denn zunächst gab es keine "Finanzielle Betreuung" für mich doch seit dem Wechsel, wo zunächst nur das Angebot bestand, mich da hin zu begleiten( weil ich noch neu in der ORtschaft bin...) sieht es nun so im nachhinein aus als hätte ich gar nicht alleine ein Konto eröffnen können...
JEtzt "wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist" sage ich das ich die BEtreuung habe wegen Narkolepsie und Asperger syndrom (GDB 100%) und ich habe es selbst beantragt, da ich es für "professionell" gehalten habe mir "helfen zu lassen" im Moment ist aber vieles eher eine grössere Behinderung wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe.
Wollte das bisher nicht so deutlich schreiben, könnte ja sein das meine Betreuung selbst hier im Forum ist. Es gibt wohl nur recht wenig Menschen mit Betreuung und diesen Behinderungen in dieser Situation. Ich denke aber das wird niemand anders hindern zu sagen was in so einem Fall sachlich, formal und juristisch korrekt gewesen wäre.
Was kann ich also tun um so schnell wie möglich meine Unterlagen zu bekommen? Was ist mit den zwei Aktenordnern, die die Betreuung über mich angelegt hat, kann sie die nicht weiter geben?
Wie kann man nachweisen dass einem Schaden entstanden ist bzw welche nachweise wären nötig ( nachweisen kann ich das schon, aber was GILT als Nachweis)? Würde mir das überhaupt nutzen,(es sind ja schon sämtliche Fristen verstrichen....) oder habe ich jetzt einfach Pech und muss mal wieder "nach vorne schaun" und das andere vergessen, wie schon so oft? Na ja vergessen geht ja wohl nich so ganz es kostet mich einige hundert Euro, die ich nicht habe.
vielen Dank
Mütze

Geändert von Schlafmuetze (13.04.2008 um 14:29 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur
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Alt 27.04.2008, 23:42   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard unbeantwortete Fragen

Hallo,
schade dass es auf die konkreten Fragen keine Antwort hier gab....
Leider brauchte ich länger als eine Woche um Zeit zu finden meine Unterlagen überhaupt noch einmal deutlich anzufordern. Die Betreuerin ist anscheinend mittlerweile an einer anderen Stelle. Da ich so viel gearbeitet hatte kam ich bis Freitag nicht dazu meine Unterlagen zurück zu fordern, ich habe das per Fax getan, bin aber nun von der neuen Betreuung "genötigt" worden, wenn ich die Unterlagen nicht bis Dienstag vorlegen könnte ( wir brauchen die alten Unterlagen um geg. eine ungerechtfertigte Forderung einen Widerspruch einzulegen bzw ich muss das machen, sie macht das gar nicht -ich weiss nicht warum-sie hilft mir auch nicht die Unterlagen von der ehem. Betreuung zu bekommen) würde sie einfach eine Ratenzahlung tätigen, damit irgendetwas voran ginge. Eine Ratenzahlung kommt aber einem Schuldeingeständnis gleich, so dass es nach so einer Zahlung wohl reichlich schwer sein wird die Unrechtmässigkeit einer Forderung von Sozialversicherungsgebühren nachzuweisen, wenn man vorher schon gezahlt hat (anscheinend versteht sie das nicht, ich habe schon mehrmals gesagt, das die Forderung ungerechtfertigt ist, statt mir zu helfen die Beweise zu besorgen, muss ich das tun - alleine- und wenn ich es nicht schaffe bin ich quasi von einem gewissen Umstand "bedroht" das ist nicht schön!Das beschaffen der Beweise ist genau eine von den Dingen die zu organisieren einfach für mich eine Hürde darstellt, es fällt mir schwer - es dauert lange...). Das gezahlt wurde, kann ich zwar erst beweisen, wenn ich die Unterlagen habe, aber zum Glück bekam ich zwei "Bescheide" der eine, für dessen Wiederspruch bräuchte man Beweise, für den anderen eigentlich nicht. Insgesamt sind auch noch über 14 Tage Zeit. Da meine Betreuung aber Mittwoch in Urlaub geht, hat sie mir diese Frist gesetzt. Das hat mich so in Stress gebracht, das ich diese "Hetze" mittlerweile als so belastend empfinde, dass ich nun die Aufhebung der Betreuung beantragen werde.
Mit dem Schaden werde ich dann wohl alleine da stehen.
Ich hoffe nur das wenigstens die Aufhebung gelingt, denn wenn ich schon keine Unterstützung in der und meiner Angelegenheiten sonst habe, dann will ich nicht auch noch dabei behindert werden!
Mütze

Geändert von Schlafmuetze (27.04.2008 um 23:50 Uhr)
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 20.05.2008, 18:37   #6
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard

Fehler im Posting.....
kratzbaum ist offline  
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Stichworte
aktenübergabe, aufbewahrungsfrist, betreuerwechsel


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