Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft an Betreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt. Meine Mutter musste vor wenigen Tagen in ein Pflegeheim und hat einen gesetzlichen Betreuer ...
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11.02.2008, 19:01 | #1 |
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Beiträge: 4
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Auskunft an Betreuer?
Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt. Meine Mutter musste vor wenigen Tagen in ein Pflegeheim und hat einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Im Grunde bin ich froh dass sich ein Profi drum kümmert und mir der Stress mit Behörden die Privatmenschen eh nicht ernst nehhmen erspart bleibt. Soweit ich informiert bin muss ein Betreuter seine Betreuung selber finanzieren, bzw im Falle dass er nicht leistungsfähig ist die Staatskasse. Nun habe ich vom Betreuer einen Brief bekommen in welchem er mich auffordert ihm gegenüber meine Vermögens und Einkommensverhältnisse offen zulegen um etwaige Unterhaltsverpflichtungen zu überprüfen zwecks Übernahme der Betreuungskosten. Ich bin mir nicht sicher wie ich jetzt reagieren soll, da ich nicht weiß welche Befugnisse der Betreuer hat. Klar, der Betreuer soll sich um seinen Betreuten kümmern und dessen Angegenheiten regeln, klar ist auch, dass ich antworten muss wenn z.B. das Sozialamt wegen möglichen Unterhaltsverpflichtungen bei mir anklopft. Aber hat ein Betreuer "amtliche Befugnisse" mich nach meinen finanziellen Verhältnissen auszufragen? Zumal in dem Brief von "Betreuungskosten" die Rede ist und nicht von den Kosten der Unterbringung im Pflegeheim. Ich möchte da nicht quer treiben, aber ich möchte mich auch nicht ohne Not in eine nachteilige Position bringen, schließlich bin ich Geringverdiener. |
12.02.2008, 08:11 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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ohne
Hallo,
ich würde dem Betreuer nicht antworten. Wenn das Vermögen der Betreuten nicht ausreicht, um die Heimkosten zu zahlen, dann muss der Betreuer einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt allerdings ist berechtigt und verpflichtet, die Einkommenssituation der unterhaltspflichtigen Angehörigen zu prüfen. Gruß Andreas |
20.02.2008, 18:18 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 4
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Hallo
danke erstmal für die Antwort. Ich hab die Antwort an den Betreuer erstmal "verschlafen" und bisher noch nichts gehört. Je nachdem wie dringend die Sache ist und wie die Befugnisse des Betreuers aussehen wird er sich wohl nochmal melden wenn er was will. |
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angehörige, unterhaltspflicht |
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