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Berufsbetreuer wechseln zum ehrenamtlichen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer wechseln zum ehrenamtlichen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin ganz neu hier und möchte mich bedanken für diese Forum. Ich brauche dringend einen Rat von Euch. ...


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Alt 09.01.2017, 22:46   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard Berufsbetreuer wechseln zum ehrenamtlichen Betreuer

Hallo,
ich bin ganz neu hier und möchte mich bedanken für diese Forum. Ich brauche dringend einen Rat von Euch.
Meine Schwester ist 49 Jahre und hatte vor 18 Jahren ein Gehirntumor, sie bekam Chemo und Bestrahlung an Ihrem Gehirn, daraufhin hat sich Ihr Wesen immer mehr verändert und das Gehirn ist durch die Bestrahlung stark beschädigt. Daraufhin hat Ihr Mann sich scheiden lassen und das Amtsgericht hat für die Finanzen für meine Schwester einen Berufsbetreuer vor 8 Jahren bestellt.
Mit der Zeit, konnte meine Schwester immer schlechter laufe, aber sie wohnte alleine und ging jeden Tag in eine Behindertentagesstätte. Letztes Jahr hat sie aber angefangen Stimmen zu hört, obwohl keiner da war. Sie wurde in eine Klinik eingewiesen, damit sie meine Schwester beobachten konnten und sie wurde mit Tabletten eingestellt.
Seit dem kann meine Schwester gar nicht mehr laufen, musste jetzt letztes Jahr in ein Pflegeheim und in diesem Heim wird sie nur mit starkem Schlafmittel (Zopiclon)vollgepumpt, dass sie fast bettlägerisch ist. Die Betreuerin kümmert das gar nicht und hat der Heimleitung verboten uns Auskunft zugeben, was meine Schwester für Tabletten bekommt. Da die Betreuerin, schon zu dem Sohn von meiner Schwester gesagt hat, er soll seine Mutter doch in Ruhe sterben lassen, was eine Bodenlose Frechheit ist.
Wir möchten jetzt auf jeden Fall, dass die Betreuerin verschwindet und ich möchte ehrenamtlich die Betreuerin für meine Schwester machen.
Jetzt die Fragen:
Was für ein Antrag muß ich stellen und wo muß ich den stellen?? Was müssen wir beachten, damit wir diese Betreurin Problemlos losbekommen?? Was für Kenntnisse muß man als Betreuer vorweisen beim Amtsgericht, damit man Betreuer werden kann? Braucht man ein Anwalt?? Was für Rechte hat meine Schwester jetzt noch, obwohl sie komplett durch die Betreuerin betreut wird??
Ich und meine Schwester, wir wären Euch sehr dankbar für einige Antworten und Tipps.
LG
Sasette46 ist offline  
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Alt 09.01.2017, 23:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von Sasette46 Beitrag anzeigen
Jetzt die Fragen:
Was für ein Antrag muß ich stellen und wo muß ich den stellen?? Was müssen wir beachten, damit wir diese Betreurin Problemlos losbekommen??
Man schildert dem Betreuungsgericht die Situation und beantragt, als Betreuer eingesetzt zu werden. Es gibt keine Garantie, entweder du überzeugst den Richter, dass der Wechsel im Interesse deiner Schwester ist oder nicht.
Zitat:
Zitat von Sasette46 Beitrag anzeigen
Was für Kenntnisse muß man als Betreuer vorweisen beim Amtsgericht, damit man Betreuer werden kann?
Da gibt es keine Vorgaben. Man muss zuverlässig und in der Lage sein, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen.
Zitat:
Zitat von Sasette46 Beitrag anzeigen
Braucht man ein Anwalt??
Nein.
Zitat:
Zitat von Sasette46 Beitrag anzeigen
Was für Rechte hat meine Schwester jetzt noch, obwohl sie komplett durch die Betreuerin betreut wird??
Sämtliche Rechte, die sie ohne die Betreuung auch hätte. Ob sie geschäftsfähig ist, hängt von ihrer Verfassung ab.
Hastur ist offline  
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Alt 09.01.2017, 23:14   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,
Ich empfehle dir erst einmal dir einen Überblick über das Betreuungsrecht bei dem folgenden Link zu verschaffen.

Betreuungsrecht-Lexikon

Da wirst du auch schon viele Antworten finden.
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agw ist offline  
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Alt 10.01.2017, 11:02   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard Alle Rechte die sie vorher auch hatte?

Die Betreuerin betreut sie in allen Bereichen jetzt, kann sie meiner Schwester untersagen, dass sie eine neue Meinung bei einem anderen Arzt einholen kann und müssen wir die Betreuerin darüber unterrichten??
Sasette46 ist offline  
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Alt 10.01.2017, 11:09   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard Antrag auf Betreuer

Muß ich den Antrag bei dem Betreuungsgericht/ Amtsgericht stellen oder meine Schwester?? Reicht da ein einfacher Brief?? Muss meine Schwester unterschreiben? Meine Schwester ist nicht entmündigt, aber die Verträge laufen alle über die Betreuerin und sind nur durch sie wirksam, zählt das auch bei diesem Antrag?
Sasette46 ist offline  
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Alt 10.01.2017, 11:14   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard Was für anstehende Aufgaben??

Ich begleite meine Schwester schon seit Jahren und habe immer die Arztbesuche, Kleidereinkäufe, Pflegedienst, Behindertentagesstätte usw. alles für meine Schwester organisiert und die Betreuerin hat es nur abgenickt.
Sie hat nichts gemacht nur das Geld jeden Monat eingesteckt.
Sasette46 ist offline  
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Alt 10.01.2017, 12:43   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard Wo kann ich erfahren, was für Vollmachten die Betreuerin hat?

Da die Betreuerin erst nur für die Finanzen von meiner Schwester zuständig war und über die Jahre die Gesundheit immer schlechter wurde, hat die Betreuerin immer mehr Vollmachten von meiner Schwester unterschreiben lassen. Wie und wo erfahre ich was für Vollmachten die Betreuerin bei meiner Schwester hat?? Hat meine Schwester in diesen Bereichen dann dort kein eigenes Bestimmungsrecht mehr? Wie weit ist sie in diesen Bereichen eingeschränkt?
Sasette46 ist offline  
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Alt 10.01.2017, 12:47   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
hat die Betreuerin immer mehr Vollmachten von meiner Schwester unterschreiben lassen.
Jetzt wird es hier ganz wirr!

Ist es eine, vom Betreuungsgericht bestellte, Betreuerin oder handelt es sich um eine Bevollmächtigte??

Bei der Bestellung durch das Gericht hat deine Schwester einen Beschluss bekommen in dem die Aufgabenkreise aufgeführt sind.

Und beherzige bitte mal meinen Ratschlag und lies dich in das Betreuungsrecht ein, das klärt schon vieles für dich.
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agw ist offline  
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Alt 10.01.2017, 13:05   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
Standard

Wir waren damals auf dem Betreungsgericht und meine Schwester hat dort unterschrieben, das sie für die Finanzen ein Betreuer will.

Ich lese es mal durch. Danke.
Sasette46 ist offline  
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