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Gebührenrechnung bei Kapitalisierung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gebührenrechnung bei Kapitalisierung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Könntet ihr mit bitte grad helfen? Ich weiß nicht mal, wo ich sowas nachschlagen könnte, bzw habe nichts dazu ...


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Alt 10.01.2017, 12:41   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
Standard Gebührenrechnung bei Kapitalisierung

Hallo!

Könntet ihr mit bitte grad helfen?
Ich weiß nicht mal, wo ich sowas nachschlagen könnte, bzw habe nichts dazu gefunden. Über jegliche Fundstellen wäre ich sehr glücklich!

ich war als Betreuerin eingesetzt zur Kapitalisierung eines Wohnrechtes. Die FRau ist gestorben, bevor wir einen Vergleichsbetrag ausgehandelt hatten. Der Eigentümer hat sich einfach nicht mehr bei mir gemeldet seit Anfang Dezember, trotz Bitte darum. Vorher war Haus angucken, Gespräche darüber am Telefon, Recherche Mietspiegel usw, Telefonate mit Kreisverwaltung wegen Heimkosten und was sie haben wollen, Gutachten/Antrag abgefasst und ans gericht geschickt, ok vom Gericht bekommen, Gespräch mit Rechtspfleger usw.

Der Rechtspfleger sagte mir jetzt, ich könne das nicht pauschal abrechnen, ich müsse die Stunden, die ich damit zugebracht hätte, erfassen.
In der Urkunde stehe ich aber ganz normal als Berufs-Betreuerin drin, Aufgabenkreis "Haus- Und Grundstücksangelegenheiten"

Die FRau hatte kein Vermögen, das Wohnrecht stand auch der Kreisverwaltung zu wegen der Heimkosten.

Wenn ich dafür jetzt rein geschätzte 5 h a 44 euro bekomme, weil das so rechtmäßig ist, wäre das ja schon ok. (Wobei es meine erste Kapitalisierung war und ich sehr viel mehr zeit reingesteckt habe, um alles zu recherchieren, aber das ist ja meine fortbildungszeit) aber grundsätzlich, wenn ich eigentlich Betreuervergütung dafür bekommen müsste, sehe ich das nicht ein.

Ich meine, bei einer Pauschalierung muss immer pauschaliert werden und wenn ich dann mal Glück habe statt meistens nur Fälle zu bekommen, die sehr viel mehr Zeit erfordern, als ich dafür bezahlt bekomme... MIschkalkulation eben.

Was denkt ihr?
Das müsste dann ja über die Statskasse gehen oder nicht?
Tschic ist offline  
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Alt 10.01.2017, 13:41   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
ich war als Betreuerin eingesetzt zur Kapitalisierung eines Wohnrechtes.
Bist du Betreuerin oder Ergänzungsbetreuerin??

Die Äußerung des Rechtspflegers deutet eher auf eine Bestellung als Ergänzungsbetreuer aufgrund rechtlicher Verhinderung hin. Dann wäre nach zeitlichem Aufwand abzurechnen. Alle anderen Fälle wären pauschal.
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agw ist offline  
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Alt 10.01.2017, 18:00   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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in der Urkunde steht eindeutig Betreuer.
Müsste Ergänzungsbetreuer irgendwie erkennbar sein?
Tschic ist offline  
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Alt 10.01.2017, 18:05   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Müsste Ergänzungsbetreuer irgendwie erkennbar sein?
Schau mal in den Beschluss, da steht doch alles drin.
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agw ist offline  
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Alt 11.01.2017, 09:16   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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Beschluss ist eindeutig, ich bin ganz normal als Betreuer drin, kein Wort von Ergänzung. Habs grad nochmal nachgelesen.

Das eine wären halt 5 MOnate Betreuung Heim/vermögenslos gegen 6 x 44 €. Ihr kennt den UNterschied.

Würdet ihr einfach den höheren Antrag stellen, auch wenn das Ärger mit dem Rechtspfleger gibt?
Tschic ist offline  
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Alt 11.01.2017, 10:03   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Würdet ihr einfach den höheren Antrag stellen, auch wenn das Ärger mit dem Rechtspfleger gibt?
Bei der Vergütung gibt es kein Aussuchen welche Abrechnungsart besser gefällt.
Wenn du also normale Betreuerin bestellt wurdest dann erfolgt die Abrechnung pauschal nach §5 VBVG.

Vielleicht wäre es sinnvoll den Rechtspfleger vorher noch mal zu befragen wie er denn zu seiner Meinung kommt.

Zitat:
(Wobei es meine erste Kapitalisierung war und ich sehr viel mehr zeit reingesteckt habe, um alles zu recherchieren, aber das ist ja meine fortbildungszeit)
Grundsätzlich sind natürlich auch Recherchen abrechnungsfähig bei einer Vergütung nach Zeit gem § 1835 BGB und §3 VBVG (als Ergänzungs oder Verhinderungsbetreuer), es zählt der tatsächliche Zeitaufwand.
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agw ist offline  
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Alt 11.01.2017, 11:00   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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Danke!!!

Dann spreche ich den Rechtspfleger mal darauf an, bevor ich ihm die Rechnung zuschicke.
Wenn er immer noch der anderen Meinung ist und dabei bleibt, setze ich die Recherche dazu, da ich ja auch ein rechtliches Gutachten gemacht habe im Kapitalisierungsantrag, über die Auslegung des Leibgedings, das nicht wirklich eines war, sondern umgedeutet werden muss.
Tschic ist offline  
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