Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten gesetzliche Betreuung für den Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von maitri
Gibt es keine Aufklärungspflicht??
nein, es gibt keine aufklärungspflicht über kosten. und das ist in so ...
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04.09.2010, 13:11 | #21 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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nein, es gibt keine aufklärungspflicht über kosten. und das ist in so fern verständlich, weil eine betreuung wirklich nur dann eingerichtet werden darf, wenn sie notwendig ist. das ist das einzige kriterium was ausschlaggebend ist. das darf nicht vom geld abhängig gemacht werden.
es darf nicht sein, dass menschen, keine hilfe mehr erhalten, weil sie (oder ihre angehörige) zu geizig sind. genausowenig, wie es sein darf, dass menschen, die hilfe benötigen, keine bekommen, weil sie mittellos sind. da springt der staat ein. Zitat:
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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04.09.2010, 13:38 | #22 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
der gesamte thread läuft in meinen Augen gerade in eine grottenfalsche Richtung. Ich überspitze mal: ich brauche etwas und soll dies bezahlen wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Was bitte ist daran verkehrt? Woher kommt diese Denke, ich brauche was, bekomme es und zahlen sollen alle anderen? Hier ist bei Horst D. nachzulesen, das die Regelung die Angehörigen zu den Kosten in einem oder zwei Bundesländern Gültigkeit hat, der Rest macht das nicht. (Bitte selbst suchen) Gruss Michaela PS: bei der beantragung für das betreute Einzelwohnen werden vom Kostenträger evtl. Unterhaltspflichtige abgeprüft. Wer über den Grenzen liegt muss dann seine Hilfen selbst finanzieren.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.09.2010, 22:47 | #23 |
Gesperrt
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Kosten Betreuung
Zu Zeiten:
Es müßte dem Betreuten vor Einrichtung der Betreuung, also bei der Anhörung, mitgeteilt werden, dass die Betreuung eine kostenpflichtige Leistung ist, weil ja der Staat in Vorlage geht. Ich sehe hier eine bewusste Gesetzeslücke. Zu Michaela: "ausreichende Mittel zur Verfügung stehen". Was heißt denn ausreichend? 2.401,00 € als Vermögen und schon ist man dabei? Wo bleibt die Altersvorsorge, Rücklage für eine Reise, Möbel, evtl. Umzug. Ein Betreuter wird wegen Verschweigen der Tragung einer Kostenpflicht ganz bewusst zum Schuldner des Staates gemacht. Letztens sagte mal eine der Betroffenen: Könnte es sein, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Berufsstand der Berufsbetreuer? und: Anwaltsbetreuer - welcher Anwalt übernimmt schon Betreuungen, wenn er in seiner Praxis eh genug andere Fälle hat, bei denen er nach RVG abrechnen kann. Vielleicht sind dies diejenigen, die sonst nicht fit genug sind, die sich ihre Kasse damit aufbessern wollen? Beispiel Anwalt: 40 (?) Betreuungen á 200,00 €/Monat. Ist diese Aussage zu gewagt? Gruss |
12.09.2010, 08:25 | #24 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Nachlesen kannst Du die "richtige" Variante über die Vergütung allenthalben, auch hier im Forum. Aber darum scheint es Dir nicht zu gehen. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.09.2010, 10:58 | #25 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin Moin zusammen
Mir ist ebenfalls kein Gesetz bekannt, das z.B. von der Betreuungsstelle oder dem Gericht im Vorfeld schon verlangt mitzuteilen, was die Betreuung kostet. Es ist also niemand gezwungen das zu sagen. Als Betreuer halte ich es aber für fair, auf die möglicherweise anfallenden Kosten hinzuweisen - auch um deutlich zu machen, dass die Betreuungsarbeit einen Wert hat. Diese Aufgabe sollte m.E. schon bei der Betreuungsbehörde liegen, weil diese schon im Vorfeldden Kontakt zu den Betreuenden Personen hat. Ist die Betreuung erst mal engerichtet, muss der Betreuer die Betreute Persoan darauf hinweisen - und wird insbesondere von "notorischen Sparfüchsen" gerne angefeindet. Das unterstützt nicht gerade das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Betreuern und Betreuten. Durch die Pauschlierung ist die Vergütung für den zahlungspflichtigen Betreuten eine abstrakte Größe geworden, die nur schwer zu begreifen ist. Egal, ob der Betreuer geackert hat wie blöd oder kaum etwas zu tun hatte: Die Vergütung bleibt gleich. Das war früher leistungsorientierter. Ob so oder so: Die rechtlichen Betreuer haben die Aufgabe eben die rechtliche Seite des Lebens der Betreuten zu organisieren, abzusichern und dadurch zum Teil sogar den anderen, lebenspraktischeren Teil erst zu ermöglichen oder wenigstens aushaltbarer/angenemer zu gestalten. Das hat m.E. einen sehr hohen Wert, der mit einer Haltung "wie kann ich die Kosten wem anders aufdrücken" sicherlich nicht angemessen gewürdigt wird. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.09.2010, 17:41 | #26 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ist klar, weil: Auch Gerichte kosten Geld. Nicht nur die zum essen. Das hat übrigens mit der Qualität der Arbeit nichts zu tun: Auch "schlechte" Gerichtsentscheidungen sind kostenpflichtig. Man kann sicherlich darüber streiten, ob und inwieweit hier eine Aufklärungspflicht besteht, jedenfalls gibt es Kosten und die muß jemand tragen. Das Gesetz sagt, daß der Verursacher die Kosten tragen muß, respektive seine unterhaltspflichtigen Verwandten (das sind immer die direkten Verwandten in auf- und absteigender Linie, also Eltern und Kinder, nicht Geschwister). Weil die meisten Menschen, die Betreuungsbedarf haben, selbst nicht in der Lage sind, dafür aufzukommen, tut das der Staat. Und stellt Regeln für den Fall auf, daß Dritte - also z.B. Eltern oder Kinder - möglicherweise dafür herangezogen werden können. Das ist vielleicht im Einzelfall schlecht verständlich und die genauen Regeln dazu taugen manchmal nicht, ist aber erstmal so. Deshalb werden ja Betreuungen auch nicht "mal eben" eingerichtet, sondern nur dann, wenn es notwendig ist. Was ich in der Diskussion vollkommen vermisse, ist ein Anhaltspunkt, unter welchen Bedingungen jemand unterhaltsrechtlich für einen Angehörigen in Anspruch genommen wird, um die Betreuung zu finanzieren. |
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13.09.2010, 19:22 | #27 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Mungo
Zitat:
Bzgl. des Unterhaltes gibt es Einkommensfreigrenzen und ggf. Vermögensfreigrenzen. Bzgl. der (rechtlichen) Betreuungskosten bin ich noch nie nach eltern oder Kindern vonBereuten gefragt worden, ob die das zahlen. Aber vielleicht ist das an anderen Gerichten anders. MfG Imre
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13.09.2010, 20:18 | #28 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es gibt einige Gerichte in NRW die Angehörige zur Zahlung heranziehen.
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Stichworte |
angehörige, betreuungskosten, einkommensgrenze, kosten der betreuung, unterhaltspflicht, vermögen |
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