Rechnungslegung für Barschecks
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe u.a. die Vermögenssorge (ohne Einwilligungsvorbehalt) für eine mittelgradig demente ältere Dame. Sie ist damit einverstanden, dass ich das Geld für sie einteile. Sie möchte, dass ich ihr wöchentlich einen Barscheck ausstelle, den sie dann selbst bei der Bank einreichen möchte. So weit so gut. Nun weiß ich aber nicht, wie ich bei der Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht beweisen kann, dass der Barscheck auch wirklich von meiner Betreuten eingelöst wurde (und nicht etwa von mir selbst :wink3::nein:). Wer hat Erfahrung damit? Wie macht ihr das? Danke für eure Antworten. Sofa |
Hallo Sofa,
ich überreiche einer Betreuten die Barschecks mit Datum, ab wann sie eingelöst werden können und lasse mir dann die Übergabe der Barschecks mit dem Übergabedatum quittieren. Gruß, Sonnyblue3 |
Hallo,
genau so handhabe ich es auch seit Jahren und es gab nie Nachfragen seitens der Gerichte. Grüße gabyhp |
Vielen Dank an Euch. Das war sehr hilfreich.
Sofa |
Da ich die Schecks in einigen Fällen über die Einzelfallhelfer wöchentlich überreichen lasse, lasse ich mir zur Rechnungslegung von den Klient_innen schriftlich bestätigen, dass Sie diese erhalten haben (anhand der Buchungsliste). Die Schecks sind so personalisiert, dass sie nur persönlich eingelöst werden können. Gab auch nie Probleme...
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