Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechnungslegung für Barschecks

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung für Barschecks im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder, ich habe u.a. die Vermögenssorge (ohne Einwilligungsvorbehalt) für eine mittelgradig demente ältere Dame. Sie ist damit einverstanden, dass ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.01.2017, 17:49   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard Rechnungslegung für Barschecks

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe u.a. die Vermögenssorge (ohne Einwilligungsvorbehalt) für eine mittelgradig demente ältere Dame. Sie ist damit einverstanden, dass ich das Geld für sie einteile. Sie möchte, dass ich ihr wöchentlich einen Barscheck ausstelle, den sie dann selbst bei der Bank einreichen möchte. So weit so gut.
Nun weiß ich aber nicht, wie ich bei der Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht beweisen kann, dass der Barscheck auch wirklich von meiner Betreuten eingelöst wurde (und nicht etwa von mir selbst ).
Wer hat Erfahrung damit? Wie macht ihr das? Danke für eure Antworten.

Sofa
Sofa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2017, 18:53   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo Sofa,

ich überreiche einer Betreuten die Barschecks mit Datum, ab wann sie eingelöst werden können und lasse mir dann die Übergabe der Barschecks mit dem Übergabedatum quittieren.

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2017, 19:47   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

genau so handhabe ich es auch seit Jahren und es gab nie Nachfragen seitens der Gerichte.

Grüße


gabyhp
gabyhp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2017, 10:19   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard

Vielen Dank an Euch. Das war sehr hilfreich.
Sofa
Sofa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2017, 11:41   #5
xxl
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
Standard

Da ich die Schecks in einigen Fällen über die Einzelfallhelfer wöchentlich überreichen lasse, lasse ich mir zur Rechnungslegung von den Klient_innen schriftlich bestätigen, dass Sie diese erhalten haben (anhand der Buchungsliste). Die Schecks sind so personalisiert, dass sie nur persönlich eingelöst werden können. Gab auch nie Probleme...
xxl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
barschecks, belege, nachweis, rechnungslegung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39