Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute will weiterhin im Haus leben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Punkt 1.) Würde die Betreute denn überhaupt eine Anschlussfinanzierung bekommen?
Das wäre doch erstmal abzuklären. Bisher war nur von Einstellung ...
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25.02.2008, 14:45 | #11 |
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Beiträge: 8
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Punkt 1.) Würde die Betreute denn überhaupt eine Anschlussfinanzierung bekommen?
Das wäre doch erstmal abzuklären. Bisher war nur von Einstellung der Zahlungen die Rede. Punkt 2.) Welches Ziel verfolgt denn der Betreuer? Soll die Betreute in ein Pflegeheim umziehen? Nein, Pflegeheim kommt bisher nicht in Frage. Die sonstige Pflege ist gesichert. Punkt 3.) Warum mischen Sie sich eigentlich ein? Schade, daß sie das als Einmischung verstehen. Ich wollte mir einfach nur Informationen einholen. Lösungsmöglichkeiten finden, aufzeigen und abwägen. Dazu sind doch diese Portale da, oder? Außerdem sollte nicht immer versucht werden, eine Zwangsversteigerung abzuwenden? Das hat auch was mit Ruf und Ehre zu tun. Nur ist in dieser schnelllebigen Zeit nicht jeder in der Lage sich mit Banken, Behörden etc. auseinander zu setzen. Geändert von Frau Ratlos (25.02.2008 um 15:04 Uhr) |
25.02.2008, 18:47 | #12 |
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Hi Frau Ratlos,
natürlich können Sie in Foren Antworten finden, dazu ist aber eine Gesamtbetrachtung des Falles notwendig. Außerdem muß man auch ehrlich sein, bzw. darf wesentliche Dinge nicht verschweigen. Sie wollen Fakten wissen. Nur diese Fakten kann man Ihnen nicht sagen, dazu fehlen die konkreten Informationen. Außerdem handelt es sich im Forum um rechtsunverbindliche Aussagen. Wenn Sie konkrete Antworten suchen müssen Sie schon einen Anwalt konsultieren. Wir können hier lediglich Denkanstösse bieten. Und Richtungen aufzeigen, die den Beteiligten oftmals verborgen bleiben, da manchmal eben der Tunnelblick die Weitsicht versperrt. Wenn ich mir Ihr Anliegen nochmal konkret betrachte, habe ich das Gefühl, dass Sie wesentliche Dinge verschweigen, oder suchen Sie möglicherweise nur Leute, die Sie in Ihrer Meinung bestätigen? Es gibt immer zwei Seiten und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreuer aus Langerweile und zum Nachteil der Betreuten eine Zwangsversteigerung anstrebt. |
26.02.2008, 08:15 | #13 |
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Beiträge: 8
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Sicherlich hätte ich den Fall noch ausschmücken können, Begleitumstände gibt es immer. Ich habe mich aber auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Betreute möchte in dem Haus wohnen bleiben und wie ist das finanziell hinzubekommen. Antworten auf die Fragen: Inwieweit hat der Betreuer da einen Spielraum oder muss er alle Möglichkeiten ausloten, waren erwünscht.
Ich habe auch niemals rechtsverbindliche Aussagen haben wollen. Ich habe um Meinungen gebeten. Ihre Meinung ist mir allerdings bei den letzen beiden Beiträgen zu unsachlich. Sie nennen es einmischen, ich nenne es Interesse zeigen, weil ich genug Einblick habe. Persönlich habe ich weder positiv noch negativ etwas von dem Ausgang dieses Falles. |
26.02.2008, 08:49 | #14 | |
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Zitat:
Lassen Sie sich entmutigen von solchen Aussagen. |
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26.02.2008, 08:53 | #15 |
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[quote=Stracciatellamaus;10581]Nein, dass ist nicht so! Das Haus zählt nur dann zum Schonvermögen, wenn der Betreute es selbst bewohnt.
Zieht er ins Pflegeheim, zählt es genauso zum Vermögen wie Bargeld! seltsame Antwort. Als ich das Haus zum Barvermögen zählte, da meine Mutter jetz im Pflegeheim ist, hat sie ganz anders gelautet. Ändert sich so etwas nach Lust und Laune des Betreuers oder von Fall zu Fall? |
26.02.2008, 09:21 | #16 |
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Vielen Dank Thomi für die Unterstützung. Es kann verschiedene Gründe geben, warum man die Betreuung nicht selber übernimmt. Zeitliche Gründe oder wegen der hohen Verantwortung. Deshalb überlässt man gerne einem kompetenten Berufsbetreuer diese Aufgabe. Allerdings heißt das aber nicht, dass man sich von dem Fall ganz und gar verabschiedet. Die Betreute hat schließlich kein Sprechverbot und Kontaktverbot.
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26.02.2008, 16:37 | #17 | |
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Zitat:
So sehe ich das auch, Sprech- und Kontaktverbot gibt es jedoch leider auch wenn das für viele hier nur schwer vorstellbar zu sein scheint. Ich kann meine Mutter weder sehen noch sprechen, seid ihre Betreuerin und Rechtsanwältin die Angelegenheiten meiner Mutter zu ihren ureigensten gemacht hat. Immerhin könnte ja die Gefahr bestehen, das meine Mutter mir gegenüber eine ganz andere Willensäußerung macht und da wird natürlich besonders aufgepaßt. Diese Dame hat sich heute, nachdem ich mich bei ihrem Arbeitgeber, dem Amtsgericht, über sie beschwert hatte, bei mir telefonisch gemeldet und mir den Versuch eines Betruges an meiner Mutter unterstellt. Man stelle sich vor, am Telefon und diese Dame nennt sich Rechtsanwältin. Immerhin, ich habe, wie es aussieht, mitten ins Schwarze getroffen mit meinen Beschwerden. Das erste Mal, das sie sich herabgelassen mit mir, dem Sohn, zu reden und mir nicht alles schriftlich über meinen Anwalt mitteilen zu lassen. Ring frei, Runde 1 geht an mich !!!!!!!!! |
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hausverkauf, kredit, schonvermögen, zwangsversteigerung |
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