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Betreute will weiterhin im Haus leben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute will weiterhin im Haus leben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute möchte weiterhin in ihrem Haus und vertrauten Umgebung wohnen bleiben, obwohl der Verkauf des Hauses aus finanzieller ...


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Alt 23.02.2008, 12:22   #1
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Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 8
Standard Betreute will weiterhin im Haus leben

Hallo,

eine Betreute möchte weiterhin in ihrem Haus und vertrauten Umgebung wohnen bleiben, obwohl der Verkauf des Hauses aus finanzieller Sicht unumgänglich ist. Der Käufer des Hauses bietet aber einen Mietvertrag an. Der Mietzins für das ganzes Haus ist verständlicherweise höher ist als eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Es wäre möglich den Mietzins aufzubringen durch die Rente. Allerdings würde dann eben weniger, aber dennoch ausreichend zum Leben zur Verfügung stehen. Muss der Betreuer diesem Wunsch nachgehen und alles dafür tun, um diesen Wunsch zu erfüllen. Für Meinungen wäre ich dankbar.

LG Frau Ratlos
Frau Ratlos ist offline  
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Alt 23.02.2008, 12:51   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Kommt darauf an was der Betreuten wichtiger ist. Ihre gewohnte Umgebung oder ihr gewohnter Lebenstandart. Hatte sie früher schon mal Probleme sich neu einzugewöhnen? Denn was nütz der bessere Lebenstandart der Betreuten, wenn sich in der neuen Umgebung nicht wohl fühlt.

Ferner hat es kein Mensch gerne, wenn seine Entscheidungen nicht respektiert werden und ihm ein Leben aufgezwungen werden soll, das er selbst nicht will. Allein von daher sollte in der Sache keine Entscheidung gegen den Willen der Betreuten getroffen werden, da hier keine Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung besteht. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Es besteht also überhaupt kein Druck dahingehend, dass die Situation nun sofort entschieden werden müsse.

Dafür zunächst das Haus zu mieten spricht auch, dass die Betreute dann ja merkt weniger Geld zu haben und sich ggf. immer noch entsprechend umentscheiden kann. Ggf. kann man mit ihr ja mal ein paar Wohnungen anschauen und abwarten, ob sie nicht doch Gefallen an einer neuen Wohnung findet.

Geändert von Roy (23.02.2008 um 13:15 Uhr)
Roy ist offline  
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Alt 23.02.2008, 13:27   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Ist es nicht so, dass der Hausverkauf dann ja die Finanzsituation erstmal schlagartig enorm verbessert?

Falls die Dame schon älter ist kann so was ja fast auch vernünftig sein..... Das Haus noch zu Lebzeiten verkaufen, als Mieterin darin wohnen bleiben (lässt sich ja vertraglich absichern) und somit flüssiges Geld zur Verschönerung des Lebensabends haben.
Flafluff ist offline  
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Alt 23.02.2008, 13:40   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Falls die Dame schon älter ist kann so was ja fast auch vernünftig sein..... Das Haus noch zu Lebzeiten verkaufen, als Mieterin darin wohnen bleiben (lässt sich ja vertraglich absichern) und somit flüssiges Geld zur Verschönerung des Lebensabends haben.
Kann sehr sinnvoll sein. Auch als Angehöriger ist es mir lieber, meinen Verwandten geht es gut, als dass ich was erbe. Sinnvoll ist der Hausverkauf aber dann nicht, wenn man ins Pflegeheim muss, da dann glaube ich, ein Haus unter das Schonvermögen zählt im Gegensatz zu Geldvermögen.
Roy ist offline  
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Alt 23.02.2008, 16:44   #5
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Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 8
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Ein komplizierter Fall, wie fast alle hier. Deshalb Frage für Frage.

Das Haus muss verkauft werden oder geht in die Zwangsversteigerung. Und zwar deshalb, weil sich bis dato keiner um die Finanzen gekümmert hat. Das war der vorgefundene Sachstand. Eine neue Zinsvereinbarung oder der Verkauf mit anschl. Anmietung würde das Problem lösen und es wäre deutlich mehr Geld zur Verfügung als momentan. Der Betreuer kümmert sich um die weitere Schuldenregulierung, vermutlich mit dem Hinweis, es liegt alles unter der Pfändungsgrenze. Die Bank dürfte sich auf eine neue Vereinbarung einlassen, weil ja eine Grundschuld vorliegt und der Betreuer jetzt die Finanzen regelt und für pünktliche Zahlung sorgt. Der ausdrückliche Wunsch der Betreuten ist, dort wohnen zu bleiben!!!

Geändert von Frau Ratlos (23.02.2008 um 17:39 Uhr)
Frau Ratlos ist offline  
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Alt 24.02.2008, 21:32   #6
Stracciatellamaus
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Zitat:
Zitat von Roy Beitrag anzeigen
Sinnvoll ist der Hausverkauf aber dann nicht, wenn man ins Pflegeheim muss, da dann glaube ich, ein Haus unter das Schonvermögen zählt im Gegensatz zu Geldvermögen.
Nein, dass ist nicht so! Das Haus zählt nur dann zum Schonvermögen, wenn der Betreute es selbst bewohnt.
Zieht er ins Pflegeheim, zählt es genauso zum Vermögen wie Bargeld!

Zum eigentlichen Fall, ich würde es daran festmachen, ob die Betreute selbst in der Lage ist, sich um sich und ihre große Wohnung/Haus zu kümmern und wenn nicht, wer sich ergänzend dazu kümmern kann und in welcher Höhe dazu noch Kosten anfallen. Ansonsten ist der Wunsch der Betreuten zu respektieren und wenn sie entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung hat, dann erst recht.

Im Übrigen kann ich mir aber auch keinen Mercedes in die Garage stellen, wenn ich ihn mir nicht leisten kann, auch wenn es meinem Wunsch entspräche!
 
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Alt 25.02.2008, 11:02   #7
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Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 8
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Vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten!

Für die Versorgung der Betreuten ist gesorgt. Das hat bisher über Jahre sehr gut funktioniert. Der wunde Punkt ist die Übersicht über die finanziellen Sachen. Das wurde vernachlässig, bis es jetzt zum Knall gekommen ist. Wie schon gesagt, es gäbe Wege dieses zu regulieren. Die Frage ist, inwieweit liegt es in der Verantwortung des Betreuer und Vormundschaftsgericht, daß eine Zwangsversteigerung verhindert werden kann. Salopp gesagt, im schlimmsten Fall wäre sowieso nichts zu holen und die Gläubiger würden leer ausgehen. Nur das kann es eigentlich nicht so richtig sein, oder? Für Meinungen wäre ich sehr dankbar!!!
Frau Ratlos ist offline  
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Alt 25.02.2008, 12:00   #8
Stracciatellamaus
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Ja, da müßte man aber mal noch etwas tiefer in der Mottenkiste kramen. Beschreiben Sie doch den vorliegenden Fall etwas ausführlich hinsichtlich der noch offenen Zahlungsverpflichtungen und was so mit dem Haus angedacht ist und welchen Wert es hat!
 
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Alt 25.02.2008, 12:46   #9
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Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 8
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Die Darlehnsschuld und der Verkaufspreis klaffen um geschätzte realistische Minus 15.000,00 Euro auseinander. Es kann nicht lange nach einem guten Käufer gesucht werden. Die Zeit drängt. Wenn eine neue Zinsvereinbarung mit der Bank getroffen werden würde, würde die monatliche Belastung in etwa in Höhe einer Miete liegen. Die Nebenkosten etwas höher, als in einer Wohnung. Aber es würde noch genug zum Leben bleiben. Innerhalb ein paar Monaten wären auch die anderen Verbindlichkeiten getilgt. Und die Betreute darf in ihrem Haus bleiben! Die Frage ist, ist eine neue Zinsvereinbarung über 5 Jahre zum Beispiel durchzusetzen beim Betreuer und Gericht??? Der Betreuer hat sich nur dazu geäußert, dass er die Zahlungen einstellen will! Eine nicht besonders einfallsreiche Entscheidung, aber vielleicht liegt nicht mehr in seinen Möglichkeiten?
Frau Ratlos ist offline  
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Alt 25.02.2008, 15:03   #10
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreuer einfach mal eben so die Ratenzahlungen einstellt und es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lässt. Ich denke einfach, da stecken andere Überlegungen dahinter.

Punkt 1.) Würde die Betreute denn überhaupt eine Anschlussfinanzierung bekommen?

Punkt 2.) Welches Ziel verfolgt denn der Betreuer? Soll die Betreute in ein Pflegeheim umziehen?

Punkt 3.) Warum mischen Sie sich eigentlich ein?
 
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hausverkauf, kredit, schonvermögen, zwangsversteigerung

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