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Bafög-Schulden bei erwerbsunfähigen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bafög-Schulden bei erwerbsunfähigen Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Eine Betreute hat aus früheren Studienzeiten Bafög-Schulden, welche seit 2004 jedes Jahr gestundet werden, da zunächst ALG2 bezogen wurde, ...


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Alt 13.02.2017, 00:17   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Bafög-Schulden bei erwerbsunfähigen Betreuten

Hallo!

Eine Betreute hat aus früheren Studienzeiten Bafög-Schulden, welche seit 2004 jedes Jahr gestundet werden, da zunächst ALG2 bezogen wurde, im weiteren Verlauf aber nun Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit auf Dauer.

Bisherige Niederschlagungsversuche mit der Begründung, dass die Betreute eben EU auf Dauer ist und vermutlich wohl nie aus dem Transferleistungsbezug kommen wird, wurden mit einem weiteren Jahr Stundung beantwortet.

Wie würdet ihr vorgehen/begründen, um die Bafögschulden EIN FÜR ALLE MAL los zu werden?

Hat hier einer von euch Erfahrung in so einem Fall?

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 13.02.2017, 00:47   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Das ist ein Problem, dem sich alle Bafögbezieher ein Leben lang stellen müssen, wenn sie nicht in der Lage sind ausreichendes Einkommen zu erzielen. Du kannst begründen wie Du willst, Du kommst aus diesem sinnlosen Kreislauf nicht heraus, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betreuten nicht grundlegend positiv ändern. Nimm es locker und bereite dich auf die jährlichen Formulare vor. Der Staat hat ja sonst nichts zu tun. ;-)

Vielleicht zur Erklärung noch dies: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ru...php?seite=3#p7

Geändert von Hein Klein (13.02.2017 um 00:57 Uhr) Grund: rechtlicher Hinweis
Hein Klein ist offline  
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Alt 13.02.2017, 01:04   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Oder, sollten noch weitere offenen Forderungen vorhanden sein, in die Inso. Nach der Restschuldbefreiung haben sich die Nachfragen dann erledigt. Kannst es ja dem BaFöG-Amt mitteilen, dass du dies in Erwägung ziehst, sollte es nicht zu einer Niederschlagung der Forderung kommen. Entweder jetzt niederschlagen und leer ausgehen oder Inso und auch leer ausgehen. Sie können es sich aussuchen.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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