Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hier noch Rspr zum Thema:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...hen_Mietkosten...
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11.02.2019, 13:22 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.02.2019, 16:13 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
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Hallo Horst,
vielen Dank. Ich habe heute mit einer netten Dame vom Sozialamt telefoniert. Sie sagte mir, dass die Miete für die jetzige Wohnung nur für den laufenden Monat übernommen wird. Beispiel: Mutter zieht am 07.03. ins Heim, dann zahlt das Amt nur für den März. Kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden? VG Kerstin |
11.02.2019, 16:20 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es fehlt ein wichtiger Fakt zum Antworten- wer zahlt die Heimkosten?
Denn derjenige der die Heimkosten zahlt ist auch verpflichtet auf Antrag die Kosten für die Räumung und die Mietzahlung bis zum Ende des Kündigungszeitraumes zu zahlen. Das ist nicht Länderabhängig sondern allgemein gültige Rechtslage. Die Idee zu telefonieren oder zu dem Thema auf dem Amt ein Gespräch zu führen war leicht schlecht. Das mag gehen für langjährige Betreuer die sich inzwischen auf "ihre" Sachbearbeiter verlassen können aber als Privatperson finde ich das etwas riskant. Solche Anträge macht man immer am besten schriftlich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.02.2019, 17:50 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Nein, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Von alleine kriegt man nichts geschenkt. Auf die Rechtsprechung verweisen und falls das nichts nützt, gegen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und falls das auch abgelehnt wird, beim Sozialgericht klagen (mit Beratungshilfe/PKH) und der Hilfe eines FA für Sozialrecht.
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11.02.2019, 18:16 | #15 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Möglicherweise ist die Sache auch ohne Widerspruch und/oder Klage zu lösen.
Die Dame vom Sozialamt (Gemeinde) sieht möglicherweise nur ihren Zuständigkeitsbereich und sagt daher, dass ihre Hilfeleistung bzw. die Übernahme der Mietkosten in dem Monat der Heimaufnahme endet. Soweit ist das möglicherweise auch alles richtig. Die Heimkosten werden wahrscheinlich vom überörtlichen Träger (Landkreis) übernommen, bei dem man ja auch den Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen muss. Dieser muss dann bei seiner Bedarfsberechnung die Kosten für die noch zu zahlende Miete und die Entrümpelungskosten von dem einzusetzenden Einkommen absetzen. Versuch es mal auf mit einer Anfrage beim überörtlichen Träger. Geändert von Schnieder (11.02.2019 um 18:32 Uhr) |
11.02.2019, 22:58 | #16 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die Regelungen mögen von Region zu Region unterschiedlich sein, die Leistungspflicht des sozialhilfeträgers ist es als solche nicht. In meinem Revier werden die Heimkosten vom Landkreis übernommen, die Miet- und Räumkosten vom örtlichen Sozialhilfeträger. Der Antrag dazu kann auch gerne beim "falschen" Kostenträger gestellt werden, sollte dann aber bitte mit dem Hinweis bei Unzuständigkeit entsprechend weiterzuleiten versehen sein. Dann landet er schon da, wo er hingehört. Ggf. mal nachfragen, wo der Antrag denn hingeleitet wurde... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.02.2019, 23:48 | #17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ob Telefonate weitergeleitet werden müssen entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auch wenn sie das müssten wäre das im Zweifelsfall schwer zu beweisen. Zitat:
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