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Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 11.02.2019, 13:22   #11
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Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,714
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Horst Deinert

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Alt 11.02.2019, 16:13   #12
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Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
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Hallo Horst,


vielen Dank. Ich habe heute mit einer netten Dame vom Sozialamt telefoniert.
Sie sagte mir, dass die Miete für die jetzige Wohnung nur für den laufenden Monat übernommen wird. Beispiel: Mutter zieht am 07.03. ins Heim, dann zahlt das Amt nur für den März.

Kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden?
VG Kerstin
Kerstin70 ist offline  
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Alt 11.02.2019, 16:20   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es fehlt ein wichtiger Fakt zum Antworten- wer zahlt die Heimkosten?
Denn derjenige der die Heimkosten zahlt ist auch verpflichtet auf Antrag die Kosten für die Räumung und die Mietzahlung bis zum Ende des Kündigungszeitraumes zu zahlen.
Das ist nicht Länderabhängig sondern allgemein gültige Rechtslage.



Die Idee zu telefonieren oder zu dem Thema auf dem Amt ein Gespräch zu führen war leicht schlecht. Das mag gehen für langjährige Betreuer die sich inzwischen auf "ihre" Sachbearbeiter verlassen können aber als Privatperson finde ich das etwas riskant.
Solche Anträge macht man immer am besten schriftlich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.02.2019, 17:50   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen

Kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden?
Nein, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Von alleine kriegt man nichts geschenkt. Auf die Rechtsprechung verweisen und falls das nichts nützt, gegen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und falls das auch abgelehnt wird, beim Sozialgericht klagen (mit Beratungshilfe/PKH) und der Hilfe eines FA für Sozialrecht.
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Horst Deinert

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Alt 11.02.2019, 18:16   #15
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Möglicherweise ist die Sache auch ohne Widerspruch und/oder Klage zu lösen.

Die Dame vom Sozialamt (Gemeinde) sieht möglicherweise nur ihren Zuständigkeitsbereich und sagt daher, dass ihre Hilfeleistung bzw. die Übernahme der Mietkosten in dem Monat der Heimaufnahme endet.

Soweit ist das möglicherweise auch alles richtig.

Die Heimkosten werden wahrscheinlich vom überörtlichen Träger (Landkreis) übernommen, bei dem man ja auch den Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen muss.

Dieser muss dann bei seiner Bedarfsberechnung die Kosten für die noch zu zahlende Miete und die Entrümpelungskosten von dem einzusetzenden Einkommen absetzen.

Versuch es mal auf mit einer Anfrage beim überörtlichen Träger.

Geändert von Schnieder (11.02.2019 um 18:32 Uhr)
Schnieder ist offline  
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Alt 11.02.2019, 22:58   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Die Regelungen mögen von Region zu Region unterschiedlich sein, die Leistungspflicht des sozialhilfeträgers ist es als solche nicht.
In meinem Revier werden die Heimkosten vom Landkreis übernommen, die Miet- und Räumkosten vom örtlichen Sozialhilfeträger.
Der Antrag dazu kann auch gerne beim "falschen" Kostenträger gestellt werden, sollte dann aber bitte mit dem Hinweis bei Unzuständigkeit entsprechend weiterzuleiten versehen sein. Dann landet er schon da, wo er hingehört. Ggf. mal nachfragen, wo der Antrag denn hingeleitet wurde...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 11.02.2019, 23:48   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der Antrag dazu kann auch gerne beim "falschen" Kostenträger gestellt werden, sollte dann aber bitte mit dem Hinweis bei Unzuständigkeit entsprechend weiterzuleiten versehen sein.
Das ist natürlich völlig richtig weswegen aber auch ein schriftlicher Antrag absolut unabdingbar ist.
Ob Telefonate weitergeleitet werden müssen entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auch wenn sie das müssten wäre das im Zweifelsfall schwer zu beweisen.


Zitat:
Die Heimkosten werden wahrscheinlich vom überörtlichen Träger (Landkreis) übernommen, bei dem man ja auch den Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen muss.
Auch das ist ziemlich wahrscheinlich und auf jeden Fall in Hessen so. Ausser derjenige wäre unter 65 Jahre alt, dann wäre der örtliche zuständig.
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