Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Änderung eines notariell beurkundeten Vertrages im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder,
vielleicht habt ihr mal einen Hinweis für mich. Ich wurde zum Verfahrenspfleger zur Prüfung der Interessen der Betroffenen ...
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08.03.2017, 18:08 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 24
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Frage zu Änderung eines notariell beurkundeten Vertrages
Liebe Forumsmitglieder,
vielleicht habt ihr mal einen Hinweis für mich. Ich wurde zum Verfahrenspfleger zur Prüfung der Interessen der Betroffenen über den Verkauf einer Landfläche bestellt. Soweit so gut. Der Notarvertrag hat seinen Ursprung aus 2004, als verschiedene Flächen für den Bau einer Autobahn vom Bundesland gekauft wurden. Nun teilt auf Nachfrage die Betreuerin mit, dass im Zuge einer Neuvermessung die Fläche vergrößert wurde. Dies war bei der Akteneinsicht für mich nicht ersichtlich. Der Vertrag, um den es geht, handelt von 2017. Primär geht es mir auch nicht um die Fläche, sondern den Bodenrichtwert. Dieser beträgt in der Notarurkunde 0,67 Euro. Beim Geoproxy Thüringen war der aktuelle Stand aus 2014 0,69 Euro. Auf telefonische Nachfrage beim Gutachterausschuss erfuhr ich, dass letzte Woche die Preise aktualisiert worden sind auf 0,89 Euro pro Quadratmeter. Ich könnte mir vorstellen, dass die 0,67 Euro noch aus der früheren Zeit stammen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dem Vertrag aus der Urkunde des Notars zustimme, oder darauf hinwirken kann, es der Preis pro Quadratmeter an den aktualisierten Preis angepasst werden soll. Ich habe das Ergebnis meiner Forschung bereits dem Betreuer mitgeteilt, der versucht, nachzuverhandeln. Sollte dies zu keinem höheren Verkaufspreis führen, würdet ihr dann so zustimmen? Ich danke euch vorab für ein paar Denkanstöße. |
08.03.2017, 20:12 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Mir ist etwas unklar was der Vertrag von 2004 mit dem von heute zu tun hat. War das ein Vorvertrag oder so was? Ansonsten würde ich vom Katasteramt oder vom Gutachterausschuss den aktuellen Preis des qm schriftlich mitteilen lassen und in etwa zum heutigen Preis einem Verkauf zustimmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.03.2017, 21:07 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Wie Imre schon sagte, zuwenig Input. Wichtigste Info ist eben, wann war die Beurkundung. War sie 2004, ist der Wert von damals ausschlaggebend. War die Beurkundung erst vor kurzem, ist dieser Wert maßgeblich.
Was jedoch nicht zu Rate gezogen werden kann, ist der aktuelle Bodenrichtwert. Der wurde erst nach der Beurkundung festgelegt und ist damit für den Vertrag nicht relevant.
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13.03.2017, 19:27 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Danke für die Denkanstöße, in die Richtung habe ich auch gedacht und heute die Stellungnahme abgegeben.
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änderung, kaufvertrag, nachträglich, notar, urkunde |
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