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Eilverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eilverfahren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Leider finde ich derzeit nichts im Internet, bezüglich einer eilbetreuung. Wie und wann kann man das beantragen ? Eine normale ...


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Alt 04.04.2017, 17:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard Eilverfahren

Leider finde ich derzeit nichts im Internet, bezüglich einer eilbetreuung. Wie und wann kann man das beantragen ?

Eine normale Betreuung zu beantragen , bedeutet Stress, und dauert viel zu lange, wenn bereits Probleme da sind.
danke
sonneimregen ist offline  
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Alt 04.04.2017, 17:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Ein Eilverfahren für die Einrichtung einer Betreuung wird üblicherweise von einem Krankenhaus aus beantragt/angeregt, weil für die betreffende Person dringend Entscheidungen gefällt werden müssen, die nicht das nackte Überleben JETZT betreffen (da entscheiden die Ärzte auch ohne Betreuung).
Die Sachen, die zur Entscheidung anstehen, betreffen z.B. notwendige med. Maßnahmen, um bleibende Schäden zu vermeiden. D.h. die Zeit drängt, es geht aber nicht mehr um Leben oder Tod.

Unterhalb dieses Wichtigkeitsgrades sieht ein Gericht keinen Grund zur Eile.

Der Umstand, dass Probleme da sind, ist für ein Gericht kein Grund zur Eile, sondern eher nur eine der Voraussetzungen für eine Betreuung.

Du kannst eine Betreuung anregen und auch darauf hinweisen dass die Burg brennt - und warum sie brennt. Wie schnell das Gericht mit der Bearbeitung ist, bleibt ihm überlassen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.04.2017, 20:41   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard eilbetreuung , sieht schlecht aus

Danke
sonneimregen ist offline  
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Alt 07.04.2017, 08:13   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Ich kann Imre nur zustimmen. Alles was außerhalb von Gefahr für Leib und Leben ist, hat genug Zeit für ein "ordentlichen" Verfahrensgang.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 09.04.2017, 16:55   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

es gibt Eilverfahren, das ist in den §§ 300 und 301 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt.

Ich habe da wirklich gute Erfahrungen gemacht. Man muss halt nur einen formlosen schrlftlichen Antrag stellen und diesen entsprechend begründen.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.12.2022, 12:00   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard Guter Beitrag Andreas

kenne das auch so,
sonneimregen ist offline  
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eilverfahren


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