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Muss man Sperrvermerk zustimmen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss man Sperrvermerk zustimmen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 12.03.2008, 09:40   #11
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Da bin ich aber auch mal gespannt. Die entsprechende Antwort können Sie dann hier posten!
 
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Alt 12.03.2008, 12:49   #12
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Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von das Ich Beitrag anzeigen
Und wenn die Vermögenssorge nicht aufgehoben wird, würde ich versuchen, gegen die Verfügung des Rechtspflegers ein Rechtsmittel einzulegen ...
Er soll Ihnen mal fundiert begründen, warum er auf die Anbringung des Sperrvermerks gem. § 1809 BGB besteht. Aus welchem Grund die gesetzlich vorgegebene Befreiung hier nicht greifen soll??
Kann das denn passieren, dass die Vermögenssorge nicht aufgehoben wird? Vor der Betreuungsbestellung habe ich mich ja auch schon eigenverantwortlich um die finanziellen Angelegenheiten meiner Mutter gekümmert.
Entscheidet über die Aufhebung der Richter oder Rechtspfleger? Ich habe gehört, dass Richter je nach Bundesland Aufgaben den Rechtspflegern übertragen können. (Hier ist es Hessen).
Zofia ist offline  
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Alt 12.03.2008, 12:51   #13
das Ich
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Zofia Beitrag anzeigen
Kann das denn passieren, dass die Vermögenssorge nicht aufgehoben wird? Vor der Betreuungsbestellung habe ich mich ja auch schon eigenverantwortlich um die finanziellen Angelegenheiten meiner Mutter gekümmert.
Entscheidet über die Aufhebung der Richter oder Rechtspfleger? Ich habe gehört, dass Richter je nach Bundesland Aufgaben den Rechtspflegern übertragen können. (Hier ist es Hessen).
Das ist Richtersache. Und dem jeweiligen Richter kann man nur die Vollmachten vorlegen und warten
 
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Alt 12.03.2008, 12:51   #14
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Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
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Zofia ist offline  
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Stichworte
angehörige, befreiter betreuer, sperrvermerk, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge


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