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Mehrere Fragen was Betreuungsrecht angeht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrere Fragen was Betreuungsrecht angeht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter wurde aufgrund eines Tumors behandelt. Nach dieser Behandlung wurde sie leider (hoffentlich nur voruebergehend zum Pflegefall) Da ich ...


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Alt 25.04.2017, 15:33   #1
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Beiträge: 3
Beitrag Mehrere Fragen was Betreuungsrecht angeht

Meine Mutter wurde aufgrund eines Tumors behandelt. Nach dieser Behandlung wurde sie leider (hoffentlich nur voruebergehend zum Pflegefall)

Da ich selbst im Ausland lebe, hielt es der Sozialdienst des Krankenhauses fuer sinnvoll eine Betreuerin (berufliche Betreuerin) zu bestellen. (Ich wurde allerdings nicht ueber Moeglichkeiten selbst als Betreuerin zu fungieren, hinreichend informiert.)

Diese wurde auch innerhalb sehr kurzer Zeit vorstellig. Leider war dieses erste Gespraech so schockierend - (die Dame hatte sich die Freiheit genommen vom Arzt vollkommen unauthorisierende Bemerkungen was den Geistes- und Gesundheitszustand meiner Mutter angeht, zu machen. Ihre Begruessung war in etwa: 'Ich fungiere als Vormund, da ihre Mutter dement ist. Und da ihre Mutter sowieso nicht viel laenger als 1 Jahr zu leben haben wird, werde ich mich jetzt darum kuemmern xyz Besitz zuveraeussern.'

Wie gesagt, keine dieser Aussagen ist korrekt - weder ist meine Mom dement, noch sind die Aerzte in Bezug auf ihre Lebenserwartung pessimistisch.

Naja, nach dieser recht schockierenden ersten Begegnung kann weder ich noch meine Mutter dieser Person irgendwelches Vertrauen oder Sympathie entgegenbringen.

Ich legte innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist einen Widerspruch gegen diese Betreuung ein und schlug mich selbst als Betreuerin vor.

Und hierauf beruhen meine Fragen:

1. Wie lange dauert es ungefaehr bis so ein Widerspruch durchgeht - wir leben in einer Kleinstadt mit ca. 50.000 Einwohnern.

2. Kann ich selbst - obwohl ich im Ausland (Pakistan) lebe, die Betreuung meiner Mutter uebernehmen, und

3. Kann ich ein oder zwei Bekannte von mir denen ich vertraue als meine Vertreter bei Behoerdengaengen benennen und sie - falls es notwendig sein sollte - in meinem Auftrag auch Unterschriften gewaehrleisten lassen?

4. Die Dame hat sich den Lageplan des Hauses meiner Mutter sowie auch den Haus- und Autoschluessel gekrallt. Kann ich diese zurueckverlangen?
Tuhfatul Fuqahaa ist offline  
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Alt 25.04.2017, 18:10   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

du schreibst:
Zitat:
1. Wie lange dauert es ungefaehr bis so ein Widerspruch durchgeht - wir leben in einer Kleinstadt mit ca. 50.000 Einwohnern.
Das hat mit der Grösse der Stadt weniger zu tun als mit der Auslastung der Gerichte.
Grundsätzlich bist du am besten beraten wenn du mit der zuständigen Betreuungsbehörde erst mal Kontakt aufnimmst.
Die Aussagen der jetzigen Betreuerin sind zu abenteuerlich als dass ich mir das wirklich so vorstellen kann. Sie könnte theoeretisch im Moment auch nur vorläufig bestellt sein, das kann dir keiner hier sagen.
Mir ist auch nicht klar ob du als Verfahrensbeteiligte giltst wenn du der Betreung wiedersprochen hast.

Zitat:
2. Kann ich selbst - obwohl ich im Ausland (Pakistan) lebe, die Betreuung meiner Mutter uebernehmen, und
Von Pakistan aus wisrt du nicht Betreuer werden können denke ich.

Zitat:
3. Kann ich ein oder zwei Bekannte von mir denen ich vertraue als meine Vertreter bei Behoerdengaengen benennen und sie - falls es notwendig sein sollte - in meinem Auftrag auch Unterschriften gewaehrleisten lassen?
Nein, das gibt das Betreuungsrecht nicht her.

Zitat:
4. Die Dame hat sich den Lageplan des Hauses meiner Mutter sowie auch den Haus- und Autoschluessel gekrallt. Kann ich diese zurueckverlangen?
Nein, sie scheint im Moment bestellt zu sein und deswegen kannst du nichts "zurück verlangen".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.04.2017, 18:38   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.04.2017
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo,

du schreibst:

Das hat mit der Grösse der Stadt weniger zu tun als mit der Auslastung der Gerichte.
Grundsätzlich bist du am besten beraten wenn du mit der zuständigen Betreuungsbehörde erst mal Kontakt aufnimmst.

Die Aussagen der jetzigen Betreuerin sind zu abenteuerlich als dass ich mir das wirklich so vorstellen kann. Sie könnte theoeretisch im Moment auch nur vorläufig bestellt sein, das kann dir keiner hier sagen.
Mir ist auch nicht klar ob du als Verfahrensbeteiligte giltst wenn du der Betreung wiedersprochen hast.


Von Pakistan aus wisrt du nicht Betreuer werden können denke ich.


Nein, das gibt das Betreuungsrecht nicht her.


Nein, sie scheint im Moment bestellt zu sein und deswegen kannst du nichts "zurück verlangen".


Ja, diese Aussagen sind in der Tat abenteuerlich. Nachdem ich die Dame ins Haus bat, und sie gefragt hatte was ich mir unter so einer Betreuung vorzustellen habe (wusste ich zwar schon, aber man muss ja irgendwie die Konversation starten), sagte sie mir dass sie als Vormund fungiert, da meine Mutter dement ist (dies hatte ich hinterher sowohl vom behandelnden Arzt,beratenden Psychologin als auch Sozialdienst widerlegt bekommen - die waren auch ganz schockiert) fast im gleichen Atemzug kam dann auch noch der Hammer in Bezug auf Lebenserwartung meiner Mutter.

Sie kam dann auch fast sofort zum Thema Hausverkauf (eine Bekannte von mir, die schon einmal mit der Dame zu tun hatte, erwaehnte dass diese Betreuerin recht bemueht ist das Eigentum ihrer zu Betreuenden recht schnell zu verkaufen...)

Naja, dem Brief unseres Amtsgerichtes nach zu schliessen ist diese Betreuung nur voruebergehend - bis September diesen Jahres.

Ausserdem bat mich die Betreuerin meinen Widerspruch zurueck zu nehmen.

Ich weiss nicht - alles sehr undurchsichtig und verzwickt.
Tuhfatul Fuqahaa ist offline  
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Alt 25.04.2017, 21:27   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ausserdem bat mich die Betreuerin meinen Widerspruch zurueck zu nehmen.
Nur ganz schnell, ich bin heute müde. Das solltest du auf keinen Fall machen- den Widerspruch zurücknehmen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.04.2017, 22:26   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Den Widerspruch solltest Du wirklich nicht zurücknehmen, weil Damit das Gericht gehalten ist, die Betreuung bzw. die Bestellung der Betreuerin zu prüfen.

Zitat:
Zitat von Tuhfatul Fuqahaa Beitrag anzeigen
2. Kann ich selbst - obwohl ich im Ausland (Pakistan) lebe, die Betreuung meiner Mutter uebernehmen
Ich gehe davon aus, dass das Gericht da nicht mitmachen wird, sofern Du nicht überwiegend in Deutschland leben solltest.
Auf die große Entfernung wirst Du die Betreuung auch rein praktisch nicht führen können: Für Arztgespräche und Einwilligungen in Behandlungen müßtest Du schon vor Ort sein.
Für viele Behördenangelegenheiten ebenfalls - zumindest, um die notwendigen Unterlagen alle zusammenzusammeln.

Zitat:
Zitat von Tuhfatul Fuqahaa Beitrag anzeigen
3. Kann ich ein oder zwei Bekannte von mir denen ich vertraue als meine Vertreter bei Behoerdengaengen benennen und sie - falls es notwendig sein sollte - in meinem Auftrag auch Unterschriften gewaehrleisten lassen?
Bekannte könnten wohl einen Teil der Betreuungsarbeit abnehmen. Aber es ist nicht erlaubt Entscheidungen und damit Unterschriften zu delegieren.

Zitat:
Zitat von Tuhfatul Fuqahaa Beitrag anzeigen
4. Die Dame hat sich den Lageplan des Hauses meiner Mutter sowie auch den Haus- und Autoschluessel gekrallt. Kann ich diese zurueckverlangen?
Wenn eine andere Person die Betreuerin in ihrer Arbeit ablöst, hat diese die Möglichkeit, Pflicht und Kompetenz alle Unterlagen von der Vorgängerin einzufordern.

Wenn es in der Stadt einen Betreuungsverein geben sollte, kannst Du Dich auch dort hin wenden und ggf. BetreuerInnen kennen lernen, die vertrauenswürdiger sind und vorgeschlagen werden können.
Michaelas Tipp bzgl. der Betreuungsbehörde ist ebenso sinnvoll, da die Behörde ggf. ebenfalls vom Gericht zu einer Stellungnahme gebeten wird.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.04.2017, 10:59   #6
Forums-Geselle
 
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Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Nimm den Widerspruch bloß nicht zurück. Aufgrund der Entfernung wirst Du sicherlich nicht als Betreuerin bestellt werden, Du könntest aber Deine Bekannten vorschlagen, sofern diese bereit sind, die Betreuung zu übernehmen.

Ruf mal bei der zuständigen Betreuungsstelle an und frag, was Du sonst noch machen kannst. Die werden in der Regel gefragt, bevor das Gericht einen Betreuerwechsel beschließt.

Ach ja, und teile der jetzigen Betreuerin mit, wie Du das Ganze siehst und dass ein Verkauf von irgendwelchen Gegenständen und Immobilien erst einmal nicht nötig sein wird. Auch wenn sie vorläufig bestellt ist, könnte sie dies in die Wege leiten, wobei sie dazu aber ohnehin die Genehmigung des Betreuungsgerichts braucht.
Silke77 ist offline  
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unberechtigte aussagen, vertretung von betreuer, widerspruch

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