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Wer zahlt Porto beim Übersenden von Unterlagen an neuen Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt Porto beim Übersenden von Unterlagen an neuen Betreuer? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Tag! Meine Frage lautet: Wer zahlt die Versandkosten für das Versenden des Sparbuches? Der ehemalige Berufsbetreuer oder ...


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Alt 31.05.2017, 11:55   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 2
Standard Wer zahlt Porto beim Übersenden von Unterlagen an neuen Betreuer?

Hallo und guten Tag!
Meine Frage lautet: Wer zahlt die Versandkosten für das Versenden des Sparbuches? Der ehemalige Berufsbetreuer oder der neue?
Hintergrund ist folgender.
Letztes Jahr übernahm ich die Betreuung eines Berufsbetreuers. Die wichtigen Unterlagen wurden mir zugesandt. Dabei auch ein Ausdruck des Sparbuches. Ich forderte vom vormaligen Betreuer das Sparbuch an. Der verwies darauf, ich hätte ihm nicht zugesichert, die Kosten dafür zu tragen. Er müsse dies ja als versichert versenden.
Ich vertrete die Ansicht, dass diese Kosten mit der pauschalen Betreuervergütung abgegolten sind. Zumal ja auch das Herausgeben der Unterlagen zur Pflicht des Betreuers gehört.
Nach nun mehrmaligem Anschreiben und Nachfragen habe ich auf die letzten beiden Briefe nicht mal mehr eine Reaktion erhalten. Auch die Betreuungsbehörde konnte mir nicht weiterhelfen. Ich neige dazu, auf Herausgabe zu klagen, zumal sich der Vorbetreuer nicht mehr gemeldet hat und versucht hat, einen Kompromiss zu finden.
Habt ihr Tipps für mich, wie ich mich verhalten soll? Vielen Dank. Die Rechnungslegung liegt nämlich an...
Blnbetreuerin ist offline  
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Alt 31.05.2017, 12:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Deine Hoffnung muss leider enttäuscht werden.

Bei einem Betreuerwechsel und den Unterlagen handelt es sich für den neuen Betreuer um eine Holschuld. Kann man bei Deinert gut nachlesen.
D.h. du wärst verpflichtet gewesen dir die Unterlagen abzuholen. Wenn der Kollege dir also alles einfach so geschickt hat, hast du schon mal Glück gehabt.

Zitat:
Der verwies darauf, ich hätte ihm nicht zugesichert, die Kosten dafür zu tragen.
Das war schlecht denn das hättest du besser tun sollen.

Ich muss zugeben, ich bin auch manchmal etwas angefressen bei Übergaben. Ich soll dies und ich soll das- wobei das nur daran liegt dass der andere die Grundlagen nicht wirklich kennt

Zitat:
Zumal ja auch das Herausgeben der Unterlagen zur Pflicht des Betreuers gehört.
Das ist sehr zweischneidig formuliert weil es natürlich dazu gehört die Unterlagen grundsätzlich und z.B. später auch an die Erben herauszugeben.
Wer die Kosten dafür zu tragen hat beinhaltet diese Feststellung abr nicht.

Ich rate dir, dich freundlich mit deinem Vorgänger zu einigen und übernehme die Kosten, dann hast du das Sparbuch bestimmt recht schnell.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.05.2017, 12:04   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann versuche ich es nochmal mit einem netten Brief.
Woraus geht denn das mit der Holschuld hervor?
Blnbetreuerin ist offline  
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Alt 31.05.2017, 12:53   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
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Beiträge: 1,543
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Wird angelehnt an § 269 BGB.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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