Dies ist ein Beitrag zum Thema Eu-Rente nur mit Entzug im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter ist Unfall bedingt seit Jahren nicht mehr als Handwerker im Lernberuf tätig und zusätzlich Alkoholiker.
Das Jobcenter ...
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20.06.2017, 14:02 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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Eu-Rente nur mit Entzug
Hallo,
ein Betreuter ist Unfall bedingt seit Jahren nicht mehr als Handwerker im Lernberuf tätig und zusätzlich Alkoholiker. Das Jobcenter kann ihn nicht mehr vermitteln, da er aufgrund der körperlichen Unfallfolgen + Sucht kaum für andere handwerkliche oder Hilfsarbeiten einsetzbar ist + laut Gutachten <3 Std./Tag arbeiten kann - er hat inzwischen eine Schwerbehinderung von 50%. (wegen der Sucht von 30 auf 50% angehoben). Er selbst hat schon 5 Entzüge hinter sich und keine Krankheitseinsicht, bzw. Motivation und ist 51 J. Den letzten Entzug + Reha +Praktikum hatte er 2016 und soll jetzt zur "Erlangung der Arbeitsfähigkeit" wieder in Entzug und Reha! Ich halte dies für Unsinn, da er, wenn überhaupt - eine langfristig angelegte Beratung/Hilfe baucht, ggf. auch Gruppe. Gefällt ihm auch nicht so, wäre jedoch sinnvoll und könnte vielleicht? die EU-Rente eher längerfristig sichern als jedes Jahr Entzug. Ich hatte die Einwilligung noch nicht unterschrieben und eine Begründung, bzw. 2 an die RV geschickt - wurde abgelehnt. Ein psychiatrisches Gutachten (nicht der RV vorgelegt, nur daraus zitiert) bescheinigt ihm höchstwahrscheinlich lebenslange Betreuung, da er allein nicht zurecht kommt. Habe noch nicht mit dem zust. JC oder Sozialamt geredet , die die Situation kennen. Was gibt´s da noch für rechtl. Möglichkeiten? - er ist mittellos und kann sich eine Sperre natürlich nicht leisten, die ich befürchte. |
20.06.2017, 21:13 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Wer hat denn die letzte ReHa finanziert? Das JobCenter/Arbeitsamt? Ich würde sonst das JobCenter anschreiben und auffordern, die Arbeitsfähigkeit des Betreuten bzw. die eigene Zuständigkeit für den Betreuten zu überprüfen. Hat er überhaupt Anspruch auf EU-Rente? wg. der Arbeiszeiten in den letzten 5b Jahren. Sonst wäre eher SGB XII dran. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.06.2017, 10:53 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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Hallo zurück,
danke für die Antwort. Die letzte Maßnahme hat die RV bezahlt. Er hat Anspruch. Konnte gerade mit dem Jobcenter reden - er wird dort dann weitergeführt - wahrscheinlich. Schicke denen die Ablehnung meiner Begründung (an die RV) zu. Muss dann gucken, was die sagen, klang am Telefon ganz gut. Wird wahrscheinlich dann passiv geführt. Er ist einfach schon sehr lange arbeitslos, neben den Einschränkungen kommt das noch hinzu als "Vermittlungshindernis". |
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Stichworte |
eu_rente, sucht; arbeitsunfähigkeit |
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