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Einlgiederungshilfe/Erstellung des individuellen Hilfeplans

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einlgiederungshilfe/Erstellung des individuellen Hilfeplans im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Angenommen, ein B. benötigt nach Ansicht der entlassenden Klinik, des dortigen Sozialdienstes und des Betreuers Eingliederungshilfe zumindest durch einen ambulanten ...


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Alt 26.06.2017, 13:23   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Einlgiederungshilfe/Erstellung des individuellen Hilfeplans

Angenommen, ein B. benötigt nach Ansicht der entlassenden Klinik, des dortigen Sozialdienstes und des Betreuers Eingliederungshilfe zumindest durch einen ambulanten Dienstleister, ggf. auch stationäre Eingliederungshilfe bei Verschlimmerung. B. will zunächst nachhause und wird entlassen. Betreuer stellt Antrag bei Leistungsträger der Eingliederungshilfe mit gleichzeitger Information an Gesundheitsamt, um prüfen zu lassen, ob aufgrund des Krankheitsbildes Eingliederungshilfe gewährt würde. Ärztliche Fragebögen/Berichte über die Notwendigkeit liegen vor. Fraglich ist, welche Form der Eingliederungshilfe sinnvoll und dann auch von Betreutem akzeptiert werden (fehlende Krankheitseinsicht). B. hatte vor Einrichtung der Betreuung verschiedene Hilfen nicht angenommen. Deshalb wollen Leistungsträger und Gesundheitsamt jetzt erst tätig werden, wenn ich mit B. den 30-seitigen individuellen Hilfeplan erstellt habe.
Bisher war ich der Ansicht, der Leistungsträger überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, dann wird von einem Dienstleister/Wohnheim etc. der Hilfeplan erstellt. Mehr möchte ich zunächst gar nicht. Meine grundsätzliche Frage: müssen Betreuer neuerdings auch individuelle Hilfepläne für die Eingliederungshilfe erstellen, und: wenn noch kein Dienstleister feststeht, wer sonst kann/soll/muss hier beratend unterstützen? Der Leistungsträger, das Gesundheitsamt?
mimi91 ist offline  
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Alt 26.06.2017, 19:21   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Mimi

30-seitiger Hilfeplan von der Behörde? Wow! Das könnte ja wirklich sogar was fachlich sinnvolles sein. In meinem Revier sind die Hilfepläne (man nennt sie hier:: Gesamtplan) fachlich so stümperhaft, dass ich sie üblicherweise nur als zur Kenntnis genommen unterschreibe.

Zu Deiner Frage:
Diesen Hlfeplan zu erstellen ist vornehmlich die Sache der Behörde.
Du kannst ja anbieten, bei einem gemeinsamen Hilfeplangespräch dabei zu sein und dich auch um die Teilnahme des Betreuten bemühen.
Falls der Betreute noch im Krankenhaus seinsollte, würde sich doch ein Termin dort anbieten, zumal auch die dortigen Sozialarbeiter und ggf. auch ein Arzt dabei sein könnte.
Das wäre zumindest fachlich die beste Lösung.
Die Erarbneitung des Hilfeplanes ist und bleibt aber Sache der Behörde.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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