Dies ist ein Beitrag zum Thema Einlgiederungshilfe/Erstellung des individuellen Hilfeplans im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Angenommen, ein B. benötigt nach Ansicht der entlassenden Klinik, des dortigen Sozialdienstes und des Betreuers Eingliederungshilfe zumindest durch einen ambulanten ...
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26.06.2017, 13:23 | #1 |
Routinier
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Einlgiederungshilfe/Erstellung des individuellen Hilfeplans
Angenommen, ein B. benötigt nach Ansicht der entlassenden Klinik, des dortigen Sozialdienstes und des Betreuers Eingliederungshilfe zumindest durch einen ambulanten Dienstleister, ggf. auch stationäre Eingliederungshilfe bei Verschlimmerung. B. will zunächst nachhause und wird entlassen. Betreuer stellt Antrag bei Leistungsträger der Eingliederungshilfe mit gleichzeitger Information an Gesundheitsamt, um prüfen zu lassen, ob aufgrund des Krankheitsbildes Eingliederungshilfe gewährt würde. Ärztliche Fragebögen/Berichte über die Notwendigkeit liegen vor. Fraglich ist, welche Form der Eingliederungshilfe sinnvoll und dann auch von Betreutem akzeptiert werden (fehlende Krankheitseinsicht). B. hatte vor Einrichtung der Betreuung verschiedene Hilfen nicht angenommen. Deshalb wollen Leistungsträger und Gesundheitsamt jetzt erst tätig werden, wenn ich mit B. den 30-seitigen individuellen Hilfeplan erstellt habe.
Bisher war ich der Ansicht, der Leistungsträger überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, dann wird von einem Dienstleister/Wohnheim etc. der Hilfeplan erstellt. Mehr möchte ich zunächst gar nicht. Meine grundsätzliche Frage: müssen Betreuer neuerdings auch individuelle Hilfepläne für die Eingliederungshilfe erstellen, und: wenn noch kein Dienstleister feststeht, wer sonst kann/soll/muss hier beratend unterstützen? Der Leistungsträger, das Gesundheitsamt? |
26.06.2017, 19:21 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin Mimi
30-seitiger Hilfeplan von der Behörde? Wow! Das könnte ja wirklich sogar was fachlich sinnvolles sein. In meinem Revier sind die Hilfepläne (man nennt sie hier:: Gesamtplan) fachlich so stümperhaft, dass ich sie üblicherweise nur als zur Kenntnis genommen unterschreibe. Zu Deiner Frage: Diesen Hlfeplan zu erstellen ist vornehmlich die Sache der Behörde. Du kannst ja anbieten, bei einem gemeinsamen Hilfeplangespräch dabei zu sein und dich auch um die Teilnahme des Betreuten bemühen. Falls der Betreute noch im Krankenhaus seinsollte, würde sich doch ein Termin dort anbieten, zumal auch die dortigen Sozialarbeiter und ggf. auch ein Arzt dabei sein könnte. Das wäre zumindest fachlich die beste Lösung. Die Erarbneitung des Hilfeplanes ist und bleibt aber Sache der Behörde. MfG Imre
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