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Raten für Kredit beim Heimunterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Raten für Kredit beim Heimunterbringung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, also anders herum: Der Betreute B hat eine Rente in Höhe von 5000 Euro und eine Kreditrate von 3000 ...


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Alt 09.04.2008, 14:25   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard andersrum

Hallo,

also anders herum:

Der Betreute B hat eine Rente in Höhe von 5000 Euro und eine Kreditrate von 3000 Euro mtl.

Nun muss er aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim, die monatlichen Heimkosten betragen 4800 Euro. Es bleibt also nicht genug Geld für die Heimkosten UND den Kredit.

Nur mal so, fiktiv.

So verstehe ich das Ausgangsposting.

Die Frage ist, wer bekommt Geld ? Das Heim, die Bank, beide, keiner, aufgeteilt ?

Eine angemessene Unterkunft gehört zu den Menschenrechten und ist nach meiner Meinung durch das Grundgesetz geschützt. Danach wären die Heimkosten vorrangig zu zahlen. Die Bank bekommt, was übrig bleibt. Wenn sie Pech hat, nichts oder symbolisch einen Euro, um Zahlungswillen zu demonstrieren.

Ich denke, es spielt auch eine Rolle, dass es unternemerisches Risiko der Bank ist, einen Kredit an jemanden in diesem Alter (und offenbar ziemlicher Höhe) zu vergeben. Vor Gericht könnte man daher ganz gute Karten haben.

Und wer sucht jetzt noch die passenden Paragraphen/Artikel heraus ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.04.2008, 14:28   #12
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Sollte jedoch die Bank sich inkooperativ zeigen, müsste geprüft werden, ob das Konto nicht bei einem anderen Geldinstitut eingerichtet wird und der Heimkostenanteil samt Taschengeld gleich zu Monatsbeginn abgebucht wird ....

Heinz
Das schafft nur kurzzeitig Abhilfe. Spätestens bei der Abgabe der eV ist das neue Konto bekanntzugeben. Eine Girokontopfändung ist damit unumgänglich. Rente ist keine Sozialleistung und nicht innerhalb von 7 Tagen pfändungsfrei. Von daher wird die Vereinbarung, Abbuchung der Heimkosten zum 1. eines Monats, nicht fruchten. Bei Rente muß ein seperater Freigabebeschluss beim Amtsgericht erwirkt werden, der die Verwendung eines bestimmten Betrages genau beziffert.

Im vorliegenden Fall ist es wirklich am Besten, einen Vergleich herbeizuführen und die monatlichen Raten zu verringern. Anders ist das Problem nicht zu lösen.
 
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Alt 09.04.2008, 14:31   #13
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

also anders herum:

Der Betreute B hat eine Rente in Höhe von 5000 Euro und eine Kreditrate von 3000 Euro mtl.

Nun muss er aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim, die monatlichen Heimkosten betragen 4800 Euro. Es bleibt also nicht genug Geld für die Heimkosten UND den Kredit.

Nur mal so, fiktiv.

So verstehe ich das Ausgangsposting.

Die Frage ist, wer bekommt Geld ? Das Heim, die Bank, beide, keiner, aufgeteilt ?

Eine angemessene Unterkunft gehört zu den Menschenrechten und ist nach meiner Meinung durch das Grundgesetz geschützt. Danach wären die Heimkosten vorrangig zu zahlen. Die Bank bekommt, was übrig bleibt. Wenn sie Pech hat, nichts oder symbolisch einen Euro, um Zahlungswillen zu demonstrieren.

Ich denke, es spielt auch eine Rolle, dass es unternemerisches Risiko der Bank ist, einen Kredit an jemanden in diesem Alter (und offenbar ziemlicher Höhe) zu vergeben. Vor Gericht könnte man daher ganz gute Karten haben.

Und wer sucht jetzt noch die passenden Paragraphen/Artikel heraus ?

Gruß

Andreas
Ausgangsposting haben Sie verstanden, jedoch ist ihr Lösungsansatz völlig falsch.
 
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Alt 09.04.2008, 14:55   #14
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

mein Vorschlag, mit dem Geldinstitut zu kooperieren meint im Grunde den außergerichtlichen Vergleich. Die Frage ist doch nur, was auch Andreas meinte, welche Forderung ist vorrangig. Und wenn ich mich nicht irre, werden bei Pfändungen gleich welcher Art die Wohnkosten in Abzug gebracht. Niemand verliert aufgrund seiner Schulden (sofern sie nicht Mietschulden sind) seine Wohnung. Und ob nun eigene Wohnung oder Wohnheim ist doch wohl dasselbe. Jedenfalls würde ich als Betreuer die Welle machen, dass der Eigenanteil an den Heimkosten vollständig von der Rente beglichen wird und für den Betreuten noch ein Taschengeld berücksichtigt wird. Was dann noch übrig ist, darüber lässt sich verhandeln.

Auch wenn letztlich die Gemeinschaft für den nicht getilgten Kredit aufkommt, so ist es doch ein Unterschied, ob die Heimkosten ergänzend von der Kommune getragen werden oder vom Bewohner, sofern die Rente dazu ausreicht.

Heinz
 
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Alt 09.04.2008, 20:00   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Wie hoch ist denn der Kredit?
der Kredit liegt bei 32000,-€
Wie lange ist noch die Laufzeit?
ca 6,5 jahre
Wie hoch ist die monatliche Rate?
ca. 500,-
Besteht die Möglichkeit ihn in einem preisgünstigerem Heim unterzubringen oder eine Pflege zu Hause (Pflegedienst) zu organisieren?
Nein, das wurde versucht, klappt nicht und endete mit einer Lunegnemboly, Verwahrlosung innerhalb von zwei Tagen und einer "kleinen" Psychose im KRankenhaus. Weiter wird die Wohnung verkauft und er muß sowieso innerhalb der nächsten 2 Monate ausziehen. und da es auf dem freien Wohnungsmarkt bei uns keine Wohnungen gibt, wird er auch nichts finden. Daher bleibt ihm zur Zeit nur das Heim, wo er auch hin möchte.
Wieviel Sparvermögen ist noch vorhanden?
Keins

Und nein, es gibt keine §§ wonach Heimkostenrechnungen vorrangig vor einem Kredit zu bedienen sind.

Mein Vorschlag:
Der Bank den Sachverhalt schildern, einen Vergleich anstreben und dann in Vereinbarung mit der Bank die Raten runtersetzen.

Zahlung einstellen ist keine gute Idee, da damit die Bank den Kredit sofort fällig stellen und die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Pfändung des Girokontos wäre ja mehr als blöd und macht die Situation nicht einfacher.

Das der Rententräger die Rente direkt ans Heim überweist habe ich noch nie gehört und auch nicht gesehen. Das geht wohl nur bei Sozialleistungen.

Beantworten Sie meine obigen Fragen und wir sehen weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Bank und werde denen mal den Sachverhalt schildern und dann weitersehen. Das mit der Rentenweiterleitung ans Heim, ist nichts unübliches. Das Heim möchte das auch, den r die Einrichtungen auf Kosten sitzen bleiben, machen die das.
Bin für weitere Vorschläge dankbar. Vielen Dank für die Resonanz.
Gruß
timm
timm207 ist offline  
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Stichworte
heim, heimkosten, kredit, schulden, stationäre einrichtung


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