Dies ist ein Beitrag zum Thema Raten für Kredit beim Heimunterbringung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
also anders herum:
Der Betreute B hat eine Rente in Höhe von 5000 Euro und eine Kreditrate von 3000 ...
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09.04.2008, 14:25 | #11 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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andersrum
Hallo,
also anders herum: Der Betreute B hat eine Rente in Höhe von 5000 Euro und eine Kreditrate von 3000 Euro mtl. Nun muss er aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim, die monatlichen Heimkosten betragen 4800 Euro. Es bleibt also nicht genug Geld für die Heimkosten UND den Kredit. Nur mal so, fiktiv. So verstehe ich das Ausgangsposting. Die Frage ist, wer bekommt Geld ? Das Heim, die Bank, beide, keiner, aufgeteilt ? Eine angemessene Unterkunft gehört zu den Menschenrechten und ist nach meiner Meinung durch das Grundgesetz geschützt. Danach wären die Heimkosten vorrangig zu zahlen. Die Bank bekommt, was übrig bleibt. Wenn sie Pech hat, nichts oder symbolisch einen Euro, um Zahlungswillen zu demonstrieren. Ich denke, es spielt auch eine Rolle, dass es unternemerisches Risiko der Bank ist, einen Kredit an jemanden in diesem Alter (und offenbar ziemlicher Höhe) zu vergeben. Vor Gericht könnte man daher ganz gute Karten haben. Und wer sucht jetzt noch die passenden Paragraphen/Artikel heraus ? Gruß Andreas |
09.04.2008, 14:28 | #12 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Im vorliegenden Fall ist es wirklich am Besten, einen Vergleich herbeizuführen und die monatlichen Raten zu verringern. Anders ist das Problem nicht zu lösen. |
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09.04.2008, 14:31 | #13 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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09.04.2008, 14:55 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Stracciatellamaus,
mein Vorschlag, mit dem Geldinstitut zu kooperieren meint im Grunde den außergerichtlichen Vergleich. Die Frage ist doch nur, was auch Andreas meinte, welche Forderung ist vorrangig. Und wenn ich mich nicht irre, werden bei Pfändungen gleich welcher Art die Wohnkosten in Abzug gebracht. Niemand verliert aufgrund seiner Schulden (sofern sie nicht Mietschulden sind) seine Wohnung. Und ob nun eigene Wohnung oder Wohnheim ist doch wohl dasselbe. Jedenfalls würde ich als Betreuer die Welle machen, dass der Eigenanteil an den Heimkosten vollständig von der Rente beglichen wird und für den Betreuten noch ein Taschengeld berücksichtigt wird. Was dann noch übrig ist, darüber lässt sich verhandeln. Auch wenn letztlich die Gemeinschaft für den nicht getilgten Kredit aufkommt, so ist es doch ein Unterschied, ob die Heimkosten ergänzend von der Kommune getragen werden oder vom Bewohner, sofern die Rente dazu ausreicht. Heinz |
09.04.2008, 20:00 | #15 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
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Zitat:
Bin für weitere Vorschläge dankbar. Vielen Dank für die Resonanz. Gruß timm |
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Stichworte |
heim, heimkosten, kredit, schulden, stationäre einrichtung |
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