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Raten für Kredit beim Heimunterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Raten für Kredit beim Heimunterbringung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen ich habe mal wieder eine Frage. ich betreue einen 66 Jahren alten Mann, der eine ziemlich hohe Rente ...


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Alt 25.03.2008, 20:48   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
Standard Raten für Kredit beim Heimunterbringung?

Hallo zusammen ich habe mal wieder eine Frage.
ich betreue einen 66 Jahren alten Mann, der eine ziemlich hohe Rente bekommt, diese aber zum Großteil für die Kosten eines Kredites draufgeht, den er vor zwei Jahren abgeschlossen hat und auch noch einn Weile zahlen wird. Nun ändert sich allmählich der Gesundheitszustand und es ist abzusehen, das der Mann in ein Heim muss. Pflegestufe 1 wird er bekommen und der Rest, die Rente zur Deckung der Kosten draufgehen wird, nun die Frage, was passiert mit dem Rest des Kredites. Es gibt keine Restschuldversicherung, geht die Bank dann an die Angehörigen, den außer der Rente ist kein Vermögen vorhanden. Vielen Dank
timm207 ist offline  
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Alt 26.03.2008, 01:19   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Raten für Kredit beim Heimunterbringung

Hallo Timm207,
erst einmal hätte ich paar Fragen hierzu:

Bist Du Betreuer auch für finanzelle Sachen?
So das der Kredit evtl. nur mit Deiner Genehmigung hätte erfolgen müssen/ können?

Mit Plegestufe 1 kannst Du ihn nicht mehr betreuen?
Hat er körperliche Gebrechen? Hat er Kinder?

Aber hier hat sich die Bank wahrscheinlich ein Eigentor geschossen.

Einem alten Menschen noch einen ??? hohen Kredit zu geben ohne jegliche Rückversicherung glänzt an Dummheit der Bank. Dies wird in der Regel nur noch getätigt, wenn die Bank weiß, das dort noch Liegenschaften (Häuser/ Grundstücke) vorhanden sind.

Wenn nicht, können doch alle die ihn beerben wollen das Erbe ausschlagen und die Bank sieht in die Röhre.

Wie heisst es so schön, das letzte Hemd hat keine Taschen.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 26.03.2008, 08:19   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

das ist einfach unternehmerisches Risiko der Bank.

Ich hatte einen Betreuten, dem die Bank mit fast 80 Jahren (bevor ich Betreuer wurde) einen Kredit gegeben hat, um das ständig überzogenen Konto auszugleichen. Das waren ca. 8000 Euro reine Kreditsumme ohne Zinsen und Gebühren.

Nach einiger Zeit kam er in ein Heim. Das Geld reichte natürlich trotz Pflegestufe nicht aus, um die Kosten zu bezahlen. Also bekam er Sozialhilfe. Ein pfändbares Einkommen war nicht vorhanden, und dies habe ich der Bank mitgeteilt. Die Bank hat noch nicht einmal versucht, zu pfänden. Das Geld wurde abgeschrieben, fertig.

Dies ist natürlich der Idealfall, aber der Ablauf sollte klar sein. Sobald der Bewilligungsbescheid des Sozialamtes vorliegt, Kopie an die Bank mit dem Hinweis, dass der Kredit nicht mehr bedient werden kann.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.04.2008, 10:49   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
Standard weitere Frage

Vielen Dank zunächst. Nun noch eine Frage. Die Heimunterbringung rückt näher. Der gute Mann bekommt nun eine Rente von ca 1700,-€. Der Eigenanteil für die Einrichtung ist 1545€. Nun meine Frage, da die Bank immer die RAten für den Kredit abbucht, wie kann ich vehindern, das diese geschieht. Gibts es irgedwo was schriftliches in §Form, ds die Heimunterbringung vorrangig zu behandeln ist, was die Kosten angeht, (vor dem Kredit). Auch wenn das Sozialamt zunächst noch nicht eingeschalten ist. Den der Rentenweiterleitungsantrag der dauert ja bekanntlich einige Zeit. oder muss ich einfach schneller sein wie die Bank. Hatte jemand schonmal so einen Fall. Vielen Dank
Viele Grüße Timm207
timm207 ist offline  
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Alt 08.04.2008, 00:23   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Hallo Timm207,
ich könnte mir vorstellen, dass das Heim eine Überleitung der Rente an sie selbst veranlasst, um Ihre Kosten bezahlt zu bekommen.
Dann wird die Rente aber nicht gesplittet werden, sondern ganz ans Heim fallen. Zu den Heimkosten kämen dann auch noch ein Taschengeld, was er ja auch mit seiner Rente abdeckt.

Du wirst auch mit beachten müssen, ob die Unterkunft- Heimplatzkosten schon mit Pflegegeldleistungen bei dem Preis schon berücksichtigt worden sind.

Wenn nein, dann hätte er ja mehr Geld zur Verfügung, da könnte die Bank dann noch die Restzahlung von bekommen.

Das ist meine Vermutung, ob es so kommt, kann ich nicht sagen. Aber nach jahrelanger Erfahrung mit Ansprüchen gegen Ämter ist man nie sicher. LG Tanzmaus
Tanzmaus ist offline  
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Alt 08.04.2008, 19:40   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wie hoch ist denn der Kredit?
Wie lange ist noch die Laufzeit?
Wie hoch ist die monatliche Rate?
Besteht die Möglichkeit ihn in einem preisgünstigerem Heim unterzubringen oder eine Pflege zu Hause (Pflegedienst) zu organisieren?
Wieviel Sparvermögen ist noch vorhanden?

Und nein, es gibt keine §§ wonach Heimkostenrechnungen vorrangig vor einem Kredit zu bedienen sind.

Mein Vorschlag:
Der Bank den Sachverhalt schildern, einen Vergleich anstreben und dann in Vereinbarung mit der Bank die Raten runtersetzen.

Zahlung einstellen ist keine gute Idee, da damit die Bank den Kredit sofort fällig stellen und die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Pfändung des Girokontos wäre ja mehr als blöd und macht die Situation nicht einfacher.

Das der Rententräger die Rente direkt ans Heim überweist habe ich noch nie gehört und auch nicht gesehen. Das geht wohl nur bei Sozialleistungen.

Beantworten Sie meine obigen Fragen und wir sehen weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 09.04.2008, 09:26   #7
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

der Sachverhalt ist, dass es außer der Rente keine Vermögenswerte gibt. Bei einem Heimaufenthalt entsteht eine Vorrangigkeit der Unterbringung und der Tilgung der Heimkosten. Es wird nicht der Fall eintreten, dass die Gemeinschaft die Heimkosten trägt, während der private Kredit getilgt wird. Die Bank hat letztlich das Nachsehen. Das heißt, nach Abzug der Heimkosten samt Taschengeld und Selbstbehalt wird die Differenz zur Tilgung des Kredits verwendet. Und sei es, dass die Ratenzahlung Jahre dauert.

Heinz
 
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Alt 09.04.2008, 12:42   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

es ist ja möglich, dass jede Bank das anders handhabt.

Aber nun erzähle mir doch bitte mal jemand, wie die Bank eine Pfändung (und darauf läuft es ja hinaus) durchsetzen will bei einem Heimbewohner, der mal grade ca. 80 Euro mtl. Taschengeld hat.

Etwas anderes ist es, wenn selbst dieses Taschengeld nicht verbraucht wird, sondern sich ansammelt. Wobei mir auch hier die Rechtslage nicht klar erscheint. Eigentlich sollte das Geld dann an das Sozialamt zurückerstattet werden.

Wenn aber nun, sagen wir mal, 1600 Euro angesammelt wurden, und es bestehen noch Mietschulden in Höhe von 800,-- Euro, dann könnten diese Mietschulden bedient werden. Aber ist das rechtens ?

a) das Taschengeld ist nicht pfändbar
b) Taschengeld, das nicht verbraucht wird, steht dem Sozialamt zu

Wenn nun der Betreuer so eine Rechnung bezahlt, dann könnten irgendwann (spätestens nach dem Tode der Betreuten) die Verwandten kommen und sagen: spinnst Du, die Rechnung hätte nicht bezahlt werden dürfen. Die Forderung war nicht einklagbar, siehe a). Daher war die Bezahlung falsch, wir bitten um Erstattung.

Wie ist hier die Rechtslage ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.04.2008, 13:06   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Vorsicht, vorsicht, ihr vermischt hier gerade etwas!

Wenn der Betreute den Kredit nicht mehr bedient, dann reicht seine Rente zur Deckung der Heimkosten und des Taschengeldes aus. Der Sozialhilfeträger wäre hier gar nicht involviert.

Wenn der Betreute die Zahlung einstellt, kann die Bank Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen und nun ist eben die Frage inwieweit man hier pfänden kann. Ist das Geld für die Heimkosten irgendwie geschützt oder gelten die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO? Weil wenn dem so ist, muß ja irgendjemand den Restbetrag für die Heimkosten ausgleichen.
 
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Alt 09.04.2008, 14:07   #10
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

problematisch wird es wirklich dann, wenn die Rente die Heimkosten bzw. den Anteil des Betreuten an diesen übersteigt und deshalb die Rente über sein Konto fließt, das ggfls. gepfändet werden kann.

Anders ist es, wenn die Rente direkt an die Heimverwaltung geht. Dies ist recht unwahrscheinlich, denn müsste der Rentenbetrag den Anteil an den Heimkosten samt Taschengeld in etwas abdecken. Ist es zu wenig, geht die Rente eh an die Kommune, die die Heimkosten trägt und mit der Rente verrechnet. Damit hat das Geldinstitut generell das Nachsehen.

Auch ein Taschengeldkonto kann gepfändet werden. Doch von der Höhe des Taschengeldkontos muss das Geldinstitut erst erfahren. Einen Auskunftanspruch hat es nicht, könnte aber bei Kenntnis der Rente auf Auskunft klagen. Das Prozessrisiko läge bei der Bank.

Leichter wäre es ihr, die Forderung als uneinbringlich auszubuchen und damit ihren Gewinn und Steuerlast zu mindern, als einen Prozess mit ungewissen Ausgang zu führen, wo vermutlich eh nicht viel vorhanden ist. Letztlich könnte sie zumindest eine eidesstattliche Versicherung erwirken und die nach 3 Jahren wiederholen, wenn der Verdacht besteht, dass dann das Taschengeldkonto über den Pfändungsfreibetrag hinaus angewachsen sein sollte. Insofern kann die Bank auch einen Pfändungs- Überweisungsbeschluss erwirken gegen die Heimverwaltung mit der Auflage, alle Gelder über den Pfändungsfreibetrag abzuführen.

Der Vorrang des Heimkostenanteils ergibt sich auch im Hinblick auf die Wohnkosten, bei beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es angebracht, bei einem eigenen Girokonto, auf dem die Rente gutgeschrieben wird, mit dem Geldinstitut über die Modalitäten zu sprechen und in wie weit der Pfändungsfreibetrag nach Abzug des Heimkostenanteils überschritten wird. Sollte jedoch die Bank sich inkooperativ zeigen, müsste geprüft werden, ob das Konto nicht bei einem anderen Geldinstitut eingerichtet wird und der Heimkostenanteil samt Taschengeld gleich zu Monatsbeginn abgebucht wird oder ob nicht eine andere heiminterne Regelung gefunden werden kann.

Heinz
 
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Stichworte
heim, heimkosten, kredit, schulden, stationäre einrichtung


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