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Konto nach Tod des Ehegatten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto nach Tod des Ehegatten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, was soll ich denn jetzt machen? Es könnte sein, dass die Konten meines kürzlich verstorbenen Vaters eingefroren werden bis ...


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Alt 11.07.2017, 20:23   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 30
Standard Konto nach Tod des Ehegatten

Hallo,

was soll ich denn jetzt machen?
Es könnte sein, dass die Konten meines kürzlich verstorbenen Vaters eingefroren werden bis der Nachlass geklärt ist und mein Mutter (ich bin ihre Betreuerin) hat kein eigenes Konto.
Ich muss ja irgendwie an das eingehend Geld (Sterbevierteljahr, Witwenrente) kommen, damit ich die laufenden Kosten (Rechnung fürs Heim) meiner Mutter zahlen kann.
Kann ich das Geld auf ein Konto, dass auf meinen Namen läuft und nur für meine Mama, ist leiten?
Kassandra24 ist offline  
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Alt 11.07.2017, 23:16   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von Kassandra24 Beitrag anzeigen
Kann ich das Geld auf ein Konto, dass auf meinen Namen läuft und nur für meine Mama, ist leiten?
Nein, keine Vermischung von Betreutengeldern mit Betreuergelder.

Richte schnell ein Konto für die Mutter ein, teile dem Heim mit, dass sich die Zahlung verzogern wird, leite die Rente schnell auf das neue Konto um, hebe evtl. Etwas Bargeld ab, falls Du noch Zugriff auf das Konto des Vaters hast und halte damit eine Bargeldkasse für die Mitter vor.
ufzeer ist offline  
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Alt 12.07.2017, 00:59   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 30
Standard

Ich sehe das ja auch so , dass mein Geld und das Geld meiner Mutter getrennt sein sollten, aber zu Papas Lebzeiten war ja auch das Geld von Betreutem und Betreuer gemischt, sogar auf einem Konto. Das hat das Gericht nie gestört.
Aber ich möchte ja ein extra Konto für Mama einrichten, eben halt nur unter meinem Namen. Da wird nix vermischt. Denn wie soll ich denn ein Konto für meine Mutter einrichten? Als wir das dass letzte Mal versucht haben, ist das schon an der Tatsache, dass meine Mutter keinen Perso mehr hat, gescheitert. Bank meinte, kein Perso und keine Unterschrift also kein Konto.

Kann mir da jemand Tipps geben, wie Mama an ein Konto kommt?
Kassandra24 ist offline  
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Alt 12.07.2017, 06:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kann mir da jemand Tipps geben, wie Mama an ein Konto kommt?
Als erstes solltest du deine Mutter von der Ausweispflicht befreien lassen und damit kannst du ein neues Konto eröffnen. Wenn Menschen nicht mehr zur Bank können dann gibt die Bank entweder mir das Kontoblatt mit zur Unterschrift oder es wird auch oft auf die Unterschrift verzichtet.

Das neue Konto wird nicht unbedingt die Rettung bedeuten. Rentenumleitungen dauern bis zum nächsten Renteneingang mindestens 2 Monate, schneller habe ich das noch nie geschafft.

Am einfachsten wäre sicher ein Erbschein und ein super freundliches Gespräch mit der Bank. Gerade bei langjährigen Kunden lässt sich so noch etwas bewegen.

Dem Heim wirst du Bescheid sagen müssen dass es bei dem nächsten Zahlungseingang zu Verzögerungen kommen wird.

Auf keinen Fall aber das Konto deiner Mutter unter oder auf deinen Namen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2017, 08:33   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 30
Standard

Danke nochmal!

Ich weiß nicht, zu welcher Bank ihr da geht? Mama ist von der ausweispflicht befreit. Aber Papa und ich waren mehrfach bei Banken und wollten ein Konto einrichten. Wir wurden jedesmal weg geschickt.

Aber wenn das aus Betreuersicht kein Problem ist, dann lass ich das Geld weiter auf Papas Konto. Die zeit bis dasa "Erbe" geregelt ist kann ich schon irgendwie überbrücken.
Außerdem hab ich gehört, dass zu Lebzeiten eingerichtete Daueraufträge weiter ausgeführt werden. Dann sind die Heimkosten weitgehend gedeckt.
Kassandra24 ist offline  
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Alt 12.07.2017, 10:38   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Außerdem hab ich gehört, dass zu Lebzeiten eingerichtete Daueraufträge weiter ausgeführt werden.
Hallo,
das ist nicht unbedingt der Fall wenn die Zahlungen für jemand anderen wie den Konteneigentümer sind.

Da es hier aber sehr darauf ankommt welche Kontenform und evtl. Vollmachten überhaupt vorliegt solltest du erst einmal dringend ein Gespräch mit der zuständigen Bank führen.

Deinen ' Ich habe gehört' und 'Es könnte sein' nach sind dir noch viele Dinge unklar. Diese kann dir jedoch nur die Bamnk beantworten.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 12.07.2017, 16:12   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen

Da es hier aber sehr darauf ankommt welche Kontenform und evtl. Vollmachten überhaupt vorliegt solltest du erst einmal dringend ein Gespräch mit der zuständigen Bank führen.
Wenn ich jetzt zur Bank gehe bevor die "Anzeige eines Sterbefalles" gemacht ist, wecke ich doch nur schlafende Hunde. Dann frieren die mir das Konto eventuell sofort ein und ich kann sehen, wie ich die Arzt-, Medikamenten und KH-Rechnungen meines Vaters, die in den nächsten 2 bis 3 Wochen (und so schnell ist das Ortsgericht hier nicht) kommen werden, bezahlen kann.
Nee, dann lass ich das besser so wie es ist und regle die Heimkosten erst mal von mir aus.
Wenn das dann mit dem Ortsgericht durch ist, kann ich immer noch versuchen mit der Bank zu reden.

Ansonsten habe ich ja für das ausschlaggebende Konto schon seit Jahren eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Und meine ursprüngliche Frage, ob ich das Geld auf eines meiner Konten leiten kann, wurde ja generell verneint.

Und wie lange kann sich das mit der Klärung des Erbes schon hinziehen, bei etwas Geld, einem testamentarisch festgelegtem Alleinerben und keinerlei Widerspruch gegen das Testament? 6 Wochen? 10 Wochen?
Kassandra24 ist offline  
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Alt 12.07.2017, 17:00   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ansonsten habe ich ja für das ausschlaggebende Konto schon seit Jahren eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Wenn du die beglaubigt hast, wo ist dann überhaupt dein Problem?

Ich sage aber auch gleich dazu: Mauscheleien und "ich sage erst mal nix" würde ich mir als Betreuerin sehr gut überlegen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2017, 17:05   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Wenn du die beglaubigt hast, wo ist dann überhaupt dein Problem?
Um die Themenstarterin nicht zu verwirren sollte noch gesagt werden das eine Vollmacht welche bei der Bank direkt erstellt wurde natürlich keine Beglaubigung benötigt.

Aber wo das Problem liegt wenn bereits eine Kontovollmacht vorliegt kann ich auch nicht nachvollziehen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 12.07.2017, 20:48   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich sage aber auch gleich dazu: Mauscheleien und "ich sage erst mal nix" würde ich mir als Betreuerin sehr gut überlegen.
Das finde ich jetzt ziemlich heftig!!!!

Gemauschelt wird hier gar nix. Ich sehe nur keine Veranlassung zur Bank zu rennen und denen den Tod meines Vater auf die Nase zu binden. Wenn sich das Ortsgericht gemeldet hat, ist das noch früh genug.
In manchen Gegenden geht das mit dem Nachlass in 4 Wochen über die Bühne. Hier kann das schon mal 6 Wochen dauern, bis sich das Ortsgericht überhaupt erst mal meldet. Und dann dauert es nochmal Wochen bis die Sache beim Nachlassgericht durch ist.

Wenn ich hätte mauscheln wollen, wäre es überhaupt kein Problem gewesen, die Konten meines Vaters in den letzten Tagen vor seinem Tod leer zu räumen. Dann hätte ich das Geld gehabt und es wäre erst gar nicht in den Nachlass gekommen. Somit auch nicht bei meiner Mutter als Erbin an.

Und was das Betreuer sein betrifft: Ich mache das nicht frohen Mutes. Im Gegenteil! Ich mache das nur, weil es mir ein Kraus wäre, wenn ein wildfremder Mensch die "Interessen meiner Mutter vertreten" (woher will er wissen was sie für Interessen hat) würde. Und dann noch das Engagement an den Tag legt wie so einige Berufsbetreuer bei den Mitbewohnern meiner Mutter. Kommen einmal im Monat vorbei, wissen mit Ach und Krach den Namen des Betreuten und sagen zu allem was das Heim macht Ja und Amen. (Sicherlich gibt es auch andere Berufsbetreuer)

Und wie gesagt, meine Frage nach dem Konto auf meinen Namen wurde beantwortet. Und weitere Probleme habe ich nicht. Deshalb könnt ihr die auch nicht sehen.
Eine weitere Frage von mir wurde allerdings noch nicht beantwortet, bei welcher Bank kann ich ohne Perso, ohne Unterschrift und ohne Anwesenheit meiner Mutter, nur mit Vorlage des Betreuerausweises, ein - möglichst kostenloses - Konto für meine Mutter eröffnen? Wie gesagt, da hab ich hier schon von etlichen Banken ein "NEIN, machen wir nicht" gehört.

Bitte nennt mir doch mal 2,3 Banken wo das nach deueren Erfahrungen problemlos geht
Kassandra24 ist offline  
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