Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungssuche durch Betreuer im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Carlos
Eine Antwort für alle Betreuten ( mit Gehbehinderung oder sonst was) wird Dir niemand geben können. Es kommt ...
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29.07.2017, 20:05 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Carlos
Eine Antwort für alle Betreuten ( mit Gehbehinderung oder sonst was) wird Dir niemand geben können. Es kommt immer auf den einzelfall an, von dem das abhängig zu machen ist. - kann der Betreute in einer Wohnung leben (klar kommen)? - gibt es Betreutes Wohnen, wohin man z.B. auch die Wohnungssuche und das Ansehen der Wohnung mit dem Betreuten hindelegieren kann? - gibt es passende, behindertengerechte Wohnung? etc. Hallo Hein mach nicht zu viele Köpfe an Deine Nägel, das bringt nix ausser unnötigem Aktionismus. MfG Imre
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29.07.2017, 20:19 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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29.07.2017, 21:56 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Carlos, wenn jemand körperlich es nicht schafft sich eine Wohnung anzusehen weil er nicht laufen kann dann ist ziemlich wahrscheinlich anzunehmen dass er sie auch nicht bewohnen können wird.
Er muss ja zur Toilette gelangen, einkaufen, kochen usw. Wenn das alles nicht geht dann ist der Wohnungsgedanke eh obsolet
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30.07.2017, 13:01 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
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Wohnungssuche durch Betreuer
Hallo, Michaela Mohr- bei aller Sympathie für Dich -erste Kritik an Dich von mir:
Auch wer voll auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist hat ein Recht auf ein "selbstbestimmtes Leben" ! Beim Kampf mit den Behörden treffe ich leider auch heute noch viele Menschen, die die Meinung teilen, daß "benachteiligte Menschen" vielleicht eher in Einrichtungen usw. unterzubringen sind. Da geht es aber oft nur ums Geld. Gruss Motzerella Geändert von motzerella (30.07.2017 um 13:08 Uhr) |
30.07.2017, 17:32 | #15 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wobei "Selbstbestimmung" in absoluter Abhängigkeit von anderen auch mal diskussionswürdig wäre. Zitat:
Ausserdem war ie Ausgangsfrage ob Betreuer Wohnungen suchen, davon ist man jetzt inhaltlich weit entfernt.
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05.10.2018, 16:29 | #16 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Hallo,
nehmen wir an, der Betreute ist der Ansicht, der Betreuer ist für die Organisation der Wohnungssuche, etc verantwortlich, der Betreuer sieht das aber ganz anders. Was wäre der nächste Schritt für den Betreuten: Versuchen, den Betreuer vor Gericht zur Aktivität zu zwingen? Alternativen? An welche "höhere Instanz" kann man sich wenden? Liebe Grüße Jörg
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05.10.2018, 18:20 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Für Organisation: Ja, für das "etc": Nein.
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06.10.2018, 09:55 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry habe die übrigen Fragen:
Zitat:
Man kann einen Betreuer nicht "zwingen" Aktivität zu entfalten die nicht zu seinen Aufgaben gehören und die zudem sinnlos sind. Wenn es die hoffentlich endlich angebotene Wohnung zum besichtigen gibt dann muss der Betreute die sich selbst ansehen. Dort will ja nicht der Betreuer einziehen und darüber kann er auch keine Entscheidung treffen. Betreuer beschaffen die Berechtigungsscheine- falls es so etwas gibt- und klären zuvor die Bedingungen wie machbare Miethöhe z.B. schalten z.B. Betreutes Wohnen ein um die zur Wohnungssuche praktischen Tätigkeiten dabei abzusichern. Wohnungssuche ist wie Verbandwechsel. Den organisiert der Betreuer aber der Pflegedienst macht das tatsächlich dann. Eins wird bei dieser Frage immer gerne vergessen,dazu hast du auch nichts geschrieben: hält der Betreuer die eigene Wohnung überhaupt für sinnvoll um vorbereitende Tätigkeiten zu entfalten? Ich habe Kunden da lehne ich den Erhalt einer eigenen Wohnung klar und deutlich ab da sie die Wohnung nicht "halten" können werden weil sie nicht wohnfähig sind. Das wird ihnen mitgeteilt. Das Gericht kann und wird vor allem auch keinen Betreuer zu "Aktivitäten zwingen können" - ausser es handelte sich um (grobes) Fehlverhalten- da der Betreuer inhaltliche Entscheidungen innerhalb der Betreuung alleine und eigenverantwortlich trifft. Grundsätzlich unterschiedliche Ansichten zu Ausformungen der Betreuung können letztendlich immer nur zwischen Betreutem und Betreuer geregelt werden. Du siehst, die Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten.
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09.10.2018, 16:48 | #19 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Vielen Dank, Michaela,
deine Antworten helfen mir/uns sehr weiter! (Der Betreuer ist gegen eine Rückkehr des Betreuten in eine eigene Wohnung, aber das ist nur ein Aspekt der verworrenen Situation.) Dem Betreuten ist nun klar geworden erst einmal intensiver zu überlegen, was er will und was möglich ist und was zu tun wäre, im Falle eines Falles. Einen lieben Gruß & noch eine gute Woche Jörg
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