Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung nach Maßregelvollzug im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sozialhilfe nach SGB XII ist ein "anderweitiger Versicherungsschutz". Wenn jemand diese Leistung bereits erhält ist 5/1/13 nicht mehr möglich. Dann ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
19.08.2017, 06:53 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
|
Sozialhilfe nach SGB XII ist ein "anderweitiger Versicherungsschutz". Wenn jemand diese Leistung bereits erhält ist 5/1/13 nicht mehr möglich. Dann kann der jenige nur als Betreuter bei der KK geführt werden (Paragraph 264 SGB V).
|
19.08.2017, 08:19 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
§264 heisst im Klartext ja nur, dass die Rechnungen 1:1 vom Staat (von uns allen) gezahlt werden. Bei den kommenden Wahlen denke ich auch daran- was aber nichts ändern wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
19.08.2017, 08:44 | #13 | |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
|
Zitat:
|
|
19.08.2017, 17:56 | #14 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Zitat:
Wenn es dann auch ohne großen Prozess zahlen würde... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
19.08.2017, 21:13 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
|
Verdammte Handykorrektur 😜
|
28.11.2017, 18:09 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
|
Gleicher Fall; Betreute seit 2011 im Maßregelvollzug. Ab dem 01.12.17 zieht sie ins Betreute Wohnen um.
DIE AOK lehnt freiwillige Mitgliedschaft ab, weil die Betreute in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 24 Monate versichert war. Lohnt ein Widerspruch? Danke und Grüße in die Runde |
28.11.2017, 20:03 | #17 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Wieso liest du denn nicht einfach die Beiträge, da stehen doch bereits alle gesetzlichen Grundlagen. Das ist doch die gleiche Voraussetzung wie sie bereits beschrieben wurde.
__________________
---------------- |
28.11.2017, 20:06 | #18 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
|
Nein, denn die AOK hat recht.
Die Versicherung muss nach Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der letzten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden (wenn die Person vorher gesetzlich versichert war). Du musst also herausfinden bei welcher Krankenkasse der Betreute zuletzt war. |
29.11.2017, 07:07 | #19 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Dass sie in den letzten 6 Jahren über die Justiz versichert war konnte sie sich ja nicht aussuchen. Ich würde deswegen nochmal bißchen rumstochern. Stichwort: zurück in den letzten Stand vor Haftantritt z.B.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
29.11.2017, 08:43 | #20 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
|
Eintritt von Versicherungspflicht über ALG II ist natürlich ein anderer Tatbestand. In dem Fall gibt es ein freies Krankenkassenwahlrecht.
|
Lesezeichen |
Stichworte |
krankenversicherung |
|
|