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Krankenversicherung nach Maßregelvollzug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung nach Maßregelvollzug im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sozialhilfe nach SGB XII ist ein "anderweitiger Versicherungsschutz". Wenn jemand diese Leistung bereits erhält ist 5/1/13 nicht mehr möglich. Dann ...


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Alt 19.08.2017, 06:53   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
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Beiträge: 21
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Sozialhilfe nach SGB XII ist ein "anderweitiger Versicherungsschutz". Wenn jemand diese Leistung bereits erhält ist 5/1/13 nicht mehr möglich. Dann kann der jenige nur als Betreuter bei der KK geführt werden (Paragraph 264 SGB V).
DerSchakal ist offline  
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Alt 19.08.2017, 08:19   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der Politikerspruch, das jede/r Anspruch auf Krankenversicherung hat und aufgenommen werden muss, ist leider nur das übliche Wahlkampfgesülze gewesen.
Das kann ich nur nochmal heftigst unterstreichen Das hörte sich erst mal gut an, auch für uns als Betreuer beim Arbeiten- bis die Praxis derbe zuschlug.

Zitat:
Sozialhilfe nach SGB XII ist ein "anderweitiger Versicherungsschutz".
Das steht da so.....wenn man aber mal wirklich drüber nachdenkt dann weiss man, dass es nicht stimmt. Das Prinzip einer Versicherung besteht dabei nämlich nicht.
§264 heisst im Klartext ja nur, dass die Rechnungen 1:1 vom Staat (von uns allen) gezahlt werden.

Bei den kommenden Wahlen denke ich auch daran- was aber nichts ändern wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2017, 08:44   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das steht da so.....wenn man aber mal wirklich drüber nachdenkt dann weiss man, dass es nicht stimmt. Das Prinzip einer Versicherung besteht dabei nämlich nicht.
§264 heisst im Klartext ja nur, dass die Rechnungen 1:1 vom Staat (von uns allen) gezahlt werden.

Bei den kommenden Wahlen denke ich auch daran- was aber nichts ändern wird.
Es gibt eben jemanden der die Krankheitskosten zu tragen hat (Sozialamt) und das zählt halt schon.
DerSchakal ist offline  
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Alt 19.08.2017, 17:56   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Zitat:
Zitat von DerSchakal Beitrag anzeigen
Es gibt eben jemanden der die Krankheitskosten zu tragen hat (Sozialamt) und das zählt halt schon.
Zählen - OK.
Wenn es dann auch ohne großen Prozess zahlen würde...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.08.2017, 21:13   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Verdammte Handykorrektur 😜
DerSchakal ist offline  
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Alt 28.11.2017, 18:09   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Gleicher Fall; Betreute seit 2011 im Maßregelvollzug. Ab dem 01.12.17 zieht sie ins Betreute Wohnen um.

DIE AOK lehnt freiwillige Mitgliedschaft ab, weil

die Betreute in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 24 Monate versichert war.

Lohnt ein Widerspruch?

Danke und Grüße in die Runde
HKersten ist offline  
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Alt 28.11.2017, 20:03   #17
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Wieso liest du denn nicht einfach die Beiträge, da stehen doch bereits alle gesetzlichen Grundlagen. Das ist doch die gleiche Voraussetzung wie sie bereits beschrieben wurde.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 28.11.2017, 20:06   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Nein, denn die AOK hat recht.

Die Versicherung muss nach Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der letzten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden (wenn die Person vorher gesetzlich versichert war).

Du musst also herausfinden bei welcher Krankenkasse der Betreute zuletzt war.
DerSchakal ist offline  
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Alt 29.11.2017, 07:07   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ab dem 01.12.17 zieht sie ins Betreute Wohnen um.
Kann sie nicht ins SGB II und damit in die Pflichtversicherung?

Dass sie in den letzten 6 Jahren über die Justiz versichert war konnte sie sich ja nicht aussuchen.
Ich würde deswegen nochmal bißchen rumstochern. Stichwort: zurück in den letzten Stand vor Haftantritt z.B.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.11.2017, 08:43   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Eintritt von Versicherungspflicht über ALG II ist natürlich ein anderer Tatbestand. In dem Fall gibt es ein freies Krankenkassenwahlrecht.
DerSchakal ist offline  
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