Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf mit Genehmigung des AG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Einmal zu den Finanzen der nahen Verwandten: Die (einzige) Tochter hat nicht genug Rente und keine nennenswerte Erpsparnisse und ...
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10.05.2005, 18:22 | #11 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo.
Einmal zu den Finanzen der nahen Verwandten: Die (einzige) Tochter hat nicht genug Rente und keine nennenswerte Erpsparnisse und wird wohl somit kaum zu Zahlungen herangezogen werden. Wir als Familie haben nur einen Verdiener und zur Zeit noch 3 minderjährige Kids im Haus wohnen, die alle noch zur Schule gehen, Inwieweit da noch vom Amt Unterhalt fürs Heim gefordert werden kann, weiss ich nicht. "Vermögend" würden wir also erst werden, wenn wir das Haus kaufen - da beisst sich die Katze irgendwie in den Schwanz, denn sobald wir das Haus kaufen, hat die Großmutter erst mal wieder genug eigenes Vermögen.... Die Anwältin wurde vom AG als Ergänzungsbetreuerin herangezogen, aus dem Verkauf des Hauses erhält sie keine Vergütung. Meine Bestrebungen hinsichtlich dieses Hauses gehen dahin es - sofern es möglich ist - es zu behalten, aber ich werd mich nicht drum "prügeln". Morgen Nachmittag haben wir einen Termin bei der Anwältin, die uns dann auch sicherlich anhand unserer aufgelisteten Investitionen mitteilen kann, wieviel Geld uns beim Kauf angerechnet würde. Gruß |
11.05.2005, 11:08 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Heimkosten
Hallo,
Anrechnung von Investitionen ist das Eine. Und auch da bleibt viel Spiel, welche Leistungen wie veranschlagt werden: tatsächlich, also was die Familie tatsächlich aufgewendet hat an Kosten laut Nachweis und Belege, aber auch aufgrund von Versicherungen von Hilfskräften, die auf die Hand vergütet wurden. Oder aber es wird der Wert veranschlagt, durch den das Haus durch die fachlich korrekte Arbeit gestiegen ist oder erhalten blieb, so als wären alle Arbeiten durch Fachbetriebe ausgeführt worden. Sodann wird natürlich auch berücksichtigt, wie lange diese Arbeiten bereits her sind und welchen Wert sie heute noch haben. Unterschiedliche Berechnungsweisen führen schon zu erheblichen Divergenzen. Zum andern kann die Anwältin auch für die betreute Oma gegenüber den Familienangehörigen auch einen Freunschaftspreis veranschlagen. Heißt also im Rahmen des Gesetzlichen aber auch Moralischen die zweite Hälfte des Hauses günstiger zum Kauf innerhalb der Familie anbieten, als regulär auf dem Immobilienmarkt. Es darf natürlich nicht unter Wert veräußert werden, weil dann das Heim oder der Kostenträger doch wieder auf die Erwerber zurückgreift. Deshalb würde ich beim Notartermin einen Bevollmächtigten des Heimes oder der Stadt hinzuziehen, so dass später mal keine Einwände erhoben werden können. Es gilt der Sprüch: man kann gar nicht so dumm denken, wie es mal kommen kann oder ich hab schon ein Pferd vor der Apotheke kotzen sehen. Holzauge sei wachsam. Und dennoch kann eine legale Divergenz durchaus ein Drittel des regulären Wertes ausmachen. Viel Glück Heinz |
12.05.2005, 08:37 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
leider habe ich heute erst gesehen, dass ich das letzte mal versehentlich als "Gast" geschrieben habe, aber ich denke, aus dem Beitrag war ersichtlich, dass ich das war. :roll: Der Termin gestern beim Anwalt lief besser als erwartet. Ich persönlich habe damit gerechnet, maximal 50 % meiner Investitionen "erlassen" zu bekommen, die Anwältin sah das anders und wir bekommen etwa 85 % angerechnet, die vom Kaufpreis abgezogen werden. Ein Entgegenkommen bzgl. der Bezahlung gibt es auch noch. Da Oma noch ein Sparbuch hat, dessen Inhalt noch ein Weilchen zur Bezuschussung des Heimes reichen dürfte, war die Anwältin einverstanden, dass wir eine Hälfte des Preises sofort und die andere Hälfte des Preises nach einem Jahr bezahlen. Das lässt uns die Möglichkeit, ein wenig mit Erspartem und vorhandenen Bausparverträgen zu "jonglieren" ohne einen größeren Kredit mit hohen Zinsen aufnehmen zu müssen. Alles in Allem bin ich jetzt doch positiv überrascht, wie gut das bisher verlaufen ist. Ehrlich gesagt, mit so einem guten Ergebnis hätte ich nicht gerechnet. Meine Töchter haben gejubelt, als ich ihnen sagen konnte, dass wir nicht umziehen müssen, das war ihnen ein echtes anliegen... Danke Heinz, für den Hinweis, beim Notartermin einen Bevollmächtigten des Heimes hinzuzuziehen. Meine Erfahrungen haben mich nämlich gelehrt, besser nicht nur einmal abzusichern, sondern lieber 4fach und 5fach, denn sonst gibt es doch noch ein böses Erwachen... Gruß Umi |
12.05.2005, 09:23 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Familienbesitz
Hallo Umi,
Gratulation - ich freue mich mit Euch, dass es eine so gute Perspektive und Prognose bekommen hat. Hab ja mit einem Drittel gerechnet, scheint sich ja auf die Hälfte des Wertes zu reduzieren. Finde es auch toll, dass die Anwältin die Angelegenheit so verständnisvoll und nachfühlend handhabt. Gleichwohl wird auf der anderen Seite (Heim oder Heimverwaltung oder Kommune) wohlmöglich auch Juristen lauern, die eine Übervorteilung wittern. Dann kann sich die von der Anwältin aufgezeigte Perspektive sich doch noch eintrüben. Wo 2 Juristen streiten, gibt es mitunter 3 Meinungen. Du tust gut daran, die Angelegenheit, wie du schreibst, mehrfach abzusichern. Denn schnell ist ein gut ausgetüftelter und auch notariell fehlerfreier Vertrag angefochten. Und wenn es darum geht, auch die Erwerber für Heimkosten heranzuziehen, ist auch der Segen des Vormundschaftsgerichts für den innerfamiliären Ankauf irrelevant. Ob es sich evtl. um ein Umgehungsgeschäft handelt zum Nachteil des Heimes entscheidet wohlmöglich das Verwaltungsgericht, unabhängig davon wie das Vormundschaftsgericht den Verkauf bewertet hat. Und auch die anwaltliche Ergänzungsbetreuerin kommt dann in Bredouille. Doch will ich nicht Eure Freude und Zuversicht trüben. Ich wünsche Euch, dass es unproblematisch und komplikationslos für Euch, für deine Oma und auch von seiten des Heimes vonstatten geht. Viel Glück und alles Gute Heinz |
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Stichworte |
angehörige, haus, hausverkauf, heim, unterhalt, unterhaltspflicht |
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