Dies ist ein Beitrag zum Thema Schließung Pflegeheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich bitte Euch um Informartion in folgender Angelegenheit:
Pflegeheim wird auf Betreiben der Heimaufsicht die Betriebsgenehmigung entzogen, es ...
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13.11.2017, 08:56 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Schließung Pflegeheim
Liebe Teilnehmer,
ich bitte Euch um Informartion in folgender Angelegenheit: Pflegeheim wird auf Betreiben der Heimaufsicht die Betriebsgenehmigung entzogen, es schließt in 6 Wochen. Ich habe früh davon erfahren und konnte für meine beiden Betreuten bereits neue Heimplätze organisieren. Meine Fragen: wer organisiert den Umzug? Wer übernimmt die Kosten? Nach meiner Info soll die schließende Einrichtung hierzu verpflichtet sein. Ist dem so?? Grüße Klima |
13.11.2017, 10:29 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
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13.11.2017, 11:47 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Normalerweise sollte das Gegenstand der Schließungsverfügung der Heimaufsichtsbehörde sein. Ich würde mich dort einmal erkundigen.
Gruß Oliver |
13.11.2017, 13:37 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Ja, mittlerweile kann ich die Fragen selbst beantworten:
die Umzugskosten hat nach § 13 Abs. 1 WBVG die Einrichtung zu tragen, die den Umzugsgrund zu verantworten hat. Die Organisation desselben ebenfalls; allerdings übernehme ich das besser selbst. Klima |
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