Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikamentenvergabefehler im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einem Betreuten, 70 Jahre alt, Bewohner in einem Heim für geistig behinderte Menschen, wurden versehentlich falsche Medikamente (die Medikamente von ...
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16.11.2017, 10:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
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Medikamentenvergabefehler
Einem Betreuten, 70 Jahre alt, Bewohner in einem Heim für geistig behinderte Menschen, wurden versehentlich falsche Medikamente (die Medikamente von einem Mitbewohner) von der diensthabenden Mitarbeiterin verabreicht.
Ergebnis: 2 Tage Intensivstation, Infekt, weitere 3 Tage im Krankenhaus auf der "normalen" Station. Wie hättet ihr als Betreuer mit der Sorge für die Gesundheit reagiert? Grüße Donna |
16.11.2017, 10:23 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Fülle den Fragebogen der KV dazu ganz genau aus (das setzt auch schon was in Gange) und führe erst mal ein ernstes Gespräch mit der Heimleitung bzw. fordere eine schriftliche Stellungnahme dazu.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
16.11.2017, 11:18 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.09.2017
Ort: Oberbayern
Beiträge: 33
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Ich persönlich würde das eher mit einem entsprechend deutlichen Beschwerdebrief schriftlich versuchen. Und das schon allein um das Ganze auch später noch besser belegen zu können.
Wie weit Du im dem Schreiben gehen willst, ob und falls ja welche Androhungen Du einflechtest, hängt auch davon ab wie gut und wie lange Du mit diesem Heim noch zusammenarbeiten willst. Eine fehlerhafte Verabreichung von Medikamenten ist grundsätzlich schon schlimm genug! Wenn dadurch die Person eine Infektion bekommt und 2 Tage auf Intensiv muss, handelt es sich meiner Meinung um grobe Fahrlässigkeit. Dies könnte ggf. für das Heim bzw. die Pflegerin sogar eine Zahlung von Schmerzensgeld bedeuten. Dies müsstest Du natürlich erstmal durchsetzen, falls Du das überhaupt möchtest. In jedem Fall wird die Heimaufsicht und auch der MDK bei soetwas immer sehr hellhörig und i.d.R. auch aktiv, was weitere Konsequenzen für das Heim nach sich ziehen könnte. Ob die davon Kenntnis bekommen, hängt dann auch von Dir ab.
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Gruss vom Mac aus MUC |
16.11.2017, 15:19 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
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...die schriftliche Stellungnahme und das Gespräch mit der Heimleitung hatte ich schon.
Den Bogen von der KV erwarte ich noch, bzw. bin gespannt, ob überhaupt einer kommt. Bei Stürzen geht das schnell, aber ob bei so was auch einer kommt? Ich hatte auch ein Arztgespräch erbeten, wie die es von deren Seite aus einschätzen und hab mir den Arztbericht geben lassen. Darin steht, dass er zur Beobachtung auf Intensiv war (und dass bleibende Schäden voraussichtlich sehr wahrscheinlich nicht zu erwarten sind wurde mir mündlich auf meine Frage hin gesagt). Und ob der Infekt Folge des Ganzen, oder einfach Zufall war könnte vermutlich nicht geklärt werden. Mein Betreuter kann zu der Angelegenheit nicht befragt werden, dafür ist seine geistige Behinderung zu ausgeprägt. Also von ihm werde ich keinen Auftrag erhalten die Angelegenheit weiter zu verfolgen oder auch nicht. Der Vorfall, wie er mir von der Heimleitung geschildert wurde, ist für mich nachvollziehbar und war in gewisser Weise eine tragische Folge auf eine gleichzeitige andere tragische Geschichte im Haus. Die Person, der dieser Fehler passiert ist tut mir sehr leid. Und trotzdem: müsste ich als Betreuerin etwas in Richtung fahrlässige Körperverletzung unternehmen und z. B. auf jeden Fall ein Schmerzensgeld für ihn verlangen? Vernachlässige ich meine Pflichten wenn ich es nicht tue? Wäre er mein Sohn/Vater/Partner gewesen, wie würde ich mich dann verhalten. Das ist die Frage, die ich mir stelle und ich habe noch nicht schlussendlich meine Antwort darauf gefunden. |
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