Dies ist ein Beitrag zum Thema aus Betreueramt entlassen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
ich bin aus dem Urlaub zurück und eine Betreuung ist während dieser Zeit an eine ehrenamtliche übergeben ...
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28.11.2017, 07:43 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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aus Betreueramt entlassen
Guten Morgen Zusammen,
ich bin aus dem Urlaub zurück und eine Betreuung ist während dieser Zeit an eine ehrenamtliche übergeben worden. Für die abschließende Rechnungslegung benötige ich noch Kontoauszüge. Diese kann ich mir doch bei der Bank zum Stichtag der Beendigung ausdrucken/bestätigen lassen, richtig ? Danke vorab für eine kurze Rückmeldung & ich wünsche allerseits einen schönen Tag, Rose |
28.11.2017, 07:59 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Streng genommen darfst du von der Bank nichts mehr anfordern da du nicht mehr weisungsbefugt bist. Da wäre ja auch noch die Kostenfrage wenn es eine umfangreichere Anforderung ist. Hattest du kein Online Banking? Damit könntest du dir evtl. behelfen. Oder du bittest deine Nachfolgerin dir die Kontoauszüge zur Verfügug zu stellen. Ich würde mein Vorgehen hier auf jeden Fall mit dem Nachfolgebetreuer bsprechen bzw. ihn darüber informieren. Je nachdem wie schnell er/sie war liegen die Auszüge ja schon dort.
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28.11.2017, 17:25 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Michaela,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe leider massive Schwierigkeiten mit der jetzigen Betreuerin ( Tochter des Betreuten ) gehabt. Bei Übernahme der Betreuung hat sie sich aus allem heraus gehalten und eine Betreuung ihres Vaters abgelehnt. Ich konnte noch 1 Jahr die Versorgung zuhause sicher stellen ( Demenz ) dann hat auch die letzte 24h Kraft die Koffer gepackt und er musste vollstationär aufgenommen werden. ABER: ich habe ein wirklich sehr gutes Heim für ihn gefunden und dort geht es ihm gut. Kurz nach Heimaufnahme hat die Tochter sich bei mir gemeldet um eine " Hausbesichtigung " zu machen. Dort kam es zum Eklat. Sie wollte Sachen des Vaters mitnehmen, hat mir Geldverschwendung vorgeworfen ( Betreuungskräfte etc. ), es würden Dinge im Haus fehlen... Kurz: ich habe ihr unmissverständlich mitgeteilt, dass sie bis zum Tode des Vaters keinerlei Anspruch hat und, sollte der Vater dauerhaft im Heim bleiben, das Haus zum Verkauf angeboten wird. Und sie natürlich die Möglichkeit hat dies auf Rentenbasis zu erwerben. Daraufhin hat sie das Gericht angeschrieben, auf meine " Geldverschwendung " hingewiesen und vorgeschlagen ich solle das Haus vermieten. Ich habe meine Stellungnahme dem Gericht zukommen lassen und nichts mehr gehört. Bis zur Mitteilung die Tochter würde sich nun als ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stellen und dem hätte man Folge zu leisten. Ich habe nochmals Stellung bezogen ( die Tochter hat sich auch in der größten Not einen Teufel geschert, es würde jetzt hier den Rahmen sprengen aber ich habe in einem anderen Threat darüber berichtet.) und darauf hingewiesen dass die Intentionen der Tochter ganz offensichtlich finanzieller Natur sind. Während meines Urlaubs ist dann der Beschluss gekommen. ( Tochter hat einen Sinneswandel vollzogen ). Entschuldige, das ist jetzt etwas lang geworden.... Kurz: ich möchte ungern auf die Kooperation der Tochter angewiesen sein, auch hat sie sich noch nicht bei mir gemeldet. Ja, ich hatte online-banking bin aber unsicher ob ich das noch nutzen darf ?? ( Beschluss ist vom 15.11. ). Ich habe ihr 3 Termine angeboten um alle Unterlagen bei mir im Büro abzuholen. Wäre es besser mit ihr ( und Zeugen ) eine Bestandsaufnahme des häuslichen Inventars zu machen ? Ich bin nicht in der Pflicht ihr die Unterlagen zu bringen, korrekt ? Viele Grüße Rose |
28.11.2017, 17:54 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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28.11.2017, 18:04 | #5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.11.2017
Beiträge: 1
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ich hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Wochen. Du bekommst die Kontoauszüge bis zur Beendigung der Betreuung, auch danach noch, da du zum Stichtag der Beendigung noch Betreuer warst. Bei mir wars die Volksbank und dies wurde von der Rechtsabteilung dieser Bank so bestätigt.
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29.11.2017, 09:48 | #6 |
Forums-Geselle
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Super, vielen Dank !!
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29.11.2017, 22:42 | #7 |
Routinier
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01.12.2017, 15:07 | #8 |
Forums-Geselle
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Hallo Ihr Lieben,
die Volksbank hat mir ohne zu mucken die Salden zum Stichtag bestätigt ! Mal eine ganz andere Frage ( ich wiß das gehört hier eigentlich nicht rein...): Ich bin wirklich erschrocken über das AG welches ohne zu zögern die Betreuung an die Tochter übergeben hat. Abgesehen davon das es meinem Betreuten dort wo er jetzt ist gut geht: Die Tochter hat SEHR offensichtlich ihre Intention ( erwartete Erbschaft zusammen halten ) gezeigt. Meinem Betreuten wünsche ich von Herzen das die Tochter tatsächlich einen Sinneswandel vollzogen hat ( so steht es im Beschluss ) habe aber große Zweifel das sie sich in irgendeiner Form persönlich um ihn kümmern wird. Zudem ist mein Betreuter vermögend und hat somit die Kosten der Betreuung selbst gezahlt. Es ist bekannt, dass Vater und Tochter ein sehr angespanntes Verhältnis zueinander hatten/haben. Das kann doch nicht alles so egal sein, wo sind wir denn ????? Es ist ihm noch nicht einmal ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt worden. Die persönliche Anhörung dürfte aufgrund der weit fortgeschrittenen Demenz eine Farce gewesen sein.... Wie seht Ihr das ? Der zuständige Mitarbeiter der BB hat mir geraten dem Heim einen sanften Hinweis darauf zu geben das AG im Falle von Nichterreichbarkeit / geplanten Umzug zu informieren. Einem von Euch schon mal etwas ähnliches passiert ? Ich fasse es echt nicht. Liebe Grüße Rose |
01.12.2017, 19:52 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Rose
Das ist das Leben. Und auch Richter sind nur Menschen. Sie können engagiert sein oder ihre Arbeit nach dem Schema "F" erledigen. Wenn bei einer Betreuung die Ausgaben weniger werden (Aufwandsentschädigung statt teurer Vergütung), darf auch schon mal ein Betreuter über die Klinge springen. Alles formal korrekt. Mit Engagement für die Sache (die Intention, die hinter dem Betreuungsrecht steht) hat das dann allerdings weniger zu tun. Leider muss man das als BetreuerIn auch aushalten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.12.2017, 16:55 | #10 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 282
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Lieber Imre,
Hallo alle Zusammen, Ich habe alles ordnungsgemäß der Tochter übergeben. Rechnungslegung beim AG eingereicht und auch schon zurück bekommen. Alles okay. Jetzt fangen seitens der Tochter die ersten Fragen bezüglich eines " verschwundenen " Sparbuchs an. Murks, ich habe keins und das Geld ist nachweislich auf der Bank. Wenn die Tochter mich nun öfter belästigt: kann ich sie an das AG verweisen oder bin ich verpflichtet ihr über meinen Betreuungszeitraum die Rechnungslegung zur Verfügung zu stellen ? Ah, nee ne, oder ? Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung. Wünsche allen vergnügliche Weihnachtstage !! Bärbel |
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