Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreung gegen den Willen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mir wurde vor 3 Jahren eine Betreuung angediehen. Gegen meinen Willen . Allerdings wusste ich damals über die Rechtslage nicht ...
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13.04.2008, 19:54 | #1 |
Gast
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Betreung gegen den Willen
Mir wurde vor 3 Jahren eine Betreuung angediehen. Gegen meinen Willen. Allerdings wusste ich damals über die Rechtslage nicht bescheid und ich wurde auch nicht gefragt. Meines Wissens nach darf eine Betreuung nicht gegen den freien Willen bestellt werden. Jetzt frage ich mich wie man gegebenenfalls nachweisen will das der Wille nicht frei ist. Das ist doch vollkommen subjektiv.
1.)der Wille wohl nie vollkommen frei ist da er sich an Bedingungen orientiert. 2.)Ein nicht an Bedingungen geknüpfter freier Wille sinnlos wäre. 3.)Und ausserdem nicht nachvollziehbar. Schlussfolgerung: Den freien Willen eines Menschen in Frage zu stellen ist absurd. Hallo, den Beitrag verstehe ich nicht ganz. In welchem Kontext steht er - juristisch? Dann die Frage des freien Willens nach Zivilrecht oder Strafrecht? Oder der freie Wille theologisch - von wegen Gottes Plan? Oder neurologisch von wegen der neusten Erkenntnisse, dass das Gehirn eher agiert, als das Bewusstsein den Willen formuliert. Heinz p.s. sollte dieses Thema sich vom Bereich der Betreuung weg bewegen, werde ich es in den Bereich off Topic stellen. Geändert von Kohlenklau (15.08.2008 um 20:43 Uhr) |
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