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Wechsel der Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel der Unterbringung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, für meinen Betreuter wird im kommenden Jahr der Beschluß zur geschlossenen Unterbringung aufgehoben, wenn alles so gut weiterläuft wie ...


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Alt 14.04.2008, 13:50   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wechsel der Unterbringung

Hallo,

für meinen Betreuter wird im kommenden Jahr der Beschluß zur geschlossenen Unterbringung aufgehoben, wenn alles so gut weiterläuft wie bisher. Nun möchte ich ihn gern in einer Einrichtung für Behinderte unterbringen, die auf mich einen sehr guten Eindruck macht, und in der ich schon eine Betreuung führe. An was muß ich denken, um diesen Schritt in die Wege zu leiten und den Umzug einzuleiten?
Muß ich auf jeden Fall dieses Jahr noch abwarten oder könnte ich meinen Betreuten eventuell schon früher umziehen lassen, weil bisher alles mit ihm so problemlos verlaufen ist? Die jetzige Einrichtung vertritt die Einstellung, er sei noch nicht genug orientiert, dies sollte hier noch weiter trainiert werden. Ich habe die Befürchtung, dass negative Verhaltensweisen der Mitbewohner kopiert werden könnten obwohl er eigentlich eine stabile Persönlichkeit hat. Zu seinen Fehlverhalten in der Vergangenheit kam es, weil mein Betreuter sich in der vorherigen Einrichtung sehr unwohl gefühlt hatte, er stand sozusagen mit dem Rücken an der Wand und hat darum drastisch auf sich aufmerksam machen wollen.

Freue mich über Antworten, Ursula
 
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Alt 14.04.2008, 15:08   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ursula,
vortrefflich wie weitsichtig du die Angelegenheit deines Betreuten im Blick hast.

'Geschlossene Unterbringung' meint bestimmt Psychiatrie, oder? Und von Heut auf Morgen gibt es weder einen Platz noch eine Kostenzusage. Beides will gut durchdacht sein. Meine Erfahrung ist, dass das Heim sich den Betreuten recht genau anschaut und vorab mit der Psychiatrie sog. Belastungstests durchführt zu schauen, ob sich der Betreute in die Wohngemeinschaft einfügen kann und will.

Deshalb würde ich mich nach einem entsprechenden Wohnheim umschauen und mit denen die Aufnahmeformalitäten durchsprechen. Oft entstehen schon hier die ersten Schwierigkeiten wegen des nicht planbaren Platzes. Es kann sein, dass in wenigen Monaten ein Platz frei wird oder auch nicht. Und dann ist oft auch noch eine Warteliste.

Hast du ein Wohnheim gefunden, das dir passend erscheint und das dir eine Perspektive gibt, dann geht es darum, dass das Fachpersonal sich ein Bild von dem Betreuten macht und ihn in der Klinik aufsucht. Sodann stehen Gespräche mit dem/der zuständigen Arzt/Ärztin (Psychologen) an. Das Gutachten für die Betreuung und/oder ärztliche Gutachten hat das Heim bereits zum Einblick erhalten.

Sodann ist eine sog. Compliance festzustellen, also ob der Betreute es sich auch vorstellen kann, in dieses Heim zu ziehen. Große Auswahl hat er ja nicht. Oftmals ist die Straße und Obdachlosigkeit die Alternative.

Schließlich ist die Frage der Kostenübernahme zu prüfen. Diese wird über die Hilfeplankonverenz entschieden. Den Hilfeplan erstellst dann du oder die Klinik oder das Heim. Ein Kontakt vorab mit dem Kostenträger (Kommune, Landschaftsverband) ist aber schon empfehlenswert.

Sind diese Bedingungen abgeklopft und halbwegs konkret, geht es an die Planung der Belastungstests. Alles weitere ergibt sich dann praktisch von alleine oder auch nicht.

Ich wünsche dir, dass dir eine ähnliche Erfahrung erspart bleibt, wo trotz aller Absprachen zwischen Klinik und Heim und mir und Perspektive von Aufnahmen und Entlassung der hochgradig psychotische Betreute ohne Medikamente in die Obdachlosigkeit am Gründdonnerstag wegen fehlender Compliance entlassen wurde während ich im Urlaub war, was der Klinik auch bekannt war.

Daraufhin war die Heimunterbringung auch gestorben. Es war vermutlich eine Kostenfrage, den nicht zur Mitarbeit motivierten Betreuten über den Umweg der vorzeitigen, absprachewidrigen Entlassung von der offenen wieder in die geschlossene Station unterbringen zu können, wenn er ohne Medikamente am Karfreitag kollabiert und auffällig wird.

Meine Erfahrung daraus: alle Einzelschritte und Absprachen zwischen Klinik und Heim protokollieren und unterschreiben zu lassen, für einen evtl. Regress oder öffentliche Bekanntmachung eines Umgangs mit Betreuten - mag die Klinik nicht wirklich leiden.

Viel Glück
Heinz
 
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Alt 14.04.2008, 18:55   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heinz,

Oweia, so viel ist mit einer Veränderung verbunden? Es bleibt ja noch eine Menge Zeit, und dann ist das sicher auch irgendwie zu schaffen. Mein Betreuter lebt zwar zur Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung, er ist aber nicht von einer Krankheit betroffen, die diese Unterbringung auf lange Sicht rechtfertigt. Ich denke, er käme prima in einer Wohngruppe für behinderte Menschen zurecht. Klar wird es für ihn schwierig sich umzugewöhnen, da er sich momentan dort eingelebt hat und sich auch insgesamt nicht unwohl fühlt. Dennoch sehe ich in einem Wechsel für ihn Chancen sich freier zu bewegen und die Möglichkeit an vielfältigen Angeboten teilzunehmen. Ein Besuch mit ihm bei meinem Betreuten, der in der vorgesehenen Einrichtung lebt, ist geplant, so dass er sich das Gelände und die Häuser ansehen kann und vielleicht erste Kontakte knüpft.

Wir gehen es vorsichtig an. Lieben Dank für deine Erfahrungen und Antwort.

Ursula
 
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Stichworte
entlassungsvorbereitung, psychiatrie, umzug, verlegung


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