Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung für finazielle Schäden durch Unterlassen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Freunde,
ich denke ihr habt überlesen, dass mir der Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung ankündigt und das ein Inkassounternehmen ebenfalls recht unfreundliche ...
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18.12.2017, 08:19 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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Freunde,
ich denke ihr habt überlesen, dass mir der Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung ankündigt und das ein Inkassounternehmen ebenfalls recht unfreundliche Worte schreibt, die kommen nicht aus dem Nichts , da sind Versäumnisse vorgefallen die nicht einfach mal so passieren können ... denn es gibt meines Wissens nach erst einmal ein paar Zahlungsaufforderungen... schönen Tag noch
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VIVERE AUTEM DISCITE |
18.12.2017, 08:25 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist jetzt mein letztes Statement hierzu:
Du scheinst auf dem Robin Hood Trip und willst dich nicht mit evtl. Hintergründen auseinandersetzen. Da geht dann wohl nur: Versuch macht kluch
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18.12.2017, 08:59 | #13 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wenn du wohlgemeinte Hinweise als "Herdeninstinkt" darstellst, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.
Aber du weißt ja schon was du machen musst - hast ja heute einen Termin beim Gericht. |
18.12.2017, 10:13 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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moin ..
tja Feunde es ist wie es ist ... laut Aussage meines zustädingen Beamten bei der Betreuungsbehörde wird der jenige auf Grund ähnlicher Vorfälle nicht mehr bestellt ... Admins: Thema kann geschlossen werden MfG Heino
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VIVERE AUTEM DISCITE |
18.12.2017, 10:38 | #15 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Es ist zwar immer gut wenn unfähige Betreuer aus ihrem Amt entfernt werden, die Ermittlungsarbeit bleibt jedoch bei dir hängen. Sinnvoll wäre z.B. die Prüfung ob es ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen gibt. Könnte dir auch der neue Eigentümer geben.
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18.12.2017, 10:49 | #16 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Bei dem engagierten Kollegen kann doch nichts schiefgehen, er hat ja den passenden Leitspruch für seine Arbeit:
VIVERE AUTEM DISCITE PS: Schöne Weihnachtstage und alles Gute für das Neue Jahr allen KollegInnen u. anderen. |
18.12.2017, 13:40 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Zusammen,
ich selbst habe vor einem Jahr eine Betreuung übernommen wo durch Untätigkeit Kosten entstanden sind. ( Das Heim hatte sich letztendlich an das Gericht gewandt weil keine Rentenüberleitung erfolgte. ). Unzählige Male habe ich versucht mit der Vorbetreuerin in Kontakt zu treten. Bei einem einmaligen kurzen Treffen hat diese mir dann mitgeteilt, dass ich gegenüber den Gläubigern doch einfach auf Zahlungsunfähigkeit plädieren solle. ( Mietrückstände da die Wohnung erst 1 Jahr nach Heimaufnahme gekündigt ). Die Barkasse hat sie mir bis heute nicht übergeben. Ich habe für meinen Betreuten Klage gegen die Vorbetreuerin eingereicht. Und kann die Kollegin einfach nicht verstehen. Unzählige Nachrichten habe ich hinterlassen sie möge sich bei mir melden damit wir eine gütliche Einigung treffen können... Keine Reaktion. Sie hat dem Betreuten geschadet ( ich rede hier jetzt nicht von GEZ oder so ) und das kann es doch auch nicht sein. Ich selbst bin nicht davor gefeit aus Unwissenheit Fehler zu begehen. Sollte das passieren werde ich dafür einstehen. Ah, da ist ein ganz großen Unterschied zwischen Untätigkeit und Unwissenheit. Rose |
18.12.2017, 13:54 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was hier beim Start zu lesen war hört sich weder nach Überprüfung noch nach eindeutig an. Und lediglich dieser Hinweis ist dazu ergangen. Nichts weiter. Kann sicher auch an der dargestellten Schreibart liegen aber auf Rückfragen kam ja auch nichts mehr. Bestimmte Feststellungen wie z.B. der zuständige "Beamte" bei der Betreuungsstelle lassen klar darauf schliessen, dass nicht alle Feinheiten im Betreungsrecht bekannt sind. Da kommt man schon ins Grübeln oder "warnt" auch mal.
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18.12.2017, 20:37 | #19 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Heino
Noch mal zurück zu den Forderungen. Die Forderungen, die Gerichtsvollzieher etc. erheben, bestehen erst mal gegen den Betreuten. Wie weit sie berechtigt sind oder nicht, kannst Du durch ein gründliches Aktenlesen und eine Recherche bzgl. des Verkaufsvertrages herausbekommen. Trotzdem sind die Forderungen gegen den Betreuten. Da darfst Du Dich mit den Gläubigern auf irgendetwas einigen. Wenn der Vorbetreuer da Sachen versäumt hat, die jetzt zu Forderungen gegen den Betreuten geführt haben, und die wegen dieser Versäumnisse ungerechtfertigt sind, dann hat der Betreute eine Forderung gegen den vorherigen Betreuer. Das sind aber beides unterschiedliche "Verhältnisse": Die zuerst genannten Forderungen der Gläubiger sind Forderungen aus einem "Aussenverhältnis", weil der/die Gläubiger dritte oder vierte Personen sind (z.B. P1 Betreuter - P2 Energieversorger - P3 Inkasso P4 Gerichtsvollzieher). Die Forderung gegen den Vorbetreuer sind aus einem "Innenverhältnis" in der Betreuung, da der Betreuer den Betreuten vertreten hat bzw. hätte an seiner Stelle handeln (vertreten) sollen. Und nur wenn die Forderungen aufgrund der Versäumnisse des Vorbetreuers ungerechtfertigt sind: Erst durch die Zahlungen der Forderungen an die Gläubiger im Aussenverhältnis entsteht die Forderung des Betreuten gegen den Betreuer im Innenverhältnis, weil der Mist gemacht hat. Dadurch, dass der alte Betreuer ihn nicht mehr betreut, wird die Forderung gegen den alten Betreuer auch zu einer Forderung in einem neuen Aussenverhältnis. (Das neue Innenverhältnis besteht jetzt zwischen dem Betreuten und Dir, weil Du ihn jetzt vertrittst) Du kannst (nachdem Du die Gläubigerforderungen bezahlt hast) den Schaden, der dem Betreuten entstanden ist (also ungerechtfertigte Forderungen inkl. Gläubigerkosten etc.) bei dem Vorbetreuer per Brief, freundlicher Worte oder über einen beauftragten Anwalt einfordern. Allerdings solltest Du wirklich erst mal prüfen, wie der Schaden aussieht und wie hoch er zu beziffern ist. Dazu mußt Du gründlich in der Akte schnuppern. Der Hinweis von Michaela, dass ein Schaden längst nicht alles ist, was man so allgemein als Schaden ansieht, ist da sehr wichtig. Ansonsten habe ich mich auch schon mit solchen Vorbetreuern herumschlagen dürfen. Ist nicht schön, aber es ist immer wichtig vorher Schaden und Nutzen abzuwägen, bevor man sich da in Aktionen stürzt, die nichts bringen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.12.2017, 16:27 | #20 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Zitat:
Also mal den Käufer mit den Mahnschreiben etc. konfrontieren. |
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