Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung für finazielle Schäden durch Unterlassen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
da wir hier nun weitermachen, bringe ich euch mal auf den neusten Stand, also es ist ein finanzieller Schaden ...
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20.12.2017, 16:06 | #21 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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Moin,
da wir hier nun weitermachen, bringe ich euch mal auf den neusten Stand, also es ist ein finanzieller Schaden eingetreten, ich bin im Kontakt mit dem Amtsgericht und dort ist man an der Sache ebenfalls dran, meine Aufgabe wird es nun sein, erst einmal die Gläubiger (mit denen bin ich auch im Kontakt), da es dort eben berechtigte Forderungen gibt,zu bedienen und dann die Differenzen vom Vorgänger einfordern .. somit ist für mich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten geklärt . Das wie ist dann eben nur noch eine Verfahrenssache ..
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VIVERE AUTEM DISCITE |
20.12.2017, 16:30 | #22 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du kannst dich ja noch einmal melden, wenn die Sache tatsächlich abgeschlossen ist - ich mag noch nicht so recht glauben, dass der Vorbetreuer für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Gegenwärtig hast du weder den Schaden konkret benannt noch dargestellt, welche Handlung/Unterlassung denn schadensbegründend war. Wenn das Betreuungsgericht dir zugesichert hat, dass man die Sache prüfen wird heißt das noch nicht, dass tatsächlich ein Schaden durch Unterlassen entstanden ist. Es wäre schön, wenn du uns daran teilhaben lässt, wie die Angelegenheit ausgegangen ist. |
20.12.2017, 16:37 | #23 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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Moin Schnieder,
wir liegen zur Zeit bei einem Schaden von 701,83 Euro, verursacht durch nicht begleichen von Rechnungen und nicht abmelden der Rudfunkgebühren. Und wie schon geschrieben, eine Zwangsvollstreckung kommt nicht aus heiterm Himmel .. aber ich werde euch über das Ende der Geschichte berichten. Und noch zu meinem Motto, das gilt für mein ganzes Leben und ich habe es an meine Kinder weitergegeben ...
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VIVERE AUTEM DISCITE |
21.12.2017, 06:48 | #24 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Ausssage, dass "das Gericht dort ebenfalls an der Sache dran ist" ist ja ebenfalls keine schlüssige Aussage mit praktischem Nährwert. Zitat:
Zitat:
Zumal diese: Zitat:
Warten wir das endgültige Ergebnis also erst mal ab.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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06.08.2018, 09:46 | #25 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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Die Versicherung hat bezahlt
Moin,
um euch auf den neusten Stand zu bringen: der Betreuer hatte nach Androhung eines Zwangsverfahrens es dann doch geschafft die Sache seiner Versicherung zu übergeben und die hat dann nach einigen Hin-und-Her den finanziellen Schaden bezahlt. Somit hat sich meine Hartnäckigkeit für meine Betreute ausgezahlt.
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VIVERE AUTEM DISCITE |
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