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Haftung für finazielle Schäden durch Unterlassen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung für finazielle Schäden durch Unterlassen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe einmal eine Frage, und zwar: Kann ich meinen Vorgänger in der Betreuung haftbar machen für finanzielle Schäden ...


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Alt 17.12.2017, 10:25   #1
Einsteiger
 
Benutzerbild von Heino
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
Standard Haftung für finazielle Schäden durch Unterlassen

Moin,
ich habe einmal eine Frage, und zwar:
Kann ich meinen Vorgänger in der Betreuung haftbar machen für finanzielle Schäden welche durch Unterlassung entstanden sind.
Wie z.B. das Haus der betreuten Person wurde ordnungsgemäß verkauft, aber es erfolgte keine Abmeldung beim Abwasserverband, Stadtwerken u.ä. , dadurch sind Kosten aufgelaufen, die mir plötzlich, ich habe die Betreuung erst vor knapp 2 Monaten übernommen, als Forderungen von einem Inkassounternehmen und als Zwangsvollstreckung um die Ohren fliegen. Ich hoffe das ich den Schaden minimieren kann , würde aber gern wissen ob ich meinen Vorgänger in Regress nehmen kann.
Wäre sehr dankbar für Tipps
LG Heino
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Alt 17.12.2017, 11:26   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Dazu wird man sich den Verkaufsvertrag anschauen müssen. Welche Regelungen sind darin zu diesen Themen enthalten?

Ansonsten hilft erst einmal nur sich mit den entsprechenden Firmen in Verbindung zu setzen und die Endabrechnung zu betreiben.
Dann zeigt sich auch ob tatsächlich ein Schaden vorhanden ist.

Prinzipiell haftet ein Betreuer natürlich auch für Schäden durch Unterlassung.
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agw ist offline  
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Alt 17.12.2017, 14:45   #3
Einsteiger
 
Benutzerbild von Heino
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
Standard

Ersteinmal danke,
Der Kaufvertrag gibt folgendes her :
§3 / 2
Vom Tage der Übergabe an gehen Gefahr,Nutzung und -privat- wie öffentlichrechtliche - Lasten (incl. Steuern) auf den Käufer über. Die Kosten und Beiträge entfallen zeitanteilig auf die Käufer; sie sind außerhalb der Kaufabwicklung zwischen den Parteine direkt auszugleichen ..
§3 / 10
Den Parteien ist bekannt, dass öffentlichen Lasten (z.B. Grundsteuer) bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch von der Verkäuferin eingefordert werden (teilweise auch darüberhinaus). Ungeachtet dessen sind diese Kosten von den Käufern ab Übergabe zu tragen. ...

Der Verkauf war im Juli 2016 , ich bekomme Rechnungen für das Jahr 2017 !

Das ist meiner Meinung nach mehr als nur fahrlässig ...
Ich habe nach erhalten der Mahnungen gleich Widerspruch eingelegt ..
Und werde natürlich wenn möglich rechtliche Schritte unternehmen, da ich das Verhalten meines Vorgängers für mehr als fahrlässig halte.
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Alt 17.12.2017, 14:59   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin Heino

Frage auch mal nach, was dein Vorgänger unternommen hat bzgl. der Abmeldungen oder ob das alles dem Käufer überlassen wurde.
Die Forderungen selber sind ggf. auch beim Käufer einzuholen, weil der der neue Verbraucher ist. Siehe §3.2

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.12.2017, 15:05   #5
Einsteiger
 
Benutzerbild von Heino
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
Standard

Tja, der Kontakt mit meinem Vorgänger gestaltet sich mehr als schwierig ... aber werde morgen gleich in der Früh bei Gericht aufschlagen.
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Heino ist offline  
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Alt 17.12.2017, 17:20   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bevor man sich auf Schäden und Haftung und sonstiges stürzt würde ich in der Akte erst mal genau nachlesen was sich da alles abgespielt hat.

Hausverkauf heisst ja nicht automatisch, dass auch Geld vorhanden sein muss.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.12.2017, 17:36   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Na, dann renn' dir man nich' den Kopf ein.
Zunächst solltest du prüfen, ob durch das "Unterlassen" überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Zum anderen müsste der Betreuer rechtlich verpflichtet gewesen sein, eine Handlung vorzunehmen - kann ich im Moment nicht erkennen.
Solltest du den ehemaligen Betreuer in Regress nehmen und damit dann auf der Nase landen, hat dein zu Betreuender möglicherweise einen Regressanspruch gegen dich.
Man sollte zunächst einmal gründlich den Sachverhalt prüfen bevor man sich Gedanken darüber macht, ob man den ehemaligen Betreuer in Regress nehmen kann.

Geändert von Schnieder (17.12.2017 um 17:49 Uhr)
Schnieder ist offline  
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Alt 17.12.2017, 17:43   #8
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Kleine Ergänzung:
Da du schreibst, dass das Haus bereits 2016 verkauft wurde und du eine Rechnung für 2017 bekommen hast (war es eine Rechnung für Leistungen die nach dem Verkauf des Hauses erbracht wurden oder erfolgte die Rechnungsstellung erst 2017, es wurden aber Zeiträume vor dem Verkauf des Hauses abgerechnet?).
Bevor du dich auf den ehemaligen Betreuer stürzt, sollest du erst einmal den Sachverhalt sauber prüfen - dass was du hier geschrieben hat, reicht für eine Beurteilung definitiv nicht aus.
Schnieder ist offline  
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Alt 18.12.2017, 03:52   #9
Einsteiger
 
Benutzerbild von Heino
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 14
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Moin,
es ist ja schön, dass sich hier ersteinmal alle schützend vor den Betreuer stellen, aber wenn sich, wie in meinem Fall, das Versagen so dokumentiert wie hier, sollte man doch die Standessolidarität ein wenig hintenan stellen.
Mein Vorgänger war genau wie ich u. a. für die Vermögenssorge und die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten-und Sozialleistungsträgern zuständig ..

Und ja, das Haus wurde bezahlt, und ebenso ja es ist ein finanzieller Schaden entstanden ... wobei ich hoffe , einen Teil davon zurückbekomme.
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Heino ist offline  
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Alt 18.12.2017, 07:20   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wie in meinem Fall, das Versagen so dokumentiert wie hier,
Das genau ist der Punkt.
"Hier" ist erst mal noch nichts "dokumentiert".
Man kann oder könnte sich etwas zusammenreimen, aber wozu? Sei sicher, in 18 Jahren Berufstätigkeit habe ich gerade bei Hausverkauf und Co enige haarsträubende Dinge erlebt, auch von der Verwaltung, Grundbuchamt usw. Sich deshalb zunächst die Betreuungsakte gemütlich durchzulesen kann sowieso nie schaden.
Das hat auch nichts damit zu tun "sich schützend" vor jemanden zu stellen.

Alleine den Begriff Schaden in dem Zusammanhang mit Regress solltest du dir als Betreuer sicherheitshalber genau ansehen denn das, was man allgemein unter Schaden versteht ist damit nicht gemeint bzw. umfasst!

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerhaftung

Persönlich zu dem Thema:
In Betreuungen erlebt man öfter, dass der Vorgänger mal was vergessen/übersehen/ungeklärt hat, GEZ o.Ä.
Dinge die ich ohne grossen Aufriss auch nachträglich noch in Ordnung bringen kann, bringe ich in Ordnung. Je nach gesamter Betreuungslage kann das schnell passieren (deswegen auch der Hinweis auf das Aktenstudium)
Das nenne ich Kollegialität ohne die man in dem Job langfristig auch nicht auskommen wird.

PS:
Zitat:
Mein Vorgänger war genau wie ich u. a. für die Vermögenssorge und die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten-und Sozialleistungsträgern zuständig ..
Hast du nicht die Wohnungsangelegenheiten vergessen? Bei einem Hausverkauf gehörten die sicher dazu.
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